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von dem freyen Hertzogthum Gchleswick.
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nahen anverwandten/ und mit dessen landendero lande fast vermischet wären/ sollen gehegethaben/ sondern verlangten nur das ihrige mitruhe. Da aber hingegen Se. König!. Ma-lest. des hausesGottorfflande und uNterthanenseither A-isys ohne eintzigen fug so hart mit-genommen/und so viele Millionen reichsthalerdaraus erpresset/so rede die billigkeit/ und wür-de es GOTT richten / ob Se. Hochfürstl.Durch!, der König!. Majest. das/was sie auffnnnöthige kriege und gewaltsame proceäurettverwendet/ zu rettituiren/ oder ob nicht viel-mehr Se. Königl. Majestät alle von St.Durchl.landen erhobene geldLr und zugefügtenschaden cum omm^aula gut zu thun schuldig
sey>
^.ä 6 Daß die colleeten zur landes-äöfeuü-ori angewandt würden/ dazu hätten sich Se.Durchl. vielfältig erboten/ob gleich der ero^tionum publicarum noch mehr wärem Daßsie sich aber der colleeten begeben/ und die helff-te davon nicht prXtsnäiren sollen/wäre höchst-unbillig ; auch den Unionen/ vertragen / derKönigl. bekantniß und oblcrvantz/ krafft wel-cher das jus colleck3näi,wie alle andere Rega-lien/ in denen Hertzogthümern pari jure vonGottvrff so wohl als Glückstadt exerciret/unddie contributiones zu gleichen theilen participi--tet worden/ entgegen. Und wie könte ohnecontraäiüion vorgegeben werden/ daß man diecolleeten in die gemeine landes-easta bringenwolte ? Denn solte eine gemeine caffa seyn/so könte sich Glückstadt der colleeten nicht al-lein anmaßen / sondern eine communis call'sseyn/ und gleiche (Mribution erfolgen / nach-dem in A. l66z auffgerichteten perXquatio^.V.eceile.
7 Was vor alters in des TeutfchenReichs landschafften üblich gewesen/ undauch noch i'raÄiciret würde/solches wäre auchallhier oblerviret worden / nemlich wenn vonwichtigen fachen hätte sollen gehandelt/ unddarzu der unterthanen vermögen erheischetwerden/daß man die Landstände zu räche ge-zogen/ und sich mit ihnen eines gewissen quamti verglichen. Da nun Se. Königl. Majest.als 5ociu8 k.egiminis in denen Hertzogthümernderselben ruhe und Wohlstand zu suchen aussland-tägen belieben wolten/so würde mitJhroder Hertzog sich gerne cou5ormiren. Wannsie aber sich in weitaussehende alliantzen bege-ven/ grosse Verfassungen anstellen/ der landemittel zu gebrauchen und nach belieben anzu-schlagen/ die lande ohne noch in krieg verwi-ckeln/ ihnen und dem Hause Gottorff schadenund geftchr auffbürden/den vortheil und comDuetten aber vor sich allein behalten wolten/ dawäre ja billig/ wann man nicht in alles gehehle-te. Denn da auch der Hertzog in alles conäs.tceuäiren solte / wurde er bey den land-tägennicht als ein socius keßiminis styn/sondern demKönige ein Perpetuum DireAorium ^ wie auchnum. l2 prXten6iretwird/Überlassen müssen/und würden sie solchergestalt dero auf die mmtuelle Verbindlichkeit zwischen denen Herrschaftten und landen geleisteten eyd nicht nachkom-men können.
/^ä8 Weil dieses pottulatum dem Sr,Durchl. zustehenden juri fortaliüi, wie auch dem
Westphäl-und Nordischen frieden prXjuäicir-lich/der Rendsburgische vergleich aber casliretsey/so könne ihr dieses mit rechte nicht entzogenwerden. Man verlange sonst nichts mehr/alsdie in denen alten Unionen enthaltene gemeineäetenlioa > und zwar eine solche / worzu S.Durchl.als compaciicent mit ihren kl äfften undrath coueurriren könten/sie dürfften aber nichtdaran gehindert/und ihre vestungen von demcompaciseeute kege vaniX niedergerissen wer-den. Wiewohl die alten uniones auf diewmcklichen feldzüge rettrinZim/und das jus bei-Ii 6c pacis Heyden theilen / auch so viel das exerci»tium belangt / ungeschmälert gelassen wor-den»
^9 Beantwortete sich aus vorigen/ mattsolle aber nur sagen / wie die versprocheneunions - und andere hülste könne aufbrachtund geleistet werden/wenn nicht mehr voick/alszu besetzung der Fürstlichen residentz und garde/angenommen werden solte? Die alte Union be-stünde in zween haupt-punceen/ als den Loa.ventisuül-sustzägen und dem knege.Der ePewäre nie zm oblervZntz kommen/der andere erlö-sche durch dieses psttulatum. Wie wolte mattdenn sich aus die alte union gründen ? Wolteaber S. Königl. Maj. die äekmliou allem ansich ziehen/ wo bliebe die union ? wo bliebe dasjus belli und die souverainität?
/^cl lö Man habe propter commuuiouem_»Rc^immis das Regal der Verordnungen undgeseke/so da denen gesamten oder ungetheiltettStänden publicixet werden sollen/ in beeverherrschafften / Gottorffischenund Glückstädti-schen Hauses/nahmen und unter beyderley insi-geln exerciret. Denen getheilten unterthanenhätte jeder Herr vor sich iutimationes gethan.Wäre nun die grosse äilcrepantz der Verordnun-gen speciüLiret worden/ so könte man sehen/ wogefehlet. Ein Direktorium oder prXci^uum
circa jUZ legum kerenclarUm könte dem Königli-che« theile nicht gestattet werden.
r i Wäre sehr zu zweisteln / ob die Kö-nigliche oder Goktorffische schiedmüntze bessersey. Wann an dieser ein Mangel/müsse manesder itzigen allenthalben waltenden müntz--eunfuüon und kipperey zuschreiben; diesem Un-heil aber zu steuren/ wäre ein Potentat nichtgnug. Wiewohl man besseruttg und satt sittnerernecliaWÜnschete.
/^6 12 und ig. Allhier würde von Königl«Maj- ein Perpetuum Direktorium und PtaliUentzbey land-tägen/ land-gerichten und der gemei-nen regierungs- eantzelley / so da angerichtet/und das gemeine areluv dahin verleget werdensolte/prTtenäiret; weil sie das Haupt der Fürst!.Holsteinischen familie waren. Da wäreaber zu wissen/daß die Könige in Dänemarckqua t^les i kein regünent und Vorzug in denenHertzoglhümern hatten/ auch da nicht prXtencü-m/da Schleswick annoch der Cron lehn ge-wesen/sondern es wäre denen Landstandettausdrückliche verschreibung geschehen / daß dieKönige nicht als Könige/sondern als Hertzogeerkohren/und in dieser qualität regieren WoltemOb nun wohl Sr. Maj. als einem gekröntenHaupte / grössere ehr und venerariou gebühme/so könte doch solches nicht aus das regiment inden Hertzsgthümem erstrecket werden/ dahero
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