742, Des Europäischen Heroldsvierdtt Haupt-Handlung
keinegs» iiighalilge soricn weiter müntzcn lasse/ union A, 16Z7 aus fünff jähre behandelt wor-
den/ wäre es lub psc^o rnutuo QbliAatvrio gesche-
I ^ Nachdem auch die bischerige erfahrung hcn / daran S. Königl. Maj. in Dänemarck
bezeuget/ was gestalt die so genannte an-üver- nicht minder als der Fürstliche theil verbunden
stst - regierung vielen mcttnvemontlm unter- gewesen.
worffen/daß solche asternation hinsüro aufge- 2 Wenn dieser punct von kriegs - ver-
hoben / und zu beobachtung der gemeinen re- fassung und hülffleistung nach dem Nendsbur-
gierungs-sirchen eine gemeine beständige re- gischen recess solte regieret werden / würde
gierungs-canhley/an einem gewissen ort / in die sürnehmste äispolstion der alten Unionen
den Fürstentümern angeordnet / dieselbe von zerfallen / da doch ihre Königl. Machst, diese!-
beydersestö Rathen in gleicher anzah! bestellet / be in dem ^vmainEbleauischen frieden bestall-
das pnüclium nnd cllre^Ol-lum aber so wo! da- gec/ und den nichtigen receß caßircn lassen,
rinnen/ als ausden land-tägen und land-gcrich- Sölten demnach die alten Unionen esseet und
ten/von uns/als dem hauptderFürstl.Hohkeini- vim obüßanäi haben/ so würden Se. König!,
schen familie/jederzeit allein geführet: Sodann Majest.sich gefallen lassen/ soviel das jus bei-
iz Das gemeine srclNvum nach dem ort/ K betrifft/ den Unionen nachzukommen/und
allwo die gemeine rcgierungs - cantzley hinsüro nicht coowariis kackis Ihre Durch!, davon zu
ei^billret werden soll/traus^ottstet und verleget befreyen.
werde. Wann Holstein-Gotttorff mit Hol-
14 Weil sich auch nicht findet/ daß die In- stein-Gliuckstadtauff Reichs-und kreyß-tagensul Heiligland / ohngeachtet selbige ein nnstrei- conceato gehen solte/ müste Glückstadt eintiges stück des Hertzogchums Schleswick / in gleiches thun/und mit Gottorffvor das Reicheinige erbtheilung kommen/sondern Eure Lieb- und den krayß gleiche gute mlemlvn haben,den und dero vorfahren solche bißhero allein zur Falls aber Glückstadt sich hierinn einungebühr inne gehabt und be festen / daß uns/ rmm anmaßen/ undGottorff nach dem intcref.wegen unsers darinn competirenden halbschie- se und maximen Sr. Königl. Majest. wie weitdes/und davon bißhero gebührenden intraden/ dieselbe auch von dem Lnteresse des Reichsdie Insul eben so lange / als sie bey Euer Lieb- entfernet ftyn möchten/beypflichten solte/ so lief-den familie gewesen/allein zu besitzen und zu ge- se es wider die Reichs-colMtmionsS) wider diemeßen eingerammt/ und nach verfließung sol- Holsteinische lehns-pflicht/ und wider die biliig-cherzeit/unter unfern Königl. und Fürstl. nach- keit.
kommen in cvmmuNl besessen und genützet wer- 4 Was Se. Hochfürstl. Durch!, tim-
de. Und lo V2läe onerolo, und wohlbefugter Massen aus
15 Als auch Euer Liebden familie/ von eini- dem Nordischen frieden erhalten / und durchgen zeiten her/ sich die weccUion am Stisste Lü- so viele ftieden-schlüsse/ auch von Ihrer Königl»beck/ zum pr^juclitz unsers Königlichen Hauses/ Majest. in dem Glückstädtischen receff/und her-gle:6)sam privative zueignen wollen/ daß Euer nach in dem ^ontamebleauischen und Lundi-Liebden dem mit dem Capitul aufgerichteten schen frieden freywillig bestätiget sey/ das?ön-vergleich s als welcher ohne das den rechten ne ohne grosse Unbilligkeit nicht revociret wcr-iiach weiter nicht bestehen kan) renunLüre/ und den / insonderheit da es auss die remmLiLnondahin befördern helffe/ daß unserer Printzen ei- der souverainität ankäme. Es könte gegen-ner/zl!m SubcoacijucQru cum futura succellious theil nicht verborgen seyn/ daß die -Hertzoge zuauf des itzigen Herrn Bischoffen tod / von nun Schleswick/ wenn ein König in Dänemarckan erwehlet werden möge. habe sollen gckohren werden/ das erste und letz-
16 Daß übrigens die vorige Unionen und te vvmm gehabt. Da nun die Reichs - rächeerb-vemäge in ihrem völligen viZcur verblei- ihrem Könige die souverainität zugestanden/den/ und die etwan sonsten noch bmc wäs offen der regierende Hcrtzog zu Schleswick hierzustehende ßt-avamm^ innerhalb 6 wocheu/ nach nicht gezogen / noch dessen conleiis erfordertschlicssung dieses vergleichs/der billigtest nach wäre/ so könte Sr.Hochfürstl. Durch!, nun soebenfalls erlediget/ und zu dem ende denen ge- viel weniger zugemuthet werden / das vast-lla-meinen Regierungs-Rächcn von beyden selten wieder anzunehmen/weil solcher gestalt siecommilllon aufgetragen werden solle. ta<4o der Reichs-Stände/ wozu sie nicht befugt
Fü.ßZ. «tu- WorausFürstlichenchetlsgeantwortet gewesen/ in eine weit gefährlichere cvncktivl?
^rt^r«uf. worden: ^ verfallen würden/ als darinn sie iemahls ge-
i Daß Hochfürstl. Durch!, solten wesen; welche grosse Unbilligkeit zu verhüten/
trattatest und engagementen niit fremden ge- das beste wäre/ daß beyderseits herrschafften
nommen haben/welche mit der alten union m- in dem souverainen stände gelassen würden,
compatibel / wäre nicht zu erweisen. Denn Solten auch die Hertzogthümer nicht von dem
wie die alte Unionen anders nichts als aliian- Königreiche Dänemarck abgesondert bleiben/
tzen wären/also gebührete Sr. Hochfürstlichen und die Hertzoge nicht in gleicher qualitäfund
Durch!, das jus toeäerum, und tönten sie/ unge- Hoheit gelassen werden/ würde es denen alten
hindert der union/ auch mit andern Souverai- erb-und andern Verträgen schnur-stracks entge-
nen alliantzen machen/ insonderheit da gegen- gen seyn/ und die alte ibrma keZimims und
theil continuirlich wider die Unionen handelte. Parität gantzlich übern Haussen geworffen wer-
Daß aberSr.Hochsl.Durchl.zugemmhet wer- den.
den wolte/ ohne commumcation mit Sr. K. M. 5 Se. Hochfürstl. Durchs, hätten me-in keine Handlung und bündniß sich einzulassen/ mahls gegen iemand feindselige mscbinatio-solches wäre denen Unionen und der billigtest zu nes geführet ; zu geschweigen/ daß sie derglei-wider. Denn da dergleichen in der letzten chen gegen einen so mächtigen König/ ihren
nahen