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und ein Reichs-Staud den andern / bey sei-nem rechte und Regalien zu handhaben/ ver-bunden. Wider die alten pacta wäre nichtgehandelt/ indem/ Sr. Königl. Majest. eigenerbekäntniß nach/ die unions - austrage zu ent-scheidung streitiger Regalien nie eingeführetworden : Auch keine pacta zu prolluciren wa-ren/ darinn Se. Hochfürstl. Durchl. bey ihrerHoheit sich zu erhalten/ und deshalber hülste zusuchen/ solte benommen seyn.
^ 5 Dieses wäre zwar unerweißlich/ abergesetzt/ daß Se. Hochfürjil. Durchl. aus allerFürst!, tartun in den stand eines privat-unter-thanen gestürtzet/uud ihrer lande entsetzetwer-den solte/ mit vorgeben/ daß man Königlicherseiten hiervon nicht/denn durch schwerdtsthlag/abzubringen sey; Wer könte denn Se. Hoch-fürstl. Durchl. verdencken/ wenn sie zu ihrer er-rettung hülste suchten ? Und ob etwa die Her-tzogthümer in äußerste gefahr gesetzet wür-den/wäre nicht dem bedrängten/ sonderndenen viokntis äetemoribus die schuld beyzu-Westen. ^
/^ä 6 Dieses Ware ein ungegründet vorge-ben/ wie man aber an Dänischer seiten sich diß-falls compvl tire/ wäre vor äugen/ und würdees GOtt richten. Man solle die schönes ipe-cillciren / hernach die Worte der Unionen/erb-verträge und ftieden-schlüsse alleren/und sodann die Application machen/und aust die pri^vation aller dem Hochfürstl. Hause Gottorstdaraus zukommenden bencllcien den schluß 5or-miren.
^67 wäre auch ein eiteler vorwandt/ viel-mehr wären Se. Hochfürstl. Durchl. nichtschuldig gewesen / solche denen Unionen/ erb-verträgen und der billigkeit zu wider lauffen-deconäitiones anzunehmen.
Es sind aber in dem A. 5684 den »2 Apri-lis von Gr. Aömgl. Majest. an des Her-zogs Hochfürstl. Durchl. abgelassenen schrei-ben die bedingtste vorgeschlagen worden mitfolgenden lorm-ilien.
1 Daß EureLiebden allen tractaten und en^DSncmär-^ x^emcnten / so sie mit fremden genommen/schrie" >rm weilen dieselbe mit der/zwischen unfern bey-vergtttch. derseits König!, und Fürst!. Häusern/ in den al-ten Verträgen eUablirten Union gaNtz incompatl-blies stund/allerdings renunciiren/auch sich ver-binden/ins künfftige mit keinem weiter einseitig/und ohne unsere communication in einige han-delung und bündniß sich einzutasten.
2 Mit unfern widerwärtigen und feindenweder heimliche noch öffentliche corresponäentzhalten/ vielweniger denselben mit rath oderthat einigen Vorschub noch astistsnce leisten/sondern uns und unfern Erb-luccestorn/ so offtwir und sie nach der csnjunAuren beschasten-heit in einige Verfassung uns zu stellen/ odersonst gegen einige puilllmce in krieg zutreten/verursachet werden/ nach allem vermögen undkräfften die Hand bieten/und mit uns und den-selben / nach anweisung des NendesburgischenVergleichs / iederzeit unzertrennlich für einenmann stehen.
z AuffReichs-und krayß-tägen mit unsauffrichtige communication und einmüthi-ge rathschläge pflegen/ und in solchen und al-len andern die Fürstenthümer betreffenden
gemeinen angelegenheiten / nach dem exempelder vorigen zeiten und anderer FürstlichenHäuser/ mit uns allerdings äe eoncerto ge-hen.
4 Und damit das bisherige mißtrauen ausdem gründe gehoben/und alles auffden altenvorigen fuß / wobey sich beyderseits Häuser/auch die Fürstenthümer/ so wohl befunden/wie-derum gesetzec werden möge: Daß eure Liebdenund dero 8uccestore die Investitur über dasHer-tzogthumSchleswickvon nun an/und ferner/so offt der lehensall sich begeben wird/ bey unsund unfern Königlichen Erb-8uccestbren wie-derum gebührend muthett und empfangen/auch das amt Schwabstett/sammt dem antheildes Schleßwickischen Dom-Capituls/ und derCatbeäral-kirche/ so euer Liebden bey den Nor-dischen srieden-schlüsten/ unter baveur fremderWaffen/ unserm in GOTT ruhenden Herrnvatern auff so harte und unbilligezweise extor-^uiret/ wieder an uns abtrete und rcststuire.
5 Nachdem auch eure Liebden durch ihrebisherige widrige begegnung/ und gegen unsaller orten geführte feindselige macbmatiaucs,verursachet/ daß wir uns in grössere Verfassungsetzen/ und darauff viele Millionen anwendenmüssen / daß uns deßfalls gebührende erstat-tung geschehe.
6 Daß die land - eontnbutiones von ge-sammten Ständen und umerchanen derFürstenthümer hinfüro in die gemeine land-casta gebracht / auch bloß und allein zur äefet^ston des landes/ und Unterhaltung der nöthigenmilitz und garnison/ angewendet werden / undeuer Liebden demnach derowegen theilung sol-cher contributionen sormirten ohnbegründetenund ohnbilligen prättnsion sich gäntzlich de-gebe»
7. Daß euer Liebden auff den land-tägensich mit uns so wohl in denen fachen/ so denenStänden nach vorhero gepflogener commuist.cation zu propomren/als sonstm zu resolvirenvorkommen werden/ allerdings constsi-mire/und nicht/wie eine zeithero / mit grostem nach-theil des gemeinen wesens geschehen / widrigeUnd teparata constlia führe.
8 Allen weitern vestungs-bau in den Für-stenthümern/ als unnöthig und dem lande un-erträglich/für sich und ihre Posterität einstelle/und sich mit der gemeinen landes-6ssenston,unddem jenigen/ so in denen Unionen / auch demRendsburgischen vergleich zu dero sicherheitwohlbedächtiglich versehen/begnügen lasse.
9 Dannenhero auch keine mehrere völckerannehme/und unterhalte/als zu besetzung devresidentz undleib-gardenothig seyn werden.
10 Weiln dem lande bißhero zu nicht gerin-gem prXjullitz gereichet/daß in denen ausgelas-senen Verordnungen und Patenten sich öfftersgrosse stilctepantz befunden/ daß hinfüro auchdarinnen alle mögliche umformität gehalten/und dieselbe von beyden seiten zur obiervantz ge-bracht werden.
u Als auch die von Euer Liebden geschlage-negeringhaltige müntze dem lande unsäglichenschaden zugezogen / und die commercien nichtwenig geschwächet/daß dieselbe hinfüro/ ohnevorhero mit uns gepflogener comrimtücZtion»Aaa aa z keine