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Des Europäischen Herolds vierdte Haupt-Handlung
mit Vorbefassung der ihme bestimmten lehnS-termine / unruhige corM.a führete / würdenihre Majestät gezwungen/ daSHertzogthum/so weit als es Königliches lehn wäre/völlig zuiegueüriren/ und dabey ernstlich und bey leibes-strase/ auch conlüLLtion aller haab und guterzu befehlen/ sich denen zur legueNrütion verord-neten Commiffarien nicht zu widersetzen / son-dern ihnen vielmehr zu Vollziehung ihres Vor-habens an Hand zu gehen/ auch den Königli-chen Befehlhabern in allen gehorsam zu seyn/und mit einrichtung der imraden sich an dieKönigliche einnehmere zu halten. Hierwiderhat zwar der Hertzog bewegliche Protectionseingewandt/ und sind viel Wechsel-schrifftenergangen/ die zum thei! an Königlicher feitengar hefftig gewesen/und diebesreyungvonderlehns-Pflicht/ welche obangeregter massn Ll.l6s8 geschehen/ pro reatu iXiT^lZsellatis, p-rjia-ril, cloli, feloniT, und aufs dergleichen gefährli-che imputLtiones gedeutet/ und dargegen zwarausführliche ^poloZien gestellet worden / eshat aber doch der Hertzog so lange sich gedul-den müssen/ biß endlichdurch den zu Fontaine-und Bonden im A-1679 auffgerichtetenncbleaui- frieden alle alte und neue beschwerungen abge-wie. than/ und derHeryog ZINN vorigen souverai-d nw Estar r°ü.,mrcc worden,sctzt. anderweite solenne frieden - schlüsse
erweckten bey iederman diestoffnung/ es wür-König iäst ^der genuß der fouveraimtat bey diesen lan-Schleswick den dem Hochfürstlichen Hause Gottorffruhi-enl^iutteil Skr seyn. Man hat aber das widerspiel na.ch-' mahlS erfahren/ und haben S. königlicheMajestät ihre trouppen anderweit dahinmarchiren / auch nach dem exempel der CronFrankreich / unterm titul der keunion dasHeryogthum occupiren lassen. Hierbei)haben sich nun die tapfer!. Majestät/ sowohl auch Chur-Sachstn und Chur-Vran«denburg/zu interponiren angefangen; dieweilaber an Königlicher feiten ein und andere vor-schlage nicht beliebet werden wollen/ ist dieüztsnäirte gütliche compolmo» ins stecken ge-rathen.
In dem Königlichen A 1684 dm 22/zpriüsan S. Hochfürstl. Durchl. abgelassenenschreiben/ wie auch dem ausgeflossenen keu-nionS-oder l'rivZtionS-pateNt/ werden pro cau-lis juliilicis der gewaltsslnen occupirungfolgende «notiven angeführet: i)S. Hoch-fürstl. Durch!, waren in dero vorige weitaus-sehende gefahrliche marimen verfallen. 2) Hat-ten denen Unionen und erb-vertragen schnur-stracks entgegen lauffende alliantzen mit frem-den Potentaten erneuret. z) Wider den kla-ren inhalt des Rendsburgischen Vergleichs anden landes-comributionen die helsstezupsrtici-piren/ und selbige gleich ihren kammergcfallenm dero privat-nutzen anzuwenden pi-Xtenckret.Und da 4) S. Königl. Majest. darein nichtgehehlen können/ hatten ste/mit hindansttzungderer in den Unionen und paNiz szmillX verse-henen schiedlichen austragen / sich um fremdehülffe beworben, s) Keine mühe noch kostengesparet/ von allen orten Sr.Königl. Majest.feinde zu erwecken/ und die Hertzoglhümerin anferste gefahr zu setzen. 6) Da S. Durchl.denen Unionen / erbvertragen und frieden-
Ursachett
dieser vccu-xurion.
schlüssen so offt und viel entgegen gehandelt/hatten sie sich aller darinnen enthaltenen bene-6cien und gerechtigkeiten verlustig gemacht.Und endlich 7) die propomrte conäiriones, wel-che doch in denen Unionen und paüis famillsegegründet/ nicht acceptiren/ sondern dero feind-liches gemüthe ie mehr und mehr zu tage legenwollen.
Nun hat man zwar Fürstlich-Gottorfischer A«feiten gerne gestanden / daß die vorgetragene fthe verant,conäitionez nicht angenommen worden; man^^ung.hat aber auch dargegen remonttmet/ wie de-ren beschaffenheit so hart gewesen / daß mandarein so wenig willigen können/als wenig ei-ne eintzige Imputation der gebühr erwiesen wor-den wäre.
Denn aä i hatte das Hochfürstliche hauß inanderthalb hundert jähren mit niemand krieggeführet/ sondern bloß den frieden geliebet/ undda man Königlicher selten dieses Hauses unter-gang gesuchet / hätte man nur seine conlerva-tion zum zwecke gesetzet: Welches keine ge-fahrliche maximen/ sondern eine mit denenpriucipliz naturX eingepflantzte Vorsorge wäre.Und hätte der bischerige auSgang leider! mehrals zu viel erwiesen/ was große Ursache Hol-stein-Gottorff gehabt / auffseiner Hut zu stehen/und sich aus der opprelllon zu heben. Wel-ches dem Hertzog desto mehr erlaubt/weil erein souveraineeHerr wäre/ und ihme das ho-he Regal derer bündnisse mit fremden Po-tentaten mit recht nicht könte entzogen wcr-den. - ^
2 S. Hochfürstl. Durchl. waren vonIhrer Kayserl. Majest. und der Königl. Maj.in Schweden aus eigener bewegniß bey deroailociation mit eingeschlossen worden/ und wennsie auch gleich den eintritt selbst gesuchet/wür-de dadurch nichts mißhandelt seyn/'daß einReichs-stand an seiuoberhaupt/ und ein ver-wandter an den andern sich halte; weichesihme vermöge so vieler frieden-schlüsse nichtnur zustünde/ sondern/ daß daran nichts Ze-kräncket werden solte/ solches wäre so offt undheiliglich Dänischer stite versprochen worden.Daß aber solche ailociation denen Unionen underbverträgen entgegen seyn solte/ wäre mit kei-nem jota zu erweisen. Za die alte Unionenwaren anders nichts als alliantzen zwischen denKönigen und dem Reiche Dänemarck an ei-nem/und denen Hertzogen zuSchleswick-Hol-stein am andern theile.
z Daß S. Hochfürstl. Durchl. dieHesse derer collecten und coutribmiouen prs-teuäirten/ darzu wären sie allerdings befugt;undköme der Rendsburgische vergleich/ alsein durch den frieden-schluß zu ?ontamebieaumortiiicirter buchstab/nichts Pl-Xjocliciren:daßabersolche^helste zum privatmutzen angewandtwürde/wäre gantz unerweißlich. Das gegen-fpiel wäre aus so viel schreiben und dem wcr-cke selbst/ so viel bißher die gewaltsame Hinde-rung zugelassen/ am tage / daß die collecten zurlaudes-cleisniion verwendet worden.
^6 4 schiene es/ man wolle improkiren / daßS. Hochfürstl. Durchl. ihrer consei-vationhalber bey dem Nieder-Sächsischen kreyßehülffe gesuchet: Dieses aber wäre allerdingsuntadelich/ weil der kreyß dabey intcreßiret/
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