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DesEuropäischenHerolds dritte Haupt-Handlung
lichen einkommens ererbet. Daraus denn ihr Patrons. ivkannes der tauffer. Dieftey--leichtlich zu schlieffm wie hoch das capitckl und heit der Handlung erfordert aber gleichwohlübrige erbschaffts-stücke gewesenseyn mögen, auch/ daß man die Protestanten und an-
Jtztgemeldter l)»n (üsrlo hat in der s^acla istou-V3 einen palast erbauet / welcher bey sieben ton-nen goldes gekostet.
In Türckey und Levante hat der Staatseither langer zeit nicht vor sich/sondern al-lein unter andern flaggen handeln dörffen.Weil es aber demselben fast cklreputir - undsonsten beschwerlich vorkommen/ hat erA.Der Staat 1667 eine solenne abfthickung an die Ottoman-darffmit et-nische Pfortegethan/und die freyhelt / unterscnm Le? eigenen flaggen in das türckische gebiet zuvanre hatp schiffen/wieder erlangetzwiewohl der Fran-tzöischeAbgesandte solches zu verhindern hefftigbemühet war.
dere unrömifche reltgions-verrvandten dul-de.
Das Ober - Haupt der Geistligkeit imStaats-gebiete istder Erg-BischoffzuGe-^k-rMl6. Dessm SuUl-ZAgnei sind die BtschöffeZU Lrußneto, b^ollUNd Varianz, nebstL.kiorenioauffCorsica. Die Btschöffe von .Lavonaund VentimiZiia gehören unter des Ertz-Bischoffs zu Meyland Kirchensprengel/ die zuVieris, und Sabona auff der Insul Cor-sica nach Pisa/ und der von S2r23N2 nach Flo-rentz. ^ Hergegen ist der von Lubio uns demMeyländischen zu dem Genuesischen Ertz-Bist-thum gehörig. Zu Genua ist eine
Das amt
Her?srrurii
ns.
Indessen wird weder korn noch wein auff ßN^cjczi-mslltati beygenahmt/ welche mit anden marckten zu Genua verkaufst / sondern dem Academien in Italien gleicher gattungdie vornehmen haben die Handlung dieser bey- ist/ in welcher sich viel gelehrte und subtile gei-den waaren gantz an sich gezogen; inmaßen ster aufhalten^ Vorzeiten hat der Pabstli-denn auch kein wirth vor sich wein verschen- che stuhl über die Republique mehr zu sprechencken darff / sondern selbigen in den kel- gehabt/ dahero sie um der vielen von Rom
aus entstandenen beschwerligkeitendashmbo,tum geführet: in tsnebri- syersmug lueem. Das
ist: . .
Man ist auf licht bedachtBey dieser finstern nacht.
Nachhero aber / da sich der Staat in mehrere
lern der Republique kannen-weise holenmuß.
Zu dem gemeinen kammer-westn gehö-con^munir». ron auch die so genanntendommunita-t!5. welche einige kleine nutzbare keZgll3,alsvom ab-und einlauffen der schiffe / und der
B
gleichen/ einzuheben; dargegen aber auch auff sreyheit gesetzet/ und des Römischen Hofes ver-
reparatur des Hafens / mauren / walle / item böte und geböte eben wenig mehr achtet/ lau-
auch die hospitalien mit zu verwenden ha- tet ihr Wahlspruch also: i'olk tsnebras lux. Das
den. ^ ist:
Hierüber sind auch noch andere vornehme Der helle feeyheits - strahlStaats-bedienungen/ welche denen fremden/ Vertreibt der knechrschafft qval.iedoch anders nicht als gegen leistung gnugsa- Wiewohl diests/ wie an einem ändert» ort ge-nier caution / anvertrauet werden. Dahin dacht worden / einige der stadt Geneve zuei-
auch der Conlervatore äella Lanits^-und die gnen. . '
Haupt-und Amtleute zu rechnen sind. Aufbieten Frey-Staat prXtsnäiren/ so vielen?' ? «M57,' ^
' ie Ober-botmaßiakeit anbelanaet/ Haupt-des SM. ^ ^
Wapen/w Das wapen des Zrcy-Gtaats zu Genua die Ober-botmaßigkeit anbelanget / haupt-des Staats, bestehet aus einem silberweißen schilde/ darin- sachlich die Aömische Aaystrliche Majestätneu ein rothes creutz erscheinet. Auff demsel- und das Reich. Zu laugnen ist zwar nicht/ben ruhet eine Königliche Crone/ so wohl we- daß sich die Republique in posselllons vel quckigen des Königreichs Corsiea/ als auch wegen der souveramitat befinde: Gleichwol aber istder souverainite in Furien: Daher sie auch auch genugsam erweißlich/ daß sie des Reichsden titul Serenlllimse, und den rang immecli- Ober - botmaßigkeit 6e jure zu erkennen verbun-sie nach Venedig/ und das traclement an den sey. Rayser Oarl v hat zwar derselben hört dergrossen Höfen gleich denen gekrönten hauptern obangeregtermaßen die sreyheit bestätiget/siej»rXtsn6iret. Jnmaffcn auch Franckreich und aber doch nicht souve:aingemacht;welches auch«.Zngelland darinnen nicht eben angestanden, aus der fache mit dem Marckgrafen von ki>Wiewohl der Hertzog von Savoyen und der nsle zu ersehen/ da der Kayser den GenuesemStaat der vereinigten Niederlande wider den befohlen/ das f^ua! - vomKayserlichen.iKeckirten rang protett-ren. Herold anzunehmen/ oder des bannes gewartigAls die Venetianer mit den Türcken auff zu seyn. So ist auch aus eben dem viflomate,Candiä vor etlichen jähren zu thun hatten/ of- welches der Staat von allerhöchstgedachtemfer,rte der Staat einen conliäeraklen 5ecour8 Kayser Carln ausgewürcket/ und zu behau-an volcke und gelde/ mit der bedingung / daß ptung seiner incleyencientz anführen will/ so vielman ihme ein gleiches tractement wiedersah- zu ersehen/ daß der Kayser ausdrücklich dieren lassen mögte. Allein die Venetianer wol- Reichs - Hoheit angezogen/ und sich bey seinemten sich und andern in dem ceremoniel nicht pr^ Kayserlichen amte gnugsam verwahrenjuckc.ren/ und wiesen die Genueser fast schimpf- Nicht weniger prsetenckren auff denselbenlich ab. Gleichwie sie auch vorher zu Rom ge- die Orott Zranckreich/ deren funvamenta be-hindert hatten/ daß ihnen die sala keßm, wel- stehen auff der A. 1590 beschehenen fteywillk-che Genua durch die vonns olympm beym gen5ubmiMon; wie auch weit Petrus kulZvsusPabst Innocentio X suchte/ nicht accoräiret zu der zeit/da die Aragonier Genua bloquirecworden. Hatten/A. i4s8 die stadt an Franckreich über-Snm? ^ religion belangend/ so weiß man zwar geben/ und im nahmen des Königs alle sllmi-von keiner andern als der Romijch-Catholi- Motion geführet/ darauff man auch Frantzo-schen/ die in dem Staat geübet wird/ und ist »scher feiten bey einnehmung der Huldigung zu
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