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von dem Königreiche Preußen.
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ncs ftuerwerck abgebrannt; inmassen denn auch bey diesen titulgeitzigen zeiten kein Potentat/der hocherfreuliche salbungs-tag/ auffergange- Fürst/freyStaat/ auch so gar geringeren stan-ne allergnadigste verordnung/in andernPreus- des leute und gemeinheiten nicht mehr mit derfischen und Brandenburgischen stadten feyer-- alten titulatur/ und äußerlichem wesen sich ver-siehst begangen worden. gnügen wollen/ sondern entweder aus amdm-Ist also ;u dieser zeit die astrologische weis- on,j»!<zuke, oder um nicht geringer als ande-sagung/ welche Churfürst 'Ioachiin l, der ein re ihres gleichen geachtet zu werden / oder ausguter »ittoricus und kwkematicu, war / vor andern Ursachen was höheres slföÄ.ren / dasfast zwey hundert jähren gehabt / daß nemlich überlasset man der Überlegung und gebühr dersein Chur-hauß zu Königlicher würde gelan- klugheit und covjuüHuren/ welche allesamt zk ei-gen werde/glückselig erfüllet worden. Daß ner solchen retolurioa mit zu concurriren pfle-aber ihre Königliche Majestät sich auff die an- gen. Denn je vernünssriger der Potentattiquität wegen des Königreichs Preusscn be- oder Herr ist / der zumah! heutiges tages / dazogen haben/ damit zielen sie sonder zweissel man nicht gerii mehrere Könige oder freye Re-auff die alten Gothischen gcschichte / vemwge publiquen in der welt/ besonders auf dem thea-deren aus Gothischem Königlichen Ursprünge tro in Europa aufkommen lasset / das llecorumKönig tt)oidewut/ und nach ihme verschie- und die mittel/ den Königlichen Staatmach-dene andere Könige in diesen landen gehcrr- tiglich zu unterstützen/und alles/ was dißfals n-schet haben sollen. a« werden kan/ zu vermeyden wissen wird / jeGesetzt aber auch/ daß dieses land zu Preus- grösser ist hernach die beständigkeit der neuenM?mf, Dnie eigene Könige gehabt ; so hat doch ehre/und jcmehrfindet er bey anderen gekrön-Mw ^Zhrer^ömglichcttMajejlät allerdings die ten haUptcrn spjzrodsrioo, ohnewelche er doch5efugnis zugestanden/ mit approbanon der nicht wohl auf-oder fortkommen kan/ bevorabRöm. Kayserl. Majest. und anderer Könige/ wann andere souverainePotentzen seiner ent-Chur-Fürsten/Fürsten und herrenStaaten die raihen kennen. Wir haben diese wichtige müte-bonore; Ke^o5, Crone und Fepter an sich rie anderwetts zu der zeit ausgeführet / als derzu nehmen/und zwar aus folgenden erhebt ruff erschollen/daßZhre damahlige ChursütstlöchenUrsachen. Durch!, zu Brandenburg damit umgiengen /Erstlich so ist es in dein allgemeinen bey Ihrer Kayserlichen Maj. so wohl bey demvölcker-rechte nicht verboten/ daß ein louverÄi- Könige in EngellanV und denen General-«er Fürst / welcher auff der welt niemand Staaten um die verbillichung und freundlichealsGOtt/ und das schwerdt zu seinen Obern approbsrioa zur atinehmung der Crone vonerkennen Mag/ nach seiner conveMentz die Preußen zu erlangen/welcher aufsah aber er-Fürstliche würde niederlege/und hergegen Cro- heblicher Ursachen halber hernach auf die seitenen und Zepter annehme/ die saldung mit ge- geleget worden.- Insonderheit aber hat manziemenden ceremomen sich mheilen und von doch billich bey dem applsusu zu solcher Crone inseinen untetthanen vor einen König verehren lonkaersncm zu ziehen gehabt / daß Ihre Kömsind halten lasse. Denn die vernünfftigett Maj. schon vorlängst die bc dores^eßj^ von de-klugen völcker haben sich darinne ihrer fteyheit nen gekrönten Häuptern und ihren gleichgehen-gebraucht/ und nach belieben Könige erwehlet/ den fteyen Republiquen in Europa zu genießenoder äecjsnret/ oder auch geschehen lassen/ daß gehabt / daß sie ein souverain Fürstenthum zueiner aus ihnen anfangs mit ihrer aller/ oder beherrschen gehabt/ daß sie mit diesem und zu-der gantzen gemeinde und unterthanen genehm- sammennehmung dero übrigen grossen landeHaltung dieKönigliche würde gebrauchen möch-- und Provintzien / und daher fließendente/oder sie haben auch wohl einem wohlver- tentz anarmeen/ Königlichen hofhalt-und be-dienten Helden und dessen Posterität die Köm- dienung / und anderen vermögen sich in einemgliche würde auffgctragen/ oder es hat auch solchen zustande befunden / Königen gleich derowohl ein Regent/ welcher die WMvmcnts Staat zu führen/ daß von kriegs-lmd friedens-winanoniz in der Hand gehabt / sich eigenwil- geschafften in dem größten theil Europa nichtslig darzu conMtmret/ und mit gewalt sich vorgehen mögen/dabey sie nicht als ?rincjps!-dabey gehandhabet / ohne daß eine an- inrereUent, oder von wegen ihrer alliantzen/oderdere Nation sich darum zu bekümmern/oder auch als 5/^,Zror zu concurr-ren und ihrendie befugniß gehabt/ solche ehren-annehmung hochanschnlichen theil gehabt. Es haben Ihreaus neid und jalousie zu hindern. Die ge- Königliche Maj. die hohe appmbscZcin dererschichte aller ieculorum von dem ersten Monar- meisten gekrönten haupter alsofim gefunden/chen oder gewaltigen jäger vor dem Herrn/ dem um der übrigen aus anderen Ursachen beschehe-Nimrod/an/ biß an den letzten König/welcher ne Verweigerung oder lliifi^i,un,oder auch con-in der welt ist/bewahren solches / und finden traUiÄion sich wenig zu bekümmern gehabt/undsich in Teutschland / Italien / Franckreich/ bey ihren friedfertigen und gerechten wtcmio.Hispamen/ Portugal!/ Algarbien/ Engelland/ nen leichtsam der zeit erwarten können / da dieSchottland/ Hibernien/Danemarck/ Schwe- nicht beypstichtenden sich anders und bequemerden/ Polen / Mossau/ Hungarn/ Boheim / ja resolviren werden. Es iß durch diese anrieh«
nach eigenem / oder ihrer untergebenen völ- Fürstliche ^oliegium und andere hohe haupter/cker gefallen den Königlichen titul und mli. auch obangezeigter massm gegen die Republi-gni-. angenommen baben.Öb eine miturfache que in Polen gar gleichmüthig und wohl erkla-zur rTcepcion der krvysme dieses ssyn könne/ daß ret / daß diess ehre und stand nirgendswo Ver-änderung