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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds zweyteHaupt-Hanblung

lande.

der neue Hertzog dadurch nicht irre machen/wendete durch den Polnischen Gesandten aufvorgemeldtem Reichs-tage wider die acht seinenothdurfft für/und bat um deren erlassung/re-monttrirte auch ferner so wohl bey der Reichs-versammlung / als auch durch ein offenbaresManifest / der König wäre allein der ober-botmäßigkeit über Preußen befugt / er / derHertzog/ aber von dem Reicheehedeffen ver-lassen/und die mit der Cron einzugehengenöthiget worden. Wiewohl nun diese ratio-0« bey dem Orden/ welcher durch des Marg-grafen Heyrath sehr geärgert und entrüstet wor-den/nichts fruchten wolten ; so hatte aberdoch auch niemand lust die Hand anzulegen/undihn mit krieg heimzusuchen. Ob Hertzog E-rich/ der mit seiner armee von 12200 zu fuß/ und2OOO reutern A. 156z in Preussen gienge/ undsich in Pomerellen setzte/das llellein gehabt/ die- Kayserliche acht zu excczmren/ solches wurdemehr vsrmuthet/ als offenbaret/und gieng auchdie campagne an der Weichsel ohne schwereschlag ab/dargegen aber von den müßigen sol-daten in damahliger herbst-zeit mehr nüße auf-gebissen/als kugeln verschossen. Dahero dieseÄnß - krieg, unblutige fehde der nuß-krieg genennet wurde.Inzwischen bliebe der Heryog in preussenbeym in der Polles der lande und seiner regierungbesitz der ungehindert- Ja der pabst?lU5 !V war A.C. Is6l so compisilänr, daß er ihme dasprsllicacHertzog in Preussen gäbe / in dem schreiben/worinnen er den Hertzog zur beschickung desTriventinischeneoncllü mvaim/welches bisherder Kayser nicht thun wollen.

Darlnn war er unglücklich/ daß seineKri, sonderlich Paulus 8ca!>cUius,Schnell/Horst/undFunck/bey zunehmendem alter dessen gütig-keit mißbrauchten/und so wol in kirchen-und re-ligions-als auch policey-sachen viel neurungenmachten : Welchen aber Äönig SigmundAugustus in Polen zeitlich steurere/ und diebösen räche zum theil des landes verweisen/theils am leben abstraffen ließe. Endlich starbder Hertzog Albrecht A. 1568 fast mit 78 jährenim funffzigsten jähre der Preußischen regierung/uud hatte das ungemeine glücke/daß weder erseine zwepre Gemahlin / noch diese ihrenHerrn betrauren durffre/denn sie segnetendie welt an einem tage.

Demeintzigen Erb-Prinhen/ Heryog Al-brecht Fttedrichen in preussen/ verordneteder König inPolen seiner Unmündigkeit halbervormündere/erklärete ihn aber bald hernach vormündig/ und beliehe ihn auf dem Reichs - tagezu Dublin A. 1569 lolenmter mit dem Hertzog-thume Preussen; da denn auch MarggrafGc-org Friedrich zu Brandenburg/ und Chur-Fürst Joachim il zu Brandenburg/ so wohlauch derChur-priny Marggraf JohannGeorge in die mitbelehnschafft genommenworden/und solche gefammte Hand/vermittelstangriffes an die sahnen / zugleich empfangen.Nach der inveNitur hat der König vor sich undFreyheit vor seine Cron-solgere dem Hertzogthume PreussenbieAug,pur-h^A Privilegium des religions-exercirii nach

AlbrcchtFriedrich/

hertzog tttPreußen.

si?ch^ 2iugspurgischen Lonkeslion verliehen/

feßion - ver-wandten mundverordnet/ daß bey lebzeiten desHertzogs

Ain Preußischer Edelmann an den Königlichen

hofspxelliren solte/ ohne in calu cieaegarge jutti.

ti», oder offenbarer gewalt und Unrechts; nichtweniger solte allen bürgerlichen und geringenstands -leuten verboten seyn/ um revillon ders6ken in privat-sachen zu kuppliciren/ oder um be-setzung der parium Lurise zu bitten.

Als dieser Hertzog AlbrecZht Friedrich mitHeryog Wilhelms zu Jülich und Clevetochter/princeßin Marien Eleonoren/ seinFürstlich beylager zu halten im begriff/ und diePrinceßin mit ihrem Herrn vater schon zuFranckfurt angelanget waren/ist er/man weißnicht aus was Ursachen/in eine blödigkeit desVerstandes gefallen/ daran er die zeit seinesle-HechM.bens laboriren müssen. Nachdem nun dieser Agemüths-mangel in der regierung viel schädli-PreGn"che cor,teczuent-en nach sich zöge / hat sich der^ bAnechste Agnüt/MarggrafGeorge Friedrichzu Brandenburg/dercurarel und landes-all-schchFm lnlttl-arion angenommeN/und sich dal'inN vomRönige Stephan Bathorn conKrm ren

lassen : Auch nach erledigung derer gebrechen

und irrungen / welche sich wegen künfftigeelehns-folge in Preußen Herfür gechan/ A.is78die lehn zu Warschau mit dem bedinge em-pfangen/ daß er die Preußischen schlösset'undHaltbarestädte niemand anVers als Königlich-Polnischen unterthanen vertrauen/den blödenHerrn mit aller nothdurfft und Fürstlichem un-terhalt versorgen/ der Gemahlin verleibdiv-gung und die ehe-paKen unverbrüchlich halten/auch wenn der Hertzog wieder zum rechten ge-brauch des Verstandes kommen möchte / ihmeoder dessen kindern das Hertzogthum wiederabtreten/ und der allmmiüratioa halber rech-nungthun sötte.

Nach tödtlichem abgang dieses FürstlichenHllminittrstoris. welcher A.16OZ den 22 April er-folget/hat Churfürst Joachim Friedrich zuBrandenburg/als numehrtger nechster Agnatund mitbelehnter / die curare! und gouverne-ment/wiewohl abermahl nicht ohne Widerspruchder Polnischen Magnaten/endlich erhalten;jedoch aber nur zwey jähre nach eingenomme-ner allmimitl-anon-huldigung verweset/ denn erstarb A. i6O8deni8Julii. Derowegen seinHerr söhn undChur-Erbe / Churfurst Jo-hann Sigmund zu Brandenburg/als künff-tiger lehns-solger/der landes-regierung sich un-terzogen/und einige zeit hernach / weilvorau-genwar/ daß der blöde Herr ohne männlicheleibes-erben versterben würde/samt seinen dreyHerren brüdern / MarggrafJohann Geor-gen / Marggraf Ernsten und MarggrafChristian Wilhelmen/aufgewisse maße dielehn empfangen/und ist dieser Churfürst A. i6?rin diewürckliche pottek lande eingewiesenworden. Worwider MarggrafChristianzu Calmbach / und Marggraf JoachimErnst zu Onoldsbach/beschwerung geführet/ Branmb.

mit vorgeben/ weil A.iss^ Chur-Fürst Ioa-wA ->er

chimen Ii zu Brandenburg die mitbelehn-sMtschafft bekennet/und ferner A lsszdessenHermMM.söhne Churfürst Johann Georgen und allenfeinen nachkommen die gesamte Hand wiederumrenovret Morden / sie aber dieses letzt-hochge-nannten Churfürsten leibliche eheliche söhne wa-ren / und von dem psimo acguirence der mitbe-lehnschafft in gleicher linie abstammeten/köntensie mit rechte nicht ausgeschlossen werden. Es

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