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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Seite
365
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vondem Königreiche Polen. z6>

z8OZ6 ducaten einzuheben gehabt haben, entweder in demjenigen/ was sie aus den Kö-Denn die Königin kons Stoma, Konig Sig- nigl. im^en/ mit bewilkigung der Republic/munds in Polen Gemahlin/hat aus ihrer über- von dem Könige empfanget/ oder in einer jährl.ausreichen verlassenschastt ihrem Herrn söhn R. penlion, welche ihr von der Republic asligmretSigmund Augusten / und dieser der Cron wird. Das jenige/ so sie von dem Könige be-solche renken hinterlassen. Es ist aber dieser zu- kömmt/ muß ihr zugleich an statt eines leib-wurfschon vor langer zeit ungangbar gewesen/ gedinges dienen / indem er ihr die anwart-und wird man auch wohl so bald nicht wieder schafft auff einige Starosteyen siebet / die siezur percepcivn kommen / wann gleich die ver- nach dem tode der gegenwärtigen bescher ge-jährung nicht dazwischen getreten wäre. Die- niesten soll. Gehet aber der König/ ehe nochweil nun der Staat dem Könige nothdürfftige diese ^Znarion geschehen / mit tode ab/ sofpesen zu seinem Staat darreichet/ so wird verordnet ihr die Republic eine jahrliche ?en-nicht gerne gesehen oder geduldet/ daß er 6on, welche von den einkünfften der Crone ge-stch^eigene guter anschaffe. ^ nommen wird. Dieses währet aber nur soSonsten hat die letztverstorbene Rönigl. lange/ als sie unvermählet/ und in dem König-Maj. von mißvergnügten und allzufreyen leu« reich bleibet. Widrigen falls fället sothaneten Jhro in schrifften/ und sonst auch wol ins penlion entweder auff die regierende Königin/gesichte vorrücken lassen müssen / daß sie aus oder auff die Republic zurücke. Es belauffenVergebung der chargen/ sonderlich der Bisthü- sich aber diese einkünffle gemeiniglich auff einemer/ da auff allerhand art/ auch wohl bloß halbe Million Polnischer gülden/ oder ungefehrdurch wetten der Königin/von manchem 20 biß 150000 rthl. So lange aber eine verwittibtezoOOO rthl. erhoben worden/ viel getd geioset/ Königin solche peakon genießet/ kan keine re-die Starostey Neumarck um eine gewisse fum- gierendeKönigin dergleichen pr-erenchren. Bey 'ma geldes angenommen/ die güterL/omiarm. der itzigen gelegenheit unv da ihre Maj. die(welche doch vor diesem dero Königin in dem Churfürstenthum SachsenGroß-frau-mutter eigenthum gewesen) wie biß äalvsich auffgehalten/ haben die Herrenauch (ein väterliches erdgut) an sich Polen auch dißfals keinen auffwandt zu thun/gclöset/ nicht weniger vuianova zu ihrer lust indem ihre Königs Maj. dero Deputat aus derund Secels; und für dero kinder die beeden Herr- Churfürstlichen renk - kammer zu Dreßden ge-schafften öroclü und ?oäkorce an sich gebracht/ nießen / und folglich dasjenige ersparet haben/und hindurch opprellionem libertatiz und pericu- was einer regierenden Königin sonsten gebüh-lum iuvalesceuriz 6ominatiom5, wie die Worte M.

gelautet./der Cron zuziehen wollen. Welche So eine noth fürfället/ so werden auffaufflagen und bezüchtigungen aber ihr. Maj. Reichs - tagen neue camriburionez bewilli-ausbem Reichs-mge zu Warschau A. 168z get / angeleget und eingebracht: Auch wol ittin dero den 29 Jan. eröffneten propolmon austrster bedörffniß der Rönigl. schätz undgründlich beantworten lassen/ und zu verstehen die Rleinodten (welche zu Cracau im rest-gegeben/ wie sie geneigt waren/ das/ was zur deny-schloffe verwahret liegen) angegriffenvermeinten ungebühr und wider diegrund-ge- und verpfändet: Wie dergleichen in verwi-sche des Reichs acguiriret worden / gegen behö- chenen jähren wegen der Elbingischen schuldfor-rige sarisfsÄloa alle stunden abzutreten; weil derung an ihre Kön. Maj. in Preuffen gefche-sie niemals gesonnen gewesen / ichtwas zur hen. Daherauch die Geistligkeit/ sonder-vpprelkon dero ihr unverwandten völcker zu lich Aebte und Prälaten/ in kriegs-und an-thun / sondern hätte mit solchem ankauffzuför- dern noth - fallen / wie billig/ conmbuirenderst auff die reparsmr der verfallenen 5orcM- muß.

csllvnen und act reclioatoriam ^ prseliclium wi- Die gewöhnlichen anlagen sind der hier-her alle feindliche einbräche angezieltt; sintemal sccis t welcher zuRömgs Steffin Nathortdero erb-güter alle vorn an der spitze gegen den zeiten so viel betragen/ daß er den Krieg widererb-feind gelegen/ und der gefahr des feindli- den Moscowitischen Czaae ^sohannem Da-chen einfalls am allerersten umerworffen wä- silowig/ auff drey jähre lang/ damit cominui-ren. Zu geschweigen / daß sie mit vielen km- reu können. Man nenttetihn Comnbutwkietödern gesegnet / welche des Unterhalts auch OucMorum oder c-opo^e. Der herd-zinß/vonnötbett hätten. Die ietzige Königliche Vde:sch0!steitt-steue:/jüden-zinß/huftn-gel-Majestät hat in Polen schon mehr verschenckt/ der/ l^nove oder poraclünsj CLpieanon oderals gewonnen. Sie beschweren niemand im kopffsteur/ poZlo^ne genannt/ und dergleichen/geringsten zu ihrem eigenen jmsrelle, nehmen die man wohl eher ohne das gebräuchlichenichts gcschenckt/ und da es etwa an pser- barum auff sechzehn tonnen goldes Polni-den oder andern dergleichen dingen geschehen scher wehruttg in einnähme gebracht/ darzu diesolte/ und glimpffs wegen nicht unacceptiret ge- Judenjchafft ohne die accnen und andere con.lassen werden müste/werden sie wohl doppelt so nibutiones noch besonders cvUe<Aret und öff-viel anderwerts zur bezeigung ihrer königlichen ters höher als eine tonne goldes angeleget wor-milde anwenden. Wie sie denn auch die Crom. den. Man hat nachricht/.daß dieCrakauerIu-güter nicht so völlig genieffen / sondern Dielen den vor das recht / meth / bier und brand-damit gutes zu thun pflegen/ und ihren Koni- tewein zu schencken/ jährlich zwe? tau-glichen Civil - und kriegs- Staat aus eigenen send ducaten verwilliget haben.Churfürstlich-Sächsischen Mitteln unterhalten. Die Reichs-genoffen/ Vischöffe UttdNMthMWelches eine grosse coiltümtion und avantage Adel sitzen in sehe reichen einkuuffcen/ und ^ande.vor Polen gibt. gebendem Könige reZuwiter nichts. Alstnwen. Das einkommen der Aöliigitt bestehet A. 1619 Ianufsus/ Heryog Zu Osteog/ Ca-

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