von dem Königreiche Schweden.
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der in geschwinden fällen/oder da etwa das Kö- steAönigl.sorgfalt seynzu lassen gemeynet.
nigl. inrerelse prsevatiren muste/auch ohne regu». Als welches auch hiebevor der Hauptzweck der
5rlvn der Stände gutachtens mehrmalen ver- Köttigl. regierung gewesen/ und durch reljxna-
fahren worden/ so giengen doch rcguisriter durch u«n des 8uprewats an den König/keines weges
der Reichs-Räthe Hände die wichtigsten stires verrücket zu werden/ von denen Reichs - Stän--
der Schwedischen alten lande. den imcnckret worden.
Wie das letztere ieculum vielen Potentaten Von denen Teurschen provintzien ist an- Regierutts
oenenMven vlesch^remsrglelch an-
. .. ..—-Fürsten/und
gesetze des Staats ihre regierungen beschlossen zwar gewisser hohön Privilegien halber fast ingehalten/ loßzuwürcken / und die herrschung aus einem höhern grad/als m gemein im Reiche dieeine sbsolure gewalt zu erhöhen; inmassen mit super,orirstem rernrorislem zu exerciren Her-den Cronen Franckreich und Dvnemarck son- bracht ist/gebühret und zukommet. Inmassenderlichzu bewähren : Also haben der vorigen sie selbige durch dero hohe Befehlhabere / alsRönigl. Maj. in Schweden und dero glor- Gouverneurs/und die regierungen also aämim.würdigsten Herrn vaters tapffere und unge- ttriren lassen.
meine Meriten erfordert/ ihre gerechte und Der hofIheerRönigl. Maj. ist sehr ga- Der KöMi.löbliche herrschung zu mehrer frcyheit lantund prächtig/und weichet weder an gu-dvf.kommen zu lassen. Allermasten auf dem zu tcr emrichtung noch geschickter bedienung kei-Stockholm gehaltenen obberühmn Reichs- nem andern. Die wichtigsten 26^5 wurdentage durch einen verbindlichen Reichs - schluß vormahls durch die fünff hohe Reichs - ämterder vier Stände und zukünfftiges suncl^menral- und Zensoren tractiret und erörtert. Alsgesetze es dahin gerichtet/ und ist der Staat al- aber A.Mi der Staat sich veränderte/ hat derso geändert worden/ daß in krafft der am 4 vorige König erwehnter Massen zu folge desNov. besagten jahrs von dem König entworffe- ^.and -rechts'sü. 1 csp. 8 und 9 den (.basalernen und vollzogenenRegiments-form und clisso- der Reichs-Räthe abgeschaffet / und zwölfflttion ein Röntg in Schweden forthin in sa- Rönlgl.Staatö-Räthe verordnet / nemlichchen/ die weltliche regierung anlangend/ Herrn Grafkiaßaum 6e la Larclie, als dengleich andern souverainen Erb-Rönigen Präsidenten des geheimden ttne>Rriegs.eine absnlme und freye gemalt führen / und Raths/Hn. Graf Vengt Ochsenstiern zumdierechtedcrlllajestät undkde^Ua eigenes Canylar / Herrn Steno Biclken zumgefallens/zunuyunderspriesienderReiche/ Schaymeisser/ (welcher aber solche hoheexcrcirenund gebrauchen mag. charge niedergeleget/und HerrnGrafJohannGestaltsam bald daraus die autoritär der Gabrieln von Steenbockzum 8uccetjorn ge-WL Reichs-Räthe mercklich beschnitten / und zwey habt) itzt-wohlbemeldten Herrn Graf Steen-jähre hernach das axioma der Reichs-Rathe bock zuin Dber->sos-Marschalln/ (welchemgänzlich abgethan / und zwölffRönigl. Ra- seither Herr Niels Vielke/ gewesener Ambas-che verordnet/ auch die fünffhohen Reiche fadeur in Franckrelch/ succeckret hat) Herrnämrer/nemlich den Orotset oder V,cc-K.ei den ClattdiumRolattt/HerrnLars Zlenttngen/oderRetchs-Zeld-Herrn/wel- den jungen Herrn Guldenstiern/ ^errnErnstcher vor alters Marsk oder Mars genennet Rreuyen / Herrn Neclas Flemmingen/wurde/weil dieses der Gothen abgott war/fer- Herrn Varon von Aschenberg/ Herm Ad-ner den Reichs-Canylarn / den Reichs-Ad- miralHattsr0acht.neister/undHerrnChri-mwal unddenReichs-Schagnzeister/ wel- stophGulocnsttern. AnitzosindderKönigl.che vor der zeit die Hand mit am steuer-mder hat- geheimden Rathe ungejehr 18 an der zahl/derenten/ und dem König die Hände össters hart ge- jeder isOO rthl« jährlich besoldung hat; jedochNug an ihr interells und convenienx banden / «'S- verwalten die lneip.en noch andere austragliche
<luciret/Und die chargen seiner ^spol^non aus- ämter. ^ ^ ^
Sesty-t. Alst istnun dcsto weniger zu zweis- . Nlcht w-mg-r stauch die übrige Reicks
ftln/daß dieRegimcnts-crtund fomn eine amrer/^6Rcichs-M^chall, Reichs-
vo!Iko>i„nmc rvohl eing-richc-ce ^lc>. geriiicist-r/R-.chs-«tt!I„,c.stcr/Retchs-
di^ircniescy/ dabey weder der Adel und FcId-Zeiig'iic.ster/u.sm.verandert/undalles
belil'ri.11 Iisid die?lleich6 - nnr- rur Äsuigl-lreren Vere.dnunn nelebei/ und die
VerZnde
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kttnfft geschehen / daß Rctchö-tage gehalten Die Reichs-und innere landes-^iszirez aber
werden möchten/ wird es doch etwa nur wegen belangend/ so ist nicht zu zweiffeln/ weil die ver-
bewilligung der geld-'hülffen/und 5uvl',ci>en/ oder sassung des Reichs/zumahl das juftiy-wesen/
religions-ftchen/ oder bey Verfügung neuer ge- und die bestellung der Gouvernementer in den
' ^ provinyien sichr wohl eingerichtet gewesen/daß es nicht noch ausvorigem fuße ruhen solte/ob gleich der Ronig/als sumwus k.e-
treuen anrath/auch unterthanigste clevorion und gm, viel frepcc bey der canNirutj. i-i so wol der
abgaben erfordern/ und also auch dißfalls eine dollcß.en und geeichte als auch der zur ju-
probe abgeben / wie sie gleichwol bey erhaltener stiy-verwaltung erforderter Personen/ zu
Souverainität keme eigenwillige Herr- verordnen hat.
schung und äomin^r Zlt sK-Äiren / sondern die Es sind aber vormals sieben hohe Colitis Aobe ec.!!-.
gelneine wohifahr e der Reiche ihre hoch- bestellet gewesen. Reichs-
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