die SchwedischeNation sich KönigChrlstians
il tyranney entbrvchen/und der Union der dreyNordischen Reiche ein loch gemacht / baden dieReichs-Stande von Adel / Geistlichkeit/soldatvn/bürger-und bauerschafft sich einenbesondern König erwehlet/wie bereits oben ge-Das Köttts,- nvldet worden/und ist Schweden ein Mahl-^in^eich so lange verblieben/biß aufdem Reichs-tage zu Mesteras /unter König Gustaven vonWaasa/A.is44 trafst gemachten Reichs-schluj-ses ein anders eingesühret/und verordnet wor-den/ daß forthin jedesmal)! dem Herrn vaterder söhn/ wann einer vorhanden/ im Königl. re-gimente nachfolgen solte. Als hernach A.16O4die Schweden K. Sigmunden in Polen ihrenErbherrn des Reichs deßhalber unfähig er-kannt/ weil er der Catholischen religio» erge-ben war/ haben sie die wähl wieder ergriffen/und dessen Vetter und Erb -Fürsten Carln er-wehlet/ gleichwol aber bewilliget / daß allemannliche von ihm absterbende nachkom-men vor erben der Cron gehalten werdensolten. Welches nach der Hand A. 1627 aufdie einyige tochter des unvergleichlichen Hel-dens Aönig Gustav Adolphs prmceßintochter / die Aönigm Christinen /erstrecket/und von Jhro in währender Unmündigkeit dertitul einer Erb-Fürstin und äettßm'rten Aoni-gtn geführet worden. Dieweil nun dieseErb-Königin zur Heyrath keine inclinanon hatte/ ha-ben die Reichs - Stände solche ckißviicion desWahlgesetzes noch mehr erweitert/und zu bezeu-gung treuer clevorion gegen den höchst-glorwür-digen Aönig Gustav Adolphen/ dessen schwe-ster fr .Catharinen/und pfalygrafIohannCasimirs bey Rhein zusweybrücken Herrnfohn /pfalygraf Carl Gustaven / zum Erb-Fürsten und künfftigen Succelloren bey der Kö-nigl. regierung äecl^riret. Dieser preißwürdi-ge Held war in Schweden zu Ntköping den 8Nov.i622gebohren/undinder nation/ sittenundgebräuchen erzogen worden/und hatte indem Teutschen kriege in Hertzogs Bernhardszu Sachsen kriegs-schule sich wohl irckormiret/hernach unter Torstenjohn als Volonte/ undferner mir dem'Curländijchen regiment alsOberster gestanden; am meisten aber als Ler?e-ralitümuz der Schwedischen und Alliirten ar-meen sich fürtrcfflich^gn^'irct/auch bey der exe-cutian des Westphälischen friedens viel probeneiner hohen pl-uNerch / wachsam-undftrtigkeitvon sich spühren lassen/ daß die Nation destomehr Ursache gehabt/ihn A. 1649 zun: Erb-Für-sten und Reichs-folger zu erklären / und jahrshernach bey solenner lNZUßnrauon der KöniginChristinen zu bestätigen. Und geschähe dieserenuncistton ausdie mass'/wie Hertzog Carl zuSuderinanntand hiebevor zum Erb-Königrei-che erhaben worden ; dannenhero wurde auchauf dero Königs Maj. begräbniß-müntze derHerr vater auf einem stuhl sitzend vorgestcllet/wie er feinem vor sich stehenden Printzen dieKönigl. Crone aufsetzte/ und au beistundendie Worte : Larolu» (Zutksvu8 bex 8vec. Carolokilic, tiXl -ecl, tr^Niclit. Es schriebe sich aberdieser letzt-verstorbene König Orolus x:, inwährender dero Minderjährigkeit/ der ReicheSchweden, Gothen und Menden/ Aönigund Erb-Fürst ; Und bekamen auch Ihro
Maj. das ?5Tc!tcar Aönig von Ihr. Kayserl.Ma;. und andern Souveränen. Seither istnicht nur die Königl Hoheit freyer und abloiu.rer/ sondern auch aufdem zu Stockholm A. 1682gehaltenen großen Reichs-tage verordnetundbeschlossm worden/ wenn sichsbegäbe/ daßIhr. Aon. Maj. ohne leibes-erben tödt-ltch kranck wurden / Ihr vorbehalten undfreystehen solte/ Ihro einen Reichs. Nach-folger/ welcher Ihro anständig/zu erweh-len und selbigen den Reichs - Ständen vorzu-stellen: Ausser deme aber solte / in mangelungder Königlichen männlichen nachkommen/ dieCrone aufdas fräuliche geschlechte oder des Kö-nigs töchter kommen.^ Also ist dieses Reich zueinem rechten Erb-Aönigreiche worden.
Das Gouvernement der Reiche und dieW^Aönig!. gewalt in Schweden anreichend/sohat sich der publica seither dem letzternkriege mit Dänemarck und Brandeburg/ undsonderlich seither nur angeregten Reichs-tagezu Stockholm sehr verändert. Vorzeiten wardie regierung und bouvoir des Aönigesdurch darzwifchentretung der Reichs,Stande /und zumahlder so genannten Reichs-Rathe/ deren vier und viergig an der zahlwaren/sehr gemäßiget/und dorfften dieKönigein keinem die gemeine Wohlfahrt desReichs antreffenden nexorio, besonderskrieg - friedens- steuer -religions - fachenund dergleichen / ohne vorbewust und mit ein-willigung der Reichs - Sensrom/ etwasschlicffen und zu wercke richten. Und wa-ren dero Aönigl. belervara folgende:
1 Diebestellung der amter durchs gan-H-ewye Reich /und alle dazu'gehörige provinyien/^nemlich die conttirution der Reichs - Rathe/Stadthaltere/Landrichter/Landpflegere/ allerObrigkeite/Richter/jedoch mit dieser bescheiden-heit/ daß die Stände an vielen orten herbrachthatten / verschiedene Personen zu 6enomimrenund vorzustellen/aus welchen hernach eine zumvacanten amte vom Könige erwehlet und bestä-tiget wurde.
2 Die gcrichtbarkeitm bürger-und peinli-chen jachen.
z Diezoll-und stapel-gerechtigkeit.
4 Das müntz-Regal.
5 Fluß - und mühten - gessechtfame/ wor-aufdieKönigszwangmühlen beruhen.
6 Diesijcal-gcrechttgkeit/ krafft dieserkamen die straff-gesälle/so sich über^ marckbelieffen/dem Könige gantz; die aber/so darun-ter / zum dritten theile zu/ die einziehung Her-ren-loser guter und der erbschafften / welche vonaußerhalb Reichs wohnhafften erben inwendigjahres-frist nicht angefordert; und die guter/so den Majestär-schändern con5iciret wurden/samt allem dem/was die schatz-kammer mehr be-reichern konte.
7 Das recht die wasten zu schmieden undauszuführen/ und dann
8 Das recht die berg-arten und minerenaus der erden zu gewinnen und zu nutzen; dochsind die kirchen-güter hier ausgenommen ge-wesen.
In andern Regalien pflegte der Aönig A,,-hiebevor auf Reichs-tagen derStande gut- Mg«"achten zu erfodem. Denn obwohl entwe-der
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