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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
260
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2,6c)

Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung

Äi,, vermöge deren von einem schiffe mehr niä)tals ein rosenobel gegeben worden/ welchesdoch gleichwol manches jähr einige tonnen gol-des betragen. Gleichwie auch die HerrenSchweden den freien rranlirum mit allereHand grossen und kleinen montirt-undunmon-tirten schiffen und fahrzeugen/so wohl auch diejmmunität von zollen/ und dahero etwa ent-stehenden in^ulllrlonen/viliratioreN/äctemioneNnnd allen andern beschwernissen/verzögerungenund aufenthalten im Sunde und dem Veit er-langet haben/ so gar / daß/ wann sie ihre frex-Zettel zu Helsingör und Nieburg den König!,zoll-amtern ausweisen/man keiner weitem ceru.6cationen der auf den schiHn führenden guterbedarff. Der Königlich-Schwedische Hof unddessen unterthanen mögen auch «uf fremdenschiffen ihre guter und waaren frey durchführen/wann nur die paAjrlen cerukescioris-scheine vor-gezeiget werden.

Der letzte vergleich zwischen Schweden undDanemarck / die schiffahrten auf dem Sundund Belt betreffende/ wurde den 8 Maji A.168O zu Coppenhagen aufgerichtet/ dessn vor-nehmste puncte in folgendem bestehen: 1 Sol-len die nahmen der psk-ticlxzsmen in allenSchwedischen passeporten ausgedrucket/ und. selbige in den Danischen zoll-amtern auf demSund und Beltvorgezeiget werden/ um hier-durch von den zollen frey zu seyn. 2 Sollen diejenigen parricipsnren/welche bey ausfertigungder paßeporten gegenwartig seynd/ den an-theil/so sie auf einem schiffe haben/vor derObrig-keit des ortes beschwören / die abwesenden aberihre eyde schrifftlich einschicken / oder selbigeburch Gevollmachtigte ablegen lassen. z.DiePersonen von conclinon, welche keine kaufflemesind/sollen von dieser eydes-leistungbefteyet styn/jedoch aber an statt dessen ihre erklärung undreverse schrifftlich übergeben. 4 Will mankeinem ausländer einigen passeport verwilli-gen / sondern nur allein den wahrhafftigenSchwedischen unterthanen. 5 Soll derjenige/welcher darwider handelt / nach den gesehen je-des Königreichs/wo er darüber ergriffen wird/bestraffet werden. 6. Wenn einer von denenparticipanten innerhalb jähr und tag/ welchesder tcrmin ist/da jeder passeport erneuert wer-den soll / einem andern seinen antheil ceckrenöder verkauften will/ welcher der Schwedischenzoll-freyheit nicht fähig ist/soll er solches derO-brigkeit / die den Paffeport ausgefertigt bat/alsofort zu wissn thun / oder aber strafffälligseyn. 7 Wenn die passports erneuert wer-den/so sollen nur die neue participanten den eydablegen/u.d.m.

Aus diesem obwol l-mirirten Schwedischenbesitz der einen seile des Sundes ist zu ermessen/was Danemarck an dem Verlust von schonenvor schaden gelidten: Denn so bald als Schwe-den will / kan es die Handlung im Sunde undder Ost see stopften. Hiernechst ist in dem A.r66c> aufgerichteten frieden-schluß unter andernverglichen/ daß/ so offt ein oder mehr grosse oderkleine Schwedische schiffe durch den Sund ge-hen / stiche gegen dem schloß Kronenburg dieSchwedische losung mit loßbrennung der stückegeben/und ihnen von diesem schloße mit derglei-chen geantwortet werden solle. Hergegen

müssen die Danische durch den Sund gehendenschiffe vor dem schloße Helsmburg die losung ge-ben/und empfangen dergleichen ehre wiederumvon diesem orte. Treffen diese Nationen ein-ander in einem dritten orte an/oder in see/ist kei-ne gehalten ein oder mehr fegel am oberstenmastbaum streichen zu lassen/sondern es bleibtbey der gewohnheit der begrüssungen. Wennein oder der andere theil eine siotte durch denSund schicken will / soll ers dem andern vorheranzeigen/woferne sich die kriegs-völcker überi2OO köpffe erstreckten/und über scapital-fchiffedabey sind. Gewiß ists/ daß hiebevor / da dieSchwedische schiffe den alten zoll und aufschlugnoch erlegt haben/der zoll im Sunde auf eineMillion gülden geschähet worden; numchrist es um ein merckliches vergeringert. Wannvon fremden schiffen/ so allhier paßiren / jedeskaufmanns-schif vor jeden mastbaum einen ro-senobel oder 4 rhlr. erlegen / und nun manchentag 2Oo/ ZOO biß 6OO schiffe den Sund paßiren/so ist leicht zu erachten / was das zoll-amt zu Hel-singör einzunehmen haben würde/ die fremdepaßirende schiffe müssen vor Kronenburg demKönige zu ehren die segel streichen/ welche see-HoheitundDominium einschönes kleinod ist inder Königlichen Crone. pomanus nennet dieseeinkunfft und nutzbaresRegal das güldneVel-lus/ das<jornu /^müllNese und die Dänischewünsche! - ruthe. Grösser» schaden würdedieses Regal leiden/wann das Baltische meerdurch den see bey Schwerin mit der Elbe ver-einbaret werden folte/oder die kauffmannschaff-ren von Hamburg über land aufLübcck in meh-rerer anzahl verschicket würden. Die kleine-ren schiffe gehen durch den Belt zwischen See-land und Fühnen/und bezahlen den zoll ZuMburg. Die kleinen zolle im lande und Reicheabertragen nach dem bisherigen pact dem Kö-nig 16OOOO rhlr.ein.

Zedoch noch etwas weniges von demSunb-zoll zu gedencken/ so ist von denen Hansee-städ-ten und andern men anfangs vor diedurchfahrt derselbe auf etwas weniges behau-delt worden/davon an gewissen orten einige K-nauxoder laternen/die schifte bey nacht fortzu-leiten/zu unterhalten/und hat man die passagedurch den Belt damit unterlassen. Endlichhaben sich die Danen meister von diestm zollge-macht/und die schiffe naä) ihrer grosse mit anla-gen geschätzet. Daher verglich sich KayserCarl mit der Cron Danemarck wegen seinerunterthanen in denen Niederlanden also / daßvor ein schiff von 2OO tonnen und drunter zweyrosenobe! beym aus-und eingang in das Balti-sche meer bezahlet werden sollen; woferne aberdie ladung drüber ware/solten deren drey gege-ben werden. Als nachmals die Niederländerund Spanier zerfielen/ fischeten die Dänen imtrüben / und erhöhten den zoll überaus sehr.Die Holländer musten sich auch accommoM-reu/ weil sie den schweren krieg auf dem halsehatten / woraufsie A.16OO einen bund mit denLübeckern machten/und sich insgesamt über die-sen hohen zoll befchwereten. Seither da dieHolländische Nation mächtig worden/ hat siesich nicht binden lassen/ und giebt nicht gar zuviel/und A .1647 macheten sie einen vertrag auf42 jähre/ und rsaovirten selbigen A. 1687 biß A*

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