von dem Königreiche Schottland.
22.7
^m übrigen ist dieses Königreich dem K°- der iyigcn Ronigin zu schen/ncmllch UN der
niareick Enqeilaiid an ftuchtdarkei- nicht zn ver- allerdurchlauchcigsten und gwßmSchrig-
alcichcn. Das Erdreich ist gröstcn theils sten Fürstin und fraucn/frauen Annen/Ro-
schw-ftlichtund zähe. Das gerruide wächstt »igi» von Groß-Vrirmnnien ic. von dcro
^ ^ ^ ^ ' X'w./,,,
v-
^ s"-H
Mt
. .. >,
-'ZV»'-. .
'"'w "
^ >,5.
F ^ - ,
^ W.^.'
^
' ' s .'."M
^5 MM
Ä s^et
M
Polen/schicken. Dieses ist etwas besonders / daß die Schottländer in dem Königlichen titul
daß es allhier keine ^aycn gibt. Die lusit allezeit Schottland dem Königreich Engelland
ist in diesem Königreich sehr dick und weit käl- vorsetzen.
ter als in Engelland/ weil es weiter gegen Nor- Zur zeit da K.Henrich viii in Engelland und
den zu lieget: Dargegen machen es die viele Kön. Jacob v jn Schottland einander in die
und gute Hafen sehr geschickt zur Handlung mit haare geriethen / praeren^rte Engelland eine
den auslandcrn. ibperiorität über Schottland/ und daß K.Ja-
WnschM Die inwohner sind von alters her wegen cob schuldig wäre die Huldigung zu erstatten.
t,l Mim. ihrer treu und tapfferkeit bekandt; daher an- Der ansang dieser ^pe»c!e»tz wurde auf das
dere Potentaten sie zu ihren lcibgarden erweh- jähr Christi 900 hinaus gesetzt / und solle Kön.
let. Sie sind auch maßig genug/ und der ge- Eduard izu erst den Konig von Schottland zur
rechtigkeit ergeben. Sie haben gemeiniglich lubjecbo» gebracht haben/ die erempe! des K.
lebhaffteundgeschwmdegeister/znm studwen Erichs und vater und sohns wurden
sehr geschickt/ pflegen auch daher / vermöge angeführet/ und daß folgends K. Edgar an K.
des Königl. gesetzes / die jugend in ihren wohl- Henrichen 1 und K. David an dessen tochter die
bestalten schulen zu unterweisen; die sreyen KäyserinMechtilden/ und andere mehrere der-
künste und lwUzZ haben sich allhier auch zu der gleichen gethan hätten / die kamii.e von k«ll!eul
zeit aufgehalten/ da andere lander in der barba- hätte A. izoo an K. Eduarden den eyd auch ab-
rey stacken/und sind verschiedene lehrmeister zu gestattet / und wäre der König in Schottland
andern Nationen daraus gcholet worden.Wie als ein Val^l mit dem Könige Henrichen vgen
dann die Universitäten zu S. Andre/Glaßcow/ Franckreich über meer in Campagne gangen.
Edinburg und ^deräeen / der weit einige für- K. Jacob ! von dem Stuartischen Hause habetreffliche leute gegeben haben. Weil aber die Pflicht M Windsor an K. Henrichen Vl ge-Schottland keine solche mittel zu peckecIinnirung leistet. So wären auch die 26W8 der Ober-der künfte hat/ wie Engelland / so bringen es die herrschaffc exei-ciret / des ParlamentsSchotten auch so hoch nicht/ als jene; doch ötion, die Pavillon von Kenc6ci,», die ernen-wird man wenig dieser lands-leute finden / die nung derer 8lls«-i5z. die luKorcks?Znon der Bi-gantz ungelehrt sind. Den: aberglauben ist Höffe von St. Andreas und Glaßcow an dendie Nation sehr ergeben / und machen aus fa- Ertz-Bischsffzu Port:c. die patente und man-beln mirackcl und Prophezeiungen/ und aus na- daten des Königs in Engelland und dergleichentürlichen dingen wundergeschichte / dergleichen sgnolciret worden. Schottland geständeihnen aber offt geschadet haben / sonderlich im zwar die pflichten und in gewifler maße die cts-kriege / da sie entweder zu verzagt oder zu toll- psnUentz / es erstreckte sich aber nicht weiter alskühne worden sind. Sie haben nicht einer- über die Herrschafften / welche ein Schottischerlex sprachen : sintemal die/ so gegen Engelland König in Engelland liegend hätte / man habewohnen / Englisch / doch nicht so gar reine re- allezeit einer weitern exrenlion widersprochen,den; dieaber/ so gegen Jrrland liegen/ brau- Die Vereinigung der bceden Cronen hat diesechen die Irrlandische spräche/welche sie Lack- qu-eMon erlediget/und Schottland von der 6e-!ec nennen. Vom Adelstande machen die mei- penclentz zwar befreyet/doch aber einige comemsten viel rühm/ und vergehen sich in ihrer einbil- oblervamism nach sich gezogen,dung viel geringe leute dermaffen/daß sie Rö- Die macht und gemalt eines Roniges istnigezu ihren ahnen zu benennen sich nicht aühter souverainer / als eines Ronigs m^rM deriU
z»''' ''
Hchottiand
^ ,
den werden. Die jenige gegend/ welche nach das kriegs-und friedens-recht a!?5o!uce, und kön-der alten landes-sprache vrum /^ldin der rücken neu alliantzen schliessen / mir welchem Potenta-oder das gebirge in Schottland genennet ten es Jhro wohlgesittet/ doch nach dem ge-wird/ hat / in ansthung der andern Schottlän- meinen -nrereilL mit Engelland. Sie gelobender/halb-barbarische einwohner / welche sich mit zwar bey der krönung/ die 5un6amenral - satzun-fischen/ jagen und rallben ernehren. gen des Reichs / und die freyheiten der Stände/tliErbr 'Ä ^ Daß das Rönigreich Schottland ein wie sie bey dero vorfahren zeiten in Übung ge-Erdreich sex / und auf das weibliche ge- westn/ zu erhalten / und niemanden darinnen zuschlecht nach abgang des Röniglichen beeinträchtigen oder zu beschweren; allein die-manns-stammes komme und falle/ ist aus der fe obligatio» thut der Majestät keinen abbruch/gantzen Historie der Könige/und ders erbfolge/ und gehet man nach der oblervantz. Königzumal aber auch daher zu erkennen/indem Rö- Carl li hat nach seiner restitutio» ins Reich"ig Jacobs v ftau tochter/ fr. lNaria/ ihrem nicht nur seine einkünffre viel co»l ,clerabler ge-Herrn vater auf dem Königlichen thron gefol- macht/ sondern auch erlanget/ daß er viel freyerget/und das Königreich aufdie seither in Engel- und mit Mehrerin Nachdruck und autorität inland gekrönte Stuartische Emilie ferner fortge- kriegs-und fricdens - geschäfften befehlen undstammet hat. Dessen exempel nunmehro an herrschen können. Denn das zu Edinburg?we>'teHaupt-Handlung. Ff» Aa66t
^ -'V