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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds zweyte Haupt - Handlung

A. 1661 versammlete Parlament gab ihme diemacht alle Parlamenter zu bcruffen / zu verlän-gern / auch wiederum zu zergliedern; desglei-chen daß keine acten ohne des Königs conlen,solten krafft haben/und daß der König alle be-dienten auch bey der militz benennen möchte.So wurde auch alles/was des Königs autoritärentgegen/vernichtiget/insonderheit die Vereini-gung cle A. 164z. Es vergleichen einige desKönigs in Schottland hohe gerechtsame mitdem jure lüper.orirsri5 oder der lands - Fürstli-chen Hoheit in Teutschland: Allein weil der Kö-nig seine Hoheit ohnmittelbarer weise von

(Ä)TT erkennet / und keinen Obern auf der

welt/als das schwerdt/annimmt/ reichet diesesgleichniß allerdings nicht zu. Denn dieSchotten bitten ja in ihren! kirchen - gebete:Wir bitten dich/ 0 lieber HErr! für deinendiener/unsern rechtmäßigen Souverän, dl.von Gottes gnaden/ Rönig in Groß-Brit-tannien/Franckreich und Irrland/ beschir-mern des glaubens. Mein dieses ist dochaus den Schottischen geschichtet, noch merck-würdig/daß die Königin Maria A.iss? durchdie Stände abgesetzt/ unddero autorität bißzum nechsten Parlament sulpenckret worden;die Ursachen waren/daß sie ohne das Parlamentkrieg angefangen/ fremde/d.i. Frantzosen/insland gezogen/eigenwillig regieret/ die müntzeverfälschet/ die freyheit der stadte untergedruckt/auch die pacta und alliantzen viottret hätte.Ob aber die Englische »nrriAüez und der Köni-gin Elisabeth rath und that nicht dergleichenwercke unterbauet/ ist nicht zu zweiffeln. Weiljedoch dw innerlichen kriege und die ausländi-schen gefährlichen conjunÄuren eine änderungerforderten / muste sich die Königin Maria derStände Vorschlägen accommocklen/ und res»-xnirte A. 1567 das Königliche regiment an ih-ren jungen Printzen/an dessen statt der Gras vonkiourray den zepter führen sollen.

Die nächsteperson nach demRönige jstdessen erstgeborener sohn/wann einer vor-handen/ derCron-Priny von Schottland/welcher die guaütät des Hertzogs von ktoi'Z.8/^v, und eines gebohrnen Seneschalls füh-ret; der zweyte Printz führet das prseUicar rkeLarle czf kosse, oder der Graf von Rosse. Dieübrige werden prinycn schlecht hin genennet.Sonsten wird der Königliche zepter durch einenVicc-Ke und Stadthalter verwaltet/welchehohe würde aber anitzo vacam ist.

Die König!. König walcolmtiz Ivs^enerll hat die grund-hvf-ämtcr. Aefttze des Reichs in gute ordnung bringen las-sen / und sind/krafft dieser verfassung/die hohenReichs-ckarxen folgende gewesen ; das <7an-ce»larisr, die hohe justty -Verwaltung/ dasobriste käminer-amt / das 8enescKal!at ,daseonneltabellac, das obristetNarschall-amt/

UNd die ViceCommva Loronatorum. Hierzu

kommen noch anitzo derGroß -Geheim-Sie-gelbcwahrer / der Groß - Admiral / derGroß-Schaymeister/ und der Lonnellable.^kintdeiiung Die Rcichs-Stande bestehen/wie in Engel-der Reichs- auch in diesem Königreiche/aus drepckassen/ als (i) in der Geistlichkeit /welche dieiLrez-undVischösse conäimjren; nemlich der

Ery-NlschossZU 8r. /znclrcvvz, der prima; R.e-

AM ist / und unter sich neunBischöffe/ als den

DeSCron-PrintzenS

zu/^ber6eene,zu l)unc!ce!t»zu I^urrs/, zu Dum-blane,zu kreckir», zu kciimbourZ,zu ^osse, zucsirne,, und zu 0rkne-/ hat; und der Ery-Ni°schoffzuGlascow/ welchem dreyBischöffe/der zu Qallovvs^, zu ^.rzvle und der auf den^ctterne;-Insul» unterworffen. Ihnen wa-ren auch vorzeiten viel Aebre/ pröbste und?rmm untergeben / davon aber heutiges tagesverschiedene ausgestorben/und die kloster-güterzu den Königlichen clomsinen geschlagen sind.Denn nachdem die Reformirte religion inSchottland eingeführet worden/welches zwarüberaus viel blut gekostet / verlohrcn dieErtz-und Bischöffe ihre autoritär dermaßen/ daß derPrezbyteriani;mu5überhand nähme / und allegeistliche gleicher würde und amts styn wolten;worzu der Adel deßhalber viel beytrug/ weil sieaus den geistlichen einkünjsten fette brocken ansich ziehen konten/ und ohne der tyranney desGeistlichen clominars aufgesessen und gantz mü-de waren. König Jacob I aber hatte dasj,rincip.um ,dieAönigl. Hoheit würde wan«cken/waun der Bischöfliche stab dieselbenicht unterstützte ; worüber er aber auchin sehr beschwerliche ckssuren verfallen/und vielungelegenhcit davon gehabt. Was dißfallszu seiner und seines Herrn sohns / auch zu Crom-wells zeiten sürgangen/davon ist oben wenigeNachricht ertheilet worden; allhier abernoch anzumercken/ daßÄ. Carl n nach seinerWiedereinsetzung zum thron/ die Bischöfflicheautorität / welche in währendem proreäo»tgantz gesimcken war/ wieder zur vorigen ge-walt und in jura ttatusrettiruiret / des sichemdafürhaltens / weil diese geistliche l.airä,dem königlichen imerelse in allen wegenbeygethan / und sich zu ihrer conlillen? anden thron halten müsten/ daß der Rönigaufparlaments-versammlungen und son-sten sich ihrer getreuen dienste hinwieder-um gebrauchen konte.

Die weltlichen l^sircl; sind die Vuc5,^larczui;)

domrez,Vi-Lowke,, UNd Larons, welche bey^^

Reichs-^onventen personal -Vota und ihre stel-len haben. Den Ursprung haben die Hertzo-ge/Grafen und Baronen von dem löblichen Kö-nige kml. olumbo iiswelcher siezu erst inSchott-land eingeführet hat/etwa A-noo/ damit er sei-nen Adel zu tapffern thaten und treue gegen ih-ren König und das Vaterland anfrischen möch-te/ und geschähe es zur folge und nach dem exem-pel der Römischen Kayser Teutsther Nation.Die kleinen Baronen können doch nicht stimmeund stelle unter denen Ständen oder aufPar-lamenten haben / wann sie nicht gewiss ftey-lehn besitzen. Sothanem hohen Ade! folgetindieftr zweyten classe der niedere Ade! / nem-lich die Ritrer von St.Andreas/güldene undandere Ritter. Dieser Orden 8. än6re ist den,Apostel und schutzheiligen von Schottland vom är--.'Könige »unßu-;, nachdem er Athelstan/Köni-gen in Angelland/ überwunden/gestifftet wor-den/ hat auch den nahmen des Distel-Ordens/und hat denselben dervertriebeneKönig Jacob11 A. 1687 renoviret/ nachdem er seitK. Jacobsvi zelten nicht -lbm-ret gewcstn. Die Ritterführen an einer ketten/oder güldenem bände mitknöpffen/zum Ordens-zeichen das bildniß desApostels 5. änäre«, wie er sein creutz vor sich

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