von dem Königreiche Engtlland.
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xmiamschm siüffn vielen gold - sind. Aber eingewittiget / auf per5vsi!on der stau mutter
alle diese compagnien haben viele walcomen- geschehen wäre/ über dieses auch an dem/ daß
ten gemacht: denn die übrige kauffmannschafft König Philipp den Amiensischen vertrag selber
beschwerte sich über dle Privileg der Könige/ nicht gehalten/so wäre auch er dazu ünverbun-
ob waren es lamer schädliche mon p<a^; und den. Also kam es zur ruptur/wozu Graf Ro-
gaben vor/ jeder mensch lebte von den fruchten bert von Arras / welchen König Philipp zur
vnd der comnocktat des landes/darinnen er ge- unzeit ciisZuttret hatte/alle oKcis beytrug. Die
bohren oder erzogen/ oder leine Wohnung gese- armeen stunden auch schon in Franckreich A.tzet/undbemuhete sich dieselbe zucuZt-v.renund izzz/König Eduard ließ es aber auf bitte der
gültig zu machen / und jeder cl.ma machte seine Provintz Flandern und Vrabant damahleninnwohner zu etwas besonders geschickt. Nun nicht zur Macht kommen. Was vor blutige
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wegen des Vertriebs der woll - manuf-tÄ^ren Engelland das wapen der Frantzöischen güld-und des^zinnes. Zu diesemhandwerckder see- nen lilien im Himmel-blauen felde/ simc demfahrt müste sich ihre gantze sppllcanon anschi- weitläufftigen rechte der prsecentlon übrig blie-ben/welche das commercium zum gründe hät- ben/ und wird der König in Franckreich / wiete/ und müsten sie aus denen pr-viie^en und bereits oben erinnert worden/an dem Engellän-oökoy» schliessen / es wäre gleiche unbarmhcr- dischcn Hofe nicht anders tituliret/als le k<c ! Untzigkeit zu sagen: Machet euren Handel so gut kr,n^i5, oder der Röntg der Franyosen.ihr könnt/ und seegelt mit euren schiffen in alle Sonst gibt man aus dem gemeinen völcker--welt / ihr sottet aber weder in Spanien/ noch rechte noch einen grund solchen ausspruchs/ nem-Ztalien/noch Aftica / noch Indien zc. in einen lich/weil PrintzEduard IV Rönig Johannen!seechafen/bey Verlust des schiffs und was darin- in Franckreich A. izs6 in der schlacht bey poirier«uen/einlauffen. Als wie bey Pharao / der ge- gefangen bekommen / und ihn zum triumph inböte/ das volck Israel solte die anzahl ziegel Engettand zum Könige Eduarden in feinembrennen und anschaffen/ wenn gleich keine ma- Herrn vater geführet / so habe die Cron Engel-tenälien dazu ferner gegeben würden. Allein land dahero ein breites recht zu den lilien be-es haben doch die compagnien recht und ihre kommen. Der dritte grund rühret aus dersteyheiten behalten/die sie auch noch heutiges ta- alliantz mit Princeßin Catherinen / Rönigges üben. Carls Vj RönigsinFranckreich tochter/her/Die anspräche/ welche die Cron Engel- welcheA.C.142O RönigHenrichen V in En-land gegei, andere Cronev und Staaten gelland unter der conckcion vermählet wor^führet/ sind folgende: den / daß er und seine leibes-erben nach abgang1 AufFranckretch. Diese prsetenLon gibt des Herrn schwehers bey der Cron Franckreichdas recht den titu! und wapen von der Cron 5ucceöiren solten;masien auch der aus solcher eheFranckreich zuführen. Hiervon ist bereits erzeugte Erb-Printz Henrich vi zu Paris solen-oben in der einleitung zu diesem clllcurz beyläuf- niter gekrönet worden. Sein Gegen - Königtige Meldung ergangen/und ist noch ferner un- Carl vir aber hatte das glück / sich wider ihnangezeigt nicht zu lassen / welcher gestalt man zu msimemren/ gleichwie man endlich nach undden grund zu dieser wichtigen anfoderung ge- nach die Engelländer vom Frantzöischen gründeleget. Mit Röntg Carln lvcheygenahmt dem und boden gäntzlich vertrieben hat.
Schönen / war die erste linie der Capetin, Betrachtet man aber dle plormandie in-
ger in Franckreich verfallen / und hatte er zu sonderheit/so rührt aufseiten der Cron Engel-ma..die
seinem nächsten bluts-freunde hinter sich ver- land noch eine andere prsecenima von K.^'M«!- lvttderhut.
lassen seiner schwester ^ssabellen Herrn söhn/ mo Conguettoro her/ als welcher ^.oberri is,Her-
König Eduarden M in"Engelland/ welcher/ tzogs in der Normandie/ aus ungleicher ehe er-
wenn Franckreich vor ein Erb - Königreich zu zeugter sshn / und Nottons des ersten Christli-
halten/der nächste zur Cron war. GrafPhi- chen Hertzogs / der nach der tauffe Robert ge-
lipp von Vsioiz,König Philippens Ul inFranck- nennet wurde / amepc» oder encke! in der vierten
reichenckel/ aber ctilpusirte ihm die erbfolge/ un- xenersrioa war; welcher dieses Hertzogthum
term vorwand/man müste warten/und zusehen/ A. 1087 zwar auf seine nachkommen brachte;
!vas die verwandte Königin zur welt bringen jedoch wurde dasselbe durch ?Ki!ippum äuZu-
würde. Nachgehends berief er sich auf das ttum, König in Franckreich/A.^Oi /vkanm. Kö-
Salische geseye /krafft dessen die lckien nicht nige in Engelland mit dem zunahmen ohne land/
spinnen / und dahero die folge des Reichs auf um des willen/daß er vor dem Könige in person
keine Princeßin / oder die jenigen/ so von dem nicht erscheinen / und die von der Cron Franck--
weiblichen stamme entsprossen / nicht kommen reich zu lehn habende landschafften mit der er-
könte. König Eduard war damit zu frieden / forderten lübmitlüm nicht zu lehn nehmen wol-
und stunde nicht nur von seiner Prätention ab/ len / wiederum abgenommen / und der Cron
sondern leistete auch wegen der Grafschafften Franckreich einverleibt / dabey es auch noch itzo
/^uvanien und ponrbieu A. !Z29 zu ^mien» ist. Angleichen hat die Cron Engelland aufd:e
die lehns-pflicht. Dieweil man sich aberwe- FrantzoMnProvmtzien6vienne.?o !Nou M
gen einiger schlöffer/ welche Rönig Eduard s .snAveäocsonderlicheanspruche/welcheauffol-raoKueävc.
wieder foderre/ nicht vergleichen konte / und es gendem gründe beruhen. Als l^ullovicus Vtl,
diesen ohne das gereuete/so schützete er vor/daß/ König in Franckreich/ sich A.usi von Kkonora,
weil er als ein minderjähriger Herr sich sein Hertzogs Wilhelm in /^ui'tanien und ?oiÄoa' inen/ auch alles/was er tochter/ als eintziger erbin dteser Provtntzien,
recht nicht vergeben können/
wegen