212 DesEu ropaischcnHMdözweytt Haupt-Handlung
einkunsst pupillarischen gütern erwehnet worden/mit wel- kommen denen unmündigen zum besten um ein
aussen Vtt- chen es folgende beschaffenheit hat. Es ist der gewiß geld Hingelasten / daß dannenhero die äj.
AÜMU- brauch in Engelland / daß der König aller min- ttmckion imer <Zu-»räianum äs jure Sc äs kÄoderjährigen Vormund ist. Der Ursprung solcher entstanden / welches aber allhier auszuführenvormundschafft wird von einigen also crzehlet: ohne noth. Gleichwie auch mit stillschweigenAls K. Henrich in bedacht seyn müssen/ sich zu übergehen / was aus dem mißbrauche dieseszu der wider die Saracenen damahls vorha- Königlichen gerechtsams vor schwere gravammsbenden camxsZne zu rüsten/und es am benöthig- entstanden. Die relevi» tragen auch ein statt- Reiev^.ten nervo reruw gerenäsrum gemangelt/habe die licheS. Denn wenn man / nach abzehlung derkloblells verwilliget / daß dem Rönige fort- Engellandcr / 60000 Ritter-güter im gan-hm die vormundfchaffrallerpupillen wel- yen Königreich in die rolle bringet / undche von der Cron ihre guter zu lehn trü- nur durch die banck weg von jedem ein hundertgen / und die Verwaltung derer sämtlichen gold-gülden zur taxa ansetzet/da doch wol einigelehn -güter/ zusamt dem Überschüsse/ was zu vier biß 500 fl. hoch stehen/ so erreicht die sum-nemlich dieselbe über die Verpflegung des ma schon 6000000 gülden,unmündigen erben abwürffen / gemessen Herr Wilhelm/Freyherr von Schrötern/ge-SondeGsolten/so länge biß der minderjährige das denckt in seiner Fürstl.schatz-und reut-kammer^^^^ein und zwanzigste jähr seines alters er- im z8 cap.eines exri-soräinsiren und vorher inl>eyd?r!chreichet haben würde. Aus welcher gutwil- der welt unüblichen mittels/gold/silber und geldligkeit dem Königl. 6lco nicht nur ein sehr gros- ins land zu ziehen/welches erst vor etlichen jährenser schätz/sondern auch sehr viel guter mit der zeit von den scharffsinnigen Engellandern erfundenangewachsen waren. Allein/diejenige/welche worden. Nemlich wie sie ein gewiß grossesder Englischen alten gebrauche mehr kundig einkommen verwilliget/womit alle müntz-kostensind / halten den Ursprung dieses Herkommens bezahlet/hergegen keiner/ welchergold und silbervor viel älter/(wie dann auch das recht oder Re- in die müntze bringen wolte / das geringste vorgalder Königl. vormundschafft alter ist) als die den müntz-oder schlage-schatz/oder abgang äekal.regierung KönigHenrichs in. Und gründet caet / sondern ihm sein gewicht nach dem realensich solche gewohnheitaufdie eigenschafft werth des guten goldeS und silberS gemüntzet/der lehn-güter/ welche vom Könige recogno- und wiederum solle geliefert werden. Zumaßensciret werden müsten. Denn gleichwie die aus der ParlamentS-^cle/welche seiner raritätCron-lehn-gütermitdemonerecuaoäisL, mari- wegen inkc>rm2 hieher zu setzen vor nöthigerach-t3gi i und relevil gereichet und verliehen werden; tet worden/mit mehren erhellet,der Ritter-dienst cuttväis aber ausdrücklich mit Anno x viu der regierung Aönig Carlssich bringet / daß der v^laN dem lehn-herrn bey des Andern in Groß -Brittanmen zc.Heerzügen folgen muß: Also vermuthen die Demnach bekandt ist / daß die menge von ge-Englischen rechte/ daß niemand besser und gc- müntztem gold und silber in diesem Königreichtreuer einen jungen vKsllen zu dem gebrauch des ein großer vortheil des Handels und der com-degens und schütze der Königlichen person unter- mercien scy ; Als haben / solches zu befördern/weisen und anführen könne und werde/als eben aus sonderbarer lands-Fürstl. vorsorgung undder König selbst. Dafür ihme dann billich eine weißheit Eur. Königl. Maj. sich gnadigst gefal-rechtschaffene ergetzlichkeit gehöre. len lassen / aus ihren eigenen Mitteln die helffteHinterlasset ein ssorä Grafcn-oderBaronen- der unkosten/welche auf die müntze gehen / Her-standes/oder auch ein anderer vsü>Ne / welcher zuschießen. Damit aber Eure Königl. Mai.jure LoronT in Person dem Könige die lehn-dien- solcher kosten entladen / und fernergold und sil-ste zu thun schuldig ist/ kinder/ welche ihre vogt- der in das land zu bringen ursach geben / undbarkeit erlanget/so müssen diese dem Könige das dasselbe in dieses landeS müntze verwandeltrelevium oder die gewöhnliche recoAmrions-caxs, und gemüntzet werden möchte; als haben wirals von einer Grnfschasst ein hundert Eur. Königl. Maj. getreue und gehorsamepfund / von einer Baronie hundert marck unterthanen folgende Lmposten und gefalle Eur.sterlmgs/ und eines Ritters söhne vor je- Maj. geben wollen/ und bitten Eur Maj. daßdes Ritter-lchnhundert gold -gülden ent- esmöchte geschlossen werden. Und sey es hin-richten und abtragen. mit von der Königl. Maj. halber bey und mitUnd sintemal kein Vasall der Cron ohne lpe- rat!) und einwiliigung der geistlichen und welt-cia! - erlaubniß des Königs sich verheyrathen lichen Herren/auch denen von der gemeinde / indarff/ allerdings dann derRömg der oberste diesem gegenwartigen Parlament versammlet/Patron undHommm tfZäenäX äotis ist/so müs- und durch die autorität diestr aller hiermit ge-sen zu auslöjung sothancn conlenluz die ge- schlossen/daß wer es fty/ auch ein fremder oderbräuchlichen Regalien bezahlet werden / welche einheimischer nach dem 20 Decembris diesesman das msricsgmm nennet. 1666 jahres einige fremde müntze oder gold-undWie ein ansehnliches stückgeld nun aus die- silber-gejchmeide fein oder leZirt in Ihr. Königl.ser vorumndschassc-einnahme zu derKöniglichen Maj. müntze in diesem Königreich bringen / undrem-kammer geliefert werden könne/ist leichtlich solches vermüntzen lasten wird/ derstlbige soll eSzuermessen. Einige rechnen die summa zu dajUbsten probiret/geschmoltzen und gemüntzetzoooo pfund sterlings/ andere aber setzen selbige bekommen/ so eiligst/als es seyn kan/und soll ihmauf noch eins so hoch/nemlich 60000 pfund / ein nichts / weder müntz-kosten noch abgang in diejähr ins andere zu rechnen. Wobey gleichwol müntz abgerechnet werden / also daß er vor einzu mercken/ daß die vorigen Könige mehrmahlS jedes pfund "07, oder zu zwölffuntzen gerech-vielvon diesen einkommen verschencket/ und de- net/ Cronen-gold/welches er in die müntze drin-nen sßnsren der vormundsthafft rechte und ein- Mund allda will vermüntzen lassen/ wiederum