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1,1 (1892) 1389 - 1466
Entstehung
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XXVIII
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Einleitung.

der Matrikel hervorgeht, zuletzt am 9. Juli erwähnt 1 ). Aberbei vielen Studierenden aus der Diözese Utrecht fehlt ein be-züglicher Vermerk.

Nicht vorgesehen war in den Statuten die Befreiung derMinderjährigen vom Eide. I. J. 1397 wird zuerst Minderjährig-keit bemerkt 2 ). Da Unmündige nicht zum Eide zugelassenwerden konnten, so verfuhr man praktisch so, dass man vonihnen selbst oder lieber noch von ihren Vätern, Lehrern oderanderen nahestehenden Personen ein einfaches Versprechenforderte, den Eid nach eingetragener Mündigkeit nachzuleisten,zuerst anscheinend i. J. 1409 3 ). Diese Nachleistung des Eideskam zwar häufig, aber durchaus nicht regelmässig vor 4 ); bis-weilen hielt sich der Minderjährige schon durch den Akt derImmatrikulation selbst für eidlich verpflichtet 5 ). I. J. 1464 be-schloss man endlich, den Eidzwang durchzuführen 6 ), und stelltei. J. 1465 bei Weigerung die Löschung in der Matrikel in Aus-sicht 7 ). Die Durchführung der Massregel hoffte man dadurchzu erreichen, dass man für die Zulassung zur Promotion alsBaccalarius oder Licentiat in allen Fakultäten ein Zeugnis desRektors über Immatrikulation und Eid verlangte 8 ).

Der Fakultät nach gehörten die Minderjährigen durch-gängig zu den Artisten; ganz vereinzelt begegnet ein Legist 9 )und ein Kanonist 10 ). Der Regel nach waren es Kölner Bürger-söhne, welche die Bursen besuchten, Söhne der Professorenoder des Bedells.

Wie in Heidelberg 11 ) scheint man das 14. Jahr 12 ) als dasJahr der Unterscheidung angesehen zu haben; die Altersan-

1 ) 214, 9.

2 ) 34, 4= puer.

3 ) 80, 15: iurabit.

4 ) Ausdrückliche Erwähnung der späteren Eidleistung: 113, 21; 113, 24:Matrikel 1417, Eid 1423; r 14, -24: Matrikel 1417, Eid 1425; 249, 81 Zusatz überEid nach 2 Jahren; 253, 79 = 266, 12: M. 1452, E. 1455; 308, 35. 36: M. 1466,E. 1470.

5 ) 254, 38 = 298, 28: ein magister in artibus, der, 1452 immatrikuliert, inFolge seiner irrigen Anschauung erst 1463 den Eid leistete.

°) II, 152a. b.

7 ) II, 161a.

8 ) Der nachmalige Professor Adam Kaltbecker, 1454 immatrikuliert, leisteteerst 1465 den Eid, als er b. leg. wurde: 261, 15 = 305, 112.

®) 183, 25.

ln ) 144 , 36 .

11 ) Vgl. Toepke, Matrikel I Einleitung L.

12 ) minor 14 annis: 204, 27; Schwur nach vollendetem 14. Jahre: III 44b.