Einleitung.
XXV
den Lebensunterhalt erwerben mussten 1 ); ja einer gab art, dasser von Thür zu Thür betteln gehe 2 ). Solch blutarmen Gesellen(toti, puri pauperes) erliess sogar der Redeil seinen Albus 3 ),den er sonst stets durch den Rektor 1 ) erhielt, auch öftersstundete 5 ).
Die Angehörigen der Bettelorden waren von der Zahlungs-pflicht befreit 8 ). Mönche anderer Orden genossen meist auchErlass eines Teiles der Gebühren 7 ). Arme Geistliche versprachennoch, in ihren Messen der Universität zu gedenken und für ihrWohl zu beten 8 ).
Bisweilen setzte man bestimmte Zahlungsfristen für diegestundete Gebühr 9 ). Stets aber setzte man voraus, dass beiEintritt einer besseren Vermögenslage 10 ) der Student die Schuldan die Hochschule abtragen werde 11 ); versprochen wurde esmanchmal ausdrücklich von den Immatrikulanden, einmal mitRücksicht auf eine Bestimmung des kanonischen Rechts 12 ). Sehrselten jedoch erfolgte eine Nachzahlung 13 ); in einem Falle ge-schah sie allerdings noch nach 26 Jahren 14 ). Aber bei eineranderen Gelegenheit wurde auch die Seltenheit dieser nach-träglichen Pflichterfüllung hervorgehoben 15 ).
Schliesslich ward die Universität es müde, auf die Dank-barkeit der ehemaligen Schüler zu rechnen. In einer Aufzeich-nung über die an der Universität Köln hervorgetretenen Mängelwurde geraten, nach dem Beispiele anderer Universitäten Armut
b 142, 27: lucratur victum scribendo; 1499 (III 250a): questians se suismanibus pro pretio scribendo.
2 ) mendicus ostiatim (1498): III 238b.
8 ) z. B. 204, 23; 241, 58. 60; 296, 18.
4 ) 278, 49 wird wenigstens das Gegenteil als auffällig bezeichnet: solvitetiam bedellis per se, sic quod ego non recepi ab eo pro bedellis.
5 ) wie zahlreiche Randbemerkungen des Bedells Symon de Oudorp bekunden:tenetur u. ä.
6 ) z. B. 82, 13: nichil solvit, quia religiosa persona; vgl. III 251a. 255b;III 209a (J495): quia o. pred., mendicantium seil., nichil omnino solvit.
7 ) z. B. 189, 40 ein Mönch aus dem Dreifaltigkeitsorden (o. Trin.)
8 ) 83, 14; 84,33; 219,63.
9 ) 67, 14 : promisit solvere in festo nativitatis proximo; 187, 7: infra mensempost Dyonisii.
10 ) 247, 51: prout fortuna meliori arridente; 247, 38: quousque ei succur-ratur per fratrem suum.
1! ) 2 53, 3 : nichil solvit, quia pauper pronunc.
12 ) 106, 48; vgl. die Anmerkung zur Stelle.
13 ) z. B. 106, 12.
U ) 135, 37 verglichen mit 238, 6.
ln ) nota quia raro fit simile (1477): III 64b.