XXIV
Einleitung.
Studenten weigerten sich wohl gelegentlich, eine Befreiung fürihre Person eintreten zu lassen 1 ).
Nach den Statuten sollte Armut 2 ) von der Zahlung derImmatrikulationsgebühren befreien. Neben der Armut wurdenauch hartes Geschick, Blindheit 3 ), Verwaisung 4 ), Verbannung 5 ),oder der Universität geleistete Dienste 6 ) berücksichtigt 7 ). DieGrenze der Armut zog man meist ziemlich weit. Schon baldunterschied man auch Halbarme (semipauperes, semidivites, me-diocres), denen nur ein Teil der Zahlung erlassen wurde 8 ); jenach dem Vermögen zahlte diese Klasse mehrere Albus in denverschiedensten Abstufungen. Befreit wegen ihrer Armut warendurchschnittlich die Diener, Haus- und Tischgenossen der Pro-fessoren, die Bursenbediensteten, namentlich die Köche, denenman im übrigen den Studentencharakter nicht absprechen darf 0 ).
Olt wurde die Armut vom Rektor nicht aut guten Glaubenangenommen, sondern einEid 10 )oder Zeugenaussagen 11 ) verlangt.Bei den in den Bursen lebenden Studierenden genügte münd-liche 12 ) oder schriftliche 13 ) Erklärung des Bursenregenten, dieauch durch den Bedell vermittelt wurde 14 ). Misstrauen desRektors erweckte wohl ein gutgekleideter Student, der seineArmut beschwor 15 ); öfter aber überzeugte er sich allerdingsschon durch den Augenschein 16 ) von der Mittellosigkeit desAspiranten und stellte das Vorhandensein des Privilegium pau-pertatis 17 ) fest. Es gab Studenten, die durch Abschreiben sich
!) 161, 59; 278, 49.
2) 106, 47: privilegium, quod habent pauperes; vielfach immatrikulierte derder Rektor um Gottes Willen (gratis propter Deum).
3 ) III 239a.
4 ) 2 95i 5 : pauper orphanus.
5 ) 41, 12: expulsus de Flandria.
6 ) 185, 45: servirit universitati incertis literis; 228, 23: captus propter uni-versitatem, ita consumpsit pecunias, ut dixit, in carceribus.
7 ) sonst nur noch abermalige Immatrikulation: 87, IO; 104, 22; 106, 10.
8 ) namentlich häufig im 184. Rektorate statt der ganz Armen; darin zeigtsich der dem Ermessen des Rektors gegebene freie Spielraum.
9 ) wie die zugefügten Fakultätsangaben erweisen; ein clericus als Koch ineiner Burse: 132, 9.
10 ) 132, 73 -
u ) 208, 4; 282, 6; 284, 3.
12 ) z. B. 306, 18. 19.
13 ) z. B. 305, 44 - 5 °; 306, 8. II. 33-37.
14 ) 306, 52 - 55 -
lr >) pauperem se iuravit licet bene vestitus: 169, 73.
16 ) pauperes, ut apparuit ad oculum: 307, 38-40.
n ) 106, 47; 210, 49. 50.