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1,1 (1892) 1389 - 1466
Entstehung
Seite
XXI
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Einleitung.

XXI

haben aber auf genaue Standesbezeichnung Wert gelegt, sodasseine grosse Unregelmässigkeit hervortritt, oft schon innerhalbdesselben Rektorats 1 ). Der Rotulus von 1403 erweist die Kle-riker-Eigenschaft vieler Studenten, welche in der Matrikel nichtals clerici bezeichnet sind. Die Zugehörigkeit der Universitäts-genossen zum geistlichen Stande war sehr allgemein, zum min-desten der Empfang der niederen Weihen; in einem einzigen Rek-torate (n. 70) sind von 31 Immatrikulierten 30 clerici, presbyteriu. s. w. Trotzdem war clericus noch nicht die technische Be-zeichnung für Student geworden; das erweist die Scheidungzwischen clerici und scholares 2 ), sowie die vereinzelte Strei-chung des Wortes clericus 3 ), die leider nicht folgerichtig durch-geführt ist. Genauigkeit in der Standesangabe wird u. a. durchdie Ersetzung des durchstrichenen clericus durch presbyter be-wiesen 4 ), durch die Erwähnung eines clericus coniugatus u. ä. 5 ).Oft aber Avurde clericus nur schematisch gesetzt, sodass einpresbyter gleichzeitig clericus Traiectensis diocesis heisst 6 ).Der Titel dominus (d.) kam nur den Priestern, Kanonichen undhöheren Ordensgeistlichen zu; bisweilen ist aber die Scheidungunzinmrlässig 7 ).

Eine besondere Stellung nahmen die Ordensgeistlichen,fratres (fr.), ein. Angehörige der 4 Bettelorden Avurden nurintituliert, wenn sie eine Lehrthätigkeit ausüben oder zu ihremPrivatnutzen die Privilegien der UnAersität gemessen Avollten 8 ).Daher rührt die verhältnismässig geringe Zahl der immatriku-lierten Mönche, Avährend doch anderweitig der eifrige Betriebder Studien in den Klöstern ausdrücklich bezeugt ist 9 ). DasKölner Karmeliterkloster Avurde noch dazu ausdrücklich derUniversität inkorporiert 10 ), Avie schon vorher das Augustiner-kloster n ).

4 ) z. B. ist die Bezeichnung clericus im Rektorat 130 nur zum Teil durch-gefiihrt.

2 ) im Rektorat 233.

3 ) z. B. 200, 14; 249, 21.

b 287, 48.

5 ) 7 h 6.

°) 290, 23.

7 ) z. B. im Rektorat 60/61.

8 ) Allgemeine Statuten § 1.

") Für das Kölner Karmeliterkloster vgl. Koch, Die Karmeliterklöster derNiederdeutschen Provinz. 13. bis 16. Jahrhundert. Freiburg 1889, S. 131-158.

10 ) i- J- 1391 : I 12a.