Einleitung.
XIX
Doktoren in die Matrikel ein, die sich gewissermassen nur aufder Durchreise in Köln aufhielten 1 ).
Sehr häufig kamen aber die Studierenden nach dem Be-suche anderer Universitäten zum Abschlüsse ihrer Studien oderzur Eröffnung einer Lehrthätigkeit wieder nach Köln zurück;die frühere Immatrikulation trat dann von selbst wieder inKraft. Vielleicht wurde sie gelegentlich wiederholt, wahrschein-lich aus Unkenntnis des Intitulanden mit dem Gewohnheits-recht ; wenigstens glaube ich so eine Reihe von Doppelein-tragungen erklären zu dürfen 2 ). Zum Teil mag die Doppel-eintragung mit der Nachholung des Eides bei den Minoren-nen zusammenhangen 3 ), zum Teil aber auch aus dem Vor-kommen gleichnamiger Personen sich erklären 4 ). Vielfachsind die gleichen Namen soweit zeitlich getrennt, dass manVater und Sohn, Oheim und Neffe unterscheiden kann; häufigist leider keine Trennung möglich. Von solchen doppeltenNamen 6 ) habe ich mir die folgenden vorgemerkt:
26 , 1 = 30 , 2 ; 99 , 10 = 104 , 22 ; 169 , 42 = 170 , 51 ;
172 , 22 = 172 , 26 ; 195 , 23 = 240 , 2 ; 226 , 1 = 226 , 17 ;
227 , 13 = 247 , 51 ; 228 , 53 = 233 , 69 ; 255 , 31 = 255 , 39 ;
275 , 42 = 276 , 21 ; 295 , 50 = 297 , 100 .
VIII. Heimat der Studenten. (Tabelle 2.)
Die Herkunft der Studierenden ist in der Matrikel dureh-gehends angegeben. Es liegt in dieser Vollständigkeit ein be-sonderer Vorzug der Kölner Matrikel, der es auch ermöglichthat, in einer Tabelle diese Angaben statistisch zu verwertenund so überaus klar den Wirkungskreis der Kölner Hochschulezu den verschiedenen Zeitpunkten zu bestimmen. Die Heimats-angaben beschränken 'sich der Sitte' der -Zeit und dem geist-lichen Stande der meisten Studierenden entsprechend durch-
0 206, 40: Dav. de Hamilton, dr. decr., 1440 Aug. 20 immatrikuliert, findetsich nicht im jur. Dekanatsbuch, hat also keine Lehrthätigkeit ausgeiibt, u. so oft.
2 ) 98, 26 138, 55; II, 182 — 106, IO; 87, IO prius intitulatus; 106, IO.
24 n. s., quia semel intitulatus est; doch ist 106, 24 nicht in der Matrikel zu finden.8 ) vgl. unten XI unter Eidleistung.
4 ) z. B. 200, 22. 23 ein domicellus und ein magister Arn. de Eldris, 201,45Arn. de Eldris alias Cleynen, alle drei Personen a. d. J. 1439.
5 ) Selbstverständlich sind die gleichnamigen Söhne grosser Städte, etwa einJoh. de Leydis u. ä., nicht berücksichtigt.