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1,1 (1892) 1389 - 1466
Entstehung
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XVIII
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XVIII

Einleitung.

Eine längere absichtliche Unterbrechung der Immatriku-lationen fand im 15. Jhdt. nur einmal statt, als die Univer-sität die Einstellung der akademischen Thätigkeit beschlossenhatte 1 ). Die Pest hat in Köln nie, wie in Heidelberg öfter,einen gänzlichen Stillstand der Universität herbeigeführt, wennsie auch die Zahl der neuen akademischen Bürger erheblichminderte.

Die Studenten waren für die Immatrikulation nicht wieheutigen Tages an eine bestimmte Zeitgrenze in jedem Semestergebunden; sie kamen während des ganzen Rektorates, und davielfach die Tagesdaten durch längere Zeiträume hin überliefertsind, so lässt sich mit Gewissheit sagen, dass keine Regel fürihr Kommen existierte, nicht einmal der Beginn des Ordinarius,d. i. der Hauptvorlesungen, übte einen nennenswerten Einflussauf ihr Eintreffen aus. Doch ist immerhin nicht ausgeschlossen,dass hierin eine grössere Regelmässigkeit bestand, als die Ma-trikel zu erweisen scheint; denn ich vermag in einer grösserenZahl von Fällen nachzuweisen, dass trotz der strengen Verbotein den Statuten, welche einen höchstens vierzchntägigen Auf-enthalt in Köln vor der Immatrikulation gestatteten, die Studentensich vielfach erst nach geraumer Zeit in die Matrikel eintragenHessen 2 ).

Häufig beschränkte sich der Aufenthalt der neu Imma-trikulierten in Köln nur auf die kürzeste Zeit, bisweilen nurauf wenige Tage 3 ). Wie sehr das fahrende Scholarentum im15. Jhdt. noch blühte, zeigen die in den Erläuterungen gege-benen Nachweise. Öfter trug der Rektor Professoren und

Wissenschaft 239. 240; ferner die Anmerkungen zu 144, 10; 289, 5. Von 4 in dieKölner Matrikel ausdrücklich als m. art. Erf. eingetragenen Studenten vermag ichnur einen bei Weissenborn nachzuweisen; dagegen finde ich nicht 244, 26; 298,25und 306, 43.

1 ) Von 1459 Juni 16-Juli 3. Vgl. über den Grund meine Ausführungen inder Westd. Zeitschrift X 96. 97.

2 ) 285, 6: ein stud. leg. wird erst nach 2 Jahren immatrikuliert, ähnlich289, 112. 39, 7: 1397 ein Student urkundlich alsschoeler van Coelne 1 be-zeugt, aber erst 1398 in der Matrikel. 267,42: Sept. 11 in Juristenschule, Dez.13 in Matrikel. 290, 85: Aug. 26 ad leges, Okt. 7 Matr. 274, 35: Okt. 6 adleges, Okt. II Matr. 266, 48 wird ein Minorit erst als b. theol. Col. immatri-kuliert; doch hängt dieser letztere Fall wohl mit der Inkorporation der Bettelordenzusammen, da nach § I der Statuten ihre Angehörigen nur, wenn sie zum Haltenvon Vorlesungen bestimmt waren, immatrikuliert wurden.

3 ) z. B. 279, 13. 14: 1458 Okt. 12 in Köln, Okt. 30 in Heidelberg, 279,116: Okt. 17 in Köln, Dez. 28 in Heidelberg immatrikuliert; vgl. noch 289, 29.46. 47. 97.