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Besondere Ei'gcnthümlichkeit des Papstthums.
falls die Gewalt zu ertheilcn, ihren Orden ohne Maß und Zielzu vermehren, ohne daß ihnen Jemand widersprechen dürfte, undauch selbst der nicht, dem dadurch an seiner rechtmäßigen GewaltEintrag geschähe, und daß, weil diese eingesetzten Mitglieder nichtvom Winde leben können, sie auch Macht haben sollen, auf aller-lei Art und Weise Mittel zusammenzubringen, nicht allein zurNothdurft, sondern auch zur Pracht und zum Ueberflusse; serner,daß Jeder, der sich in diesen Stand begiebt, von der Botmäßig-keit der weltlichen Obrigkeit befreit sei, und ebenso die Güter, dieder Orden auf irgend eine Art erwirbt, obgleich sie aus desStaats Vermögen herflofscn, in seinem Gebiete liegen und vonseiner Macht geschützt werden; desgleichen, daß es der weltlichenObrigkeit nicht zukomme, jene Güter mit Beschwerungen zu bela-sten, ihrer Vergrößerung ein Ziel zu bestimmen, oder sie zu ande-rem Zwecke zu benutzen. Weiter, daß die oberste Leitung diesesOrdens, sowohl in Hinsicht der Umtsverrichtungen, als der Besi-tzungen, einem Mitgliede des Ordens selbst zukomme, von dessenBefehl Alles uneingeschränkt abhingc, ohne daß die weltlicheObrigkeit ein kraftiges Recht darauf zu prätendiren hatte, sollteauch gleich die Menge oder der Uebermuth des geistlichen Ordensdem Staate zum Verderben gereichen, oder der Staat ohne dessenGüter nicht erhalten werden oder gedeihen können, es wäre denn,daß der Ordensdirector aus freiem Entschlüsse darein willigte. Au-ßer diesen Punkten müßte aber auch noch ein und das andereStück, das in r-mto besteht, klarlich erwiesen werden; als da sind:daß Ehristus dem Petrus die geistliche Obergewalt über die Kircheeinzig und allein aufgetragen habe, ohne daß einer von den an-dern Aposteln daran Theil haben sollte; und daß diese Präroga-tive nicht nur des Petrus Person betreffen, sondern auch auf ewigeZeiten mit gleichem Rechte bei allen denen bestehen sollte, die ihman demselben Orte, wo er Bischof gewesen sein soll, nachfolgenwürden. Ferner, daß Petrus auch wirklich Bischof zu Rom ge-wesen, dort eine solche Obergewalt wirklich ausgeübt, und dieselbediesem, und keinem andern Orte, wo er noch außerdem lehrte, un-widerruflich zugesprochen und vermacht habe. Weil nun dieseSätze mit allen ihren Nebenbestimmungen so gar schwer zu bewei-sen sind, so haben sich die päpstlichen Schriftgclehrten wohl zu hü-