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Der erste Triarier : an Joseph von Görres
Entstehung
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betreffendeli Vergünstigungen, welche innerhalb einer bestintniteu,damals angegebenen Zeit bei derselben Kammer angebracht nndcinregisirirt werden müssen, so, daß Gegenwärtiges zn keiner Zeitin derselben Kammer präsentirt nnd einregistrirt z>> werden braucht;auch ungeachtet aller kaiserlichen nnd Munizipalgesetze nnd aller,selbst durch einen Eidschwnr, eine apostolische Bestätigung oderwas immer für eine Begründung befestigten Statuten, Gebräuchennnd selbst undenklichen Gewohnheiten, Privilegien, Indulte, Cvn-cessionen nnd apostolischen Briefe, sie mögen wo immer und anwen immer, nnd sollten sie auch kaiserliche, königliche und sonstkirchliche nnd weltliche Wurde bekleiden nnd was immer für Ei-genschaften haben und eine speeielle Hiuweisung nöthig machen,nnd unter was imm r für Ausdrücken nnd Formeln von, Consisto-rium, ans Antrieb, Wissenschaft, Ucberlegung nnd Vollmacht n.dgl., und mit was immer für Klauseln, die de» Derogircndenderogier» und sonst noch wirksamer nnd ungewöhnlicher sind, er-lassen sein, und ungeachtet vernichtender Dekrete, die sonst wie im-mer als Widerspiel des Vorbesagten eingeräumt, hei ausgegeben,entworfen und mehrmals bestätigt, approbirt und erneuert wordensind. Allen Diesen nnd Jeglichen, wenn auch für ihre hinlänglicheDerogation hierüber und über ihren ganzen Inhalt eine speeielle,specisische und individuelle und wörtliche, nicht aber durch allge-meine, gleichbedeutende Klausel» eröffnete Erwähnung oder sonstirgend eine Hindcutung zn machen oder eine ansgesnchte Formdazu zn beobachten wäre, derogiren wir, indem wir dergleichenErklärungen, als wenn sie in das gegenwärtige, für vollständigund hinreichend ausgedrückte und eingerückte Schreiben wirklich vonWort zu Wort aufgenommen wären, und die darin überlieferteForm für beobachtet ansehen, in Ansehung der Wirkung besagterPunkte specicll nnd ausdrücklich; und wollen, daß ihnen und Al-lem, was zuwiderlaufen kann, dcrogirt sein soll. Wir wollen auch,daß eine Copie, auch eine gedruckte, wenn sie von der Hand einesöffentlichen NotarS unterschrieben nnd mit dem Siegel einer inkirchlicher Würde stehenden Person verwahrt ist, allenthalben Undin aller Welt in und außer Gericht dieselbe Glaubwürdigkeit haben