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Der erste Triarier : an Joseph von Görres
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sten des Reiches, sonst durch apostolische Anctorilät brstiiumt, wirdohne unsere und des besagte» Stuhles Geuehmiguug vermehrt,uud ein achtes Ehursürstenthum zu Guusteu des ketzerische» Pfalz-grafeu am Rhciu, Karl Ludwig, eingesetzt, und vieles Andere be-schlossen, was wir uns anzuführen schämen, uud der orthodoxenReligion, dem besagten Stuhle, der römischen und den untergeord-neten Kirchen uud den übrigen Vorerwähnten höchst präjudicirlichund schädlich ist. Uud alles dieses geschah, obgleich mehrere ehr-würdige Brüder, Fabius, Bischof von Nardo uud außerordentlicherNuntius des besagten Stuhles, am Rheine und in den untern Ge-genden von Deutschland zur Vollziehung unserer Befehle öffentlichin unserm uud des apostolischen Stuhles Namen protestirte, daßjene Artikel null und nichtig, ungerecht und durch Unbefugte ver-wegener Weise geschlossen worden uud als solche von Allen betrach-tet werden müßte», und daß vermöge des anerkanntesten Rechtesjede ohne Auctorität des besagten Stuhles getroffene Verhandlung,jeder Vergleich in Küchcnsachen null und ohne Kraft uud Gewichtsei. Um also desto wirksamere Maßregeln für die Unschädlichkeitbesagter Beschlüsse zu treffen, so wollen wir, vermöge der unsaufgetragenen erhabenen Hirteupslicht Fürssorge tragen, uud indemwir uns an den noch richtigeren uud bereits gegebenen Inhalt bei-der Fricdeusinstrumeute uud aller darin begriffenen uud der übri.gen Punkte, die hier uothweudig ausgedrückt uud mit aufgenom-men werden mußten, so halten, als wären sie von Wort zu Wortin dem Gegenwärtigen vollständig und hinreichend eingerückt, sobeschließen und erklären wir durch dieses Schreiben aus eigenemAntriebe und aus bestimmter Wissenschaft und reifer Ueberleguugund aus apostolischer Vollmacht besagte Artikel des einen sowolals beider Friedcnsbeschlüsse und alles übrige in genannten Instru-menten Enthaltene, was der katholischen Religion, dem Gottes-dienste, dem Seclcnheile, dem apostolischen Stuhle, der römischenuud den untergeordneten Kirchen, dem geistlichen Stande und ih-ren Personen, Gliedern, Fahrnissen, Gütern, Jurisdictionen, Auc-toritäteu, Immunitäten, Freiheiten, Privilegien, Prärogativen undRechten, welche es sein mögen, was immer für ein Hinderniß oder