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Der erste Triarier : an Joseph von Görres
Entstehung
Seite
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geliebtcstcn Sohne in Christus, Ludwig, dem allcrchristlichstcu jtö-nige von Frankreich, auf der ander» Seite respectivc der katholi-schen Religio», dein Gottesdienste, dem apostolische» Stuhle, derrömische» und den untergeordnete» Kirchen, dem geistliche» Stan-de, den Gerechtsamen, Auctoritäteu, Immunitäten, Freiheiten,Exemtionen, Privilegien, Fahrnissen, Giltern und Rechten dersel-ben der empfindlichste Schaden zugefügt worden. Denn durch dieVergleichspunkte beider, so wie des einen Friedens, werden unterandern auch die sonst von den Ketzern besessenen Kirchcnguter letz-ter» sammt ihren Nachkommen für ewige Zeiten überlassen. DenKetzern der Augsburger Coufcssion, wie man sie heißt, wird freieAusübung ihrer Ketzerei in den meisten Orten erlaubt, und dieAnweisung von Plätzen für die zu solchem Zwecke zu erbauendenTempel versprochen, und mit den Katholiken die Beförderung zuStaatsdiensten und Aemtern und zu einigen Erzbisthümern, Bis-thümern und andern Würden und geistlichen Pfründen, und dieTheilnahme an dem Rechte der sogenannten ersten Bitte, welchesdem zum Kaiser erwählten Ferdinand vom besagte» apostolischenStuhle verliehen ward, eingeräumt. Die Annatcn, die Rechte desPallastes, die Bestätigungen, die päpstlichen Tische und dergleichenRechte und Reservationen sind bei den Kirchengüteen genannterAugsburger Confession ausgeschlossen. Die Bestätigungen der Wah-len oder prätcndirten Forderungen der Erzbischöfe, Bischöfe oderPrälaten derselben Confession sind der weltlichen Macht übertragen.Mehrere Erzbisthümer, Bisthümcr, Klöster, Probstteicn, Balleien,Commenden, Canonicate und andere Pfründen und Kircheugüterwerden den ketzerischen Fürsten und ihren Erben, mit Aufhebungder kirchlichen Ernennung, als ewiges Lehen unter dem Rechtsmit-tel der weltlichen Macht überlassen. Es wird verfügt, daß gegendiesen Frieden und gegen die Artikil desselben keine canvnischcn,bürgerlichen, gemeinen oder speciellen Rechte, Concilienbcschlüsse,Ordensregeln, Eidschwürc oder Concordate mit den römischenPäpsten, keine politischen oder kirchlichen Statute, Decrcte, Dis-pensationen, Absolutionen oder andere Erceptionen allcgirt, gehörtoder angenommen werden dürfen. Die Anzahl der sieben Churfur-