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Elisabeth dar, und unzähliges Andere, worauf sich sietö die Pro-testanten gegen die Kirche berufen.
Und daS Kirchen recht? Das sollen die Protestanten ach-ten? Sie sollen die falschen Decrctaleu anerkennen? Sic sollenmit Gregor und Vonifaeius glauben, dast alle irdische Gewaltaus dem Papste sei, und daß man, um selig zu werden, dieseGlaubenssätze annehmen müsse? Sie sollen glauben, ein Papstsei jnr<! tiiviu» berechtigt. Konige abzusetzen und die Untcrtha-ncn des Eides der Treue zu entbinden? Sie sollen glauben, derPapst sei unfehlbar, und seine Stimme müsse unbedingt befolgen,wer selig werden will? Sie sollen glauben, daß ihre Kirche eineScctc, ein Institut gegen das göttliche und natürliche Recht sei,welches zur Verdammung führe? Glauben, daß sie weder gött-liches noch bürgerliches Recht den Katholiken gegenüber besitzen,daß kein Katholik ihren Fürsten gehorchen brauche, weil dieseohne päpstliche Genehmigung regieren? Glauben, daß ein Papstdas Recht habe, die Grundgesetze der Staaten zu cassircn? dasRecht habe, ihnen, den Protestanten zu fluchen? Herr Görres,diese Dinge stehen sämmtlich im Kirchcnrcchte, wie noch vielesAndere, waS hier anzuführen zu lang sein würde; Dinge, wo-von die Bibel, nach der die Protestanten sich richten, nichts weiß,die alte Kirche nichts wußte. Und das alles sollen unS die Pro-testanten ehren, achten und halten? Sie sind um Ihren Ver-stand gekommen. Ich frage Sie, was ist denn in der Kirchcn-und Prosangeschichte, im göttlichen und natürlichen Rechte, wasdie katholische Kirche den Protestanten achten und ehren soll?Die Kirche findet nichts darin, gar nichts; sie achtet, ehrt, an-erkennt an der protestantischen Kirche nichts, gar nichts, in al-len Wegen nichts. Und die Protestanten sollen der katholischenKirche alle jene Dinge achten!!! Ich habe es Ihnen schon oftgesagt, daß Sie mir den Begriffen zu spielen lieben; hier habenSic das wieder nach Ihrer eigentlichen Weise gcthan; Sie nen-nen die Rechte der katholischen Kirche daS canonischeRecht, welches doch nichts ist als eine Entstellung des eigentli-chen wahren Kirchcnrechts, nichts als das Recht der vcrwcltlich-
Ellendorf, der cisle Trimicr. 12