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wir um so weniger glauben, da auch die Bücher der Chronikin Angabe dieser Negierungsjahre völlig mit den Büchern derKönige übereinstimmen. Wir nehmen deshalb die Jahre derKönige von Inda als das gewissere an in diesem Zeitabschnitt,und berechnen daran zuerst durch einfache Addition die Langeder Zeit von der Trennung des Reiches bis zur ZerstörungJcrusalem's im elften Jahre des Zidckia auf 393 Jahre. Alsoda erstre Begebenheit nach früherer Berechnung in's Jahr derMenschheit 3184 fallt, so muß letztre in's Jahr 3577 fallen.Um aber von hieraus auf das Ende der 7<>jahrigcn Babyloni-schen Dienstbarkeit zu kommen, müssen wir um 18 Jahre zurück-gehen bis in's vierte Jahr Jojakim's sdenn beide Jojakim undZidekia regierten jeder 11 Jahre, dazwischen liegt nur dasdreimonatliche Regiment Jojachin's). So erhalten wir als denAnfang der Babylonischen Gefangenschaft das Jahr der Mensch-heit 3559 und als das Ende derselben das Jahr 3629, wieschon im ersten Theile dieser Arbeit ausgeführt ist. Bom viertenJahre Jojakim's an herrschte eigentlich schon Babel über Inda,und hielten die Könige von Inda nur noch ein schwachesScheinrcgiment kümmerlich hin. Wie nun das Jahr 3629der Menschheit, das erste Jahr des Korcsch, das Jahr 536vor der christlichen Zeitrechnung ist, und dadurch beide Zeit-rechnungen in Zusammenhang gebracht werden, ist schon in derEinleitung gesagt, im ersten Theile ausführlicher nachgewiesenworden. In der Tabelle habe ich beide Data — Jahre derMenschheit, und Jahre vor der christlichen Zeitrechnung —angegeben: in diesen Anmerkungen werde ich aber, wie auchin den Anmerkungen zu den früheren Tabellen, meist nur dieJahre der Menschheit erwähnen, indem sich daraus die Jahrevor der christlichen Zeitrechnung von selbst ergeben.
In der Einleitung habe ich gesagt, daß meine Berechnungvon der Köster» in den theologischen Mitarbeiten nur um5 Jahre differirt. Hier mag der Ort sein, den Grund dieserDifferenz anzugeben. Die Zeit von der Trennung des Reichsbis zur Zerstörung Jerusalem'» und des Tempels betragt, wieso eben bemerkt ist, und wie Köster selbst in seinem Aufsatzsagt, 393 Jahre; in der Berechnung aber hat Köster für sie