D u n s t.
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sigkcit sehr grofs ist, so soll der Wärmestoff bei seinem Uurch-strömen dureli das Wasser gröfscre Quantitäten desselben in dieHübe führen, ohne sieb innig damit verbunden zu haben, sodafs sie also sichtbar bleiben ; wenn aber der Unterschied ge-ringer ist, so sollen nur kleinere und innig mit dem Wärme-st olle verbundene Ehelichen aufsteigen, und als unsichtbarerDampf sich mit der Luft verbinden. Dafs diese Hypothese ebenso wenig hallbar scy, als Gehler’ s Erklärung, welcher denUnterschied in eine mehr oder minder vollständige Auflösungdes Wassers in der Luft setzt, bedarf keiner ausführlichen Er-örterung.
Eine der ältesten, von vielen Naturforschern angenomme-ne, von andern dagegen oft undiebhaft bestritLene Meinung istdie, dafs die sichtbaren Partikeln des Wasscrdunsles aus einerdünnen wäfscrigen Hülle besLelicn, in welcher verdünnte Luftoder eine andere sehr feine und leichte Flüssigkeit eingeschlos-sen seyn soll. Schon Halley 1 sucht aus der Annahme solcherBläschen die Erscheinungen der Verdunstung zu erklären,Ciiauvin 2 nahm sie gleichfalls an und Leibnitz 3 berechnetedie Dicke der Häutchen, welche mit zehnmal dünnerer Luft,als die atmosphärische ist, erfüllt sich schwebend erhaltenkönnen. Nach Musscuenbboek 4 ist das Feuer selbst, oderdem Sinne nach gleichfalls eine tausendmal dünnere Substanzals das Wasser das in den zarten Häuten eingeschlossenc Flui-dum, oder sie sind ganz leer, in welchem Falle aber die Luftsie zusammendrücken müfste. Hiernach scheint ihm also dieAnnahme der Bläschen sehr hypothetisch, und er ist mehr ge-neigt mit Cartesius eine drehende Bewegung der Wassertheil-clien oder die Elektricität zur Erklärung des Phänomens zuHülfe zu nehmen. Ungleich mehr verwirrt sich Desaguliers sin unklaren Begriffen, indem er. die {Bildung der Dunslkügcl-clien dem Feuer (igiiis mas), das Emporsteigen derselben der
1 Phil. Trans. XVI. 368. XVIII. 183.
2 Miscellania Beroliu. I. 120.
3 übend. I. 123. Opp. II. H. 82.
4 lutrod. II. «. 2297.
5 l’hil. Trans. 1742. XLII. ÜO. Course of Ik per im. Phil. II.Lcct. 10.