Einleitung.
. 39 *
einem Juristen bemerkt: postea ad artes. 1 ) Der Studienkreis wurdehäufig erweitert; der Graf Bernhard von Solms wurde ad canoneseingeschrieben 2 ), aber im Abgangszeugnisse stud. utriusque iurisgenannt. Aus vielen Zeugnissen geht hervor, daß die Grenzen derFakultäten nicht strenge geschieden waren; einige deutliche Beispielemögen diese Tatsache erhärten. Simon de Oudorp iunior 3 ) wird1449 zur juristischen, 1451 zur artistischen, 1453 zur medizinischenFakultät gerechnet. Flenricus Bays de Breda 4 ) wird mehrmals ar-tistischer Dekan und ist Rektor in einer Burse, unterschreibt aber zugleicher Zeit als baccalarius in decretis Petitionen der Studenten derJuristenfakultät. Th. de Greveroide wird in der Matrikel als Jurist,im medizinischen Fakultätsbuch als Mediziner bezeichnet. 5 ) Corn.de Dordraco wird 1509 13/4 als b. med. bei der medizinischen,vier Tage später als m. art. bei der artistischen Fakultät rezipiert. 6 )
In den sogen, oberen Fakultäten begegnet es häufig, daß ihreAngehörigen und Graduierten sich die Grade der Artisten-Fakultäterwerben. 7 )
Keiner Fakultät gehörten die Boten der Universität an. 8 )
XIV. Erläuterungen.
Es ist bei der Herausgabe der Kölner Matrikel ein Haupt-nachdruck darauf gelegt worden, nicht die Namensverzeichnisse ein-fach abzudrucken, sondern sie nach Kräften zu erläutern und dadurchunvergleichlich nutzbarer zu machen für die Forschung, die sichihrer bedient. Rein äußerlich betrachtet, zerfällt das Erläuterungs-material in zwei große Gruppen: ungedruckte Quellen und Druck-werke. Über beide folgen nachstehend die Verzeichnisse. Aber es
2 ) 247, 16.
3 ) 81, 13.
4 ) 222, 44.
5 ) 3H, 1 .
6 ) 45°; 125.
7 ) 322, 76 Th. Brandes de Lubick 1469 immatrikuliert, wird 1473 b. iur.,1 474 b- art., 1476 m. art. — 413.8. Ein b. art. wird 1505 b. u. iur., aber erst 1509m. art. — 368, 89. Der Theologe Bart Vink war b. art.; er wird nach 1V2 Jahrenm. art. — 645, 209; 650, 13; 654, 33. Theologen werden in der Artistenfakultätpromoviert, ebenso 654, 112 ein Mediziner; 522, 91 ein Jurist; dies letztere istein häufiger Fall. — 575, 5. Ein b. iur. can. Lovan. wird in die Artisten-Fakultätaufgenommen und promoviert in dieser zum b. und zutn m. art.
8 ) Vgl. die Belegstellen unter XII Eidleistung am Schlüsse.