Druckschrift 
1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
Seite
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Einleitung.

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aus nicht regelmäßig vor 1 ); bisweilen hielt sich der Minderjährigeschon durch den Akt der Immatrikulation selbst für eidlich verpflichtet. 2 )Bestimmend war häufig der Privilegiengenuß, dessen Voraussetzungdie Eidleistung war. 3 )

I. J. 1464 beschloß man endlich, den Eidzwang durchzuführen 4 ),und stellte i. J. 1465 bei Weigerung die Löschung in der Matrikelin Aussicht. 5 ) Die Durchführung der Maßregel hoffte man dadurchzu erreichen, daß man für die Zulassung zur Promotion als Bacca-laureus oder Licentiat in allen Fakultäten ein Zeugnis des Rektorsüber Immatrikulation und Eid verlangte. Mehrfach ist denn auchder Eid kurz vor den Promotionen nachzuweisen 6 ); aber eine strengeDurchführung der Verordnung ist nicht erfolgt, da die Eidleistunghäufig erst lange nach den Promotionen stattfand. 7 ) Wer den Eidnach erlangter Mündigkeit weigerte, wurde in der Matrikel gestrichen. 8 )

Der Fakultät nach gehörten die Minderjährigen durchgängigzu den Artisten; ganz vereinzelt begegnet ein Legist 9 ) und ein Ka-nonist. 10 ) Der Regel nach waren sie Kölner Bürgersöhne, welche dieBursen besuchten 11 ), Söhne der Professoren oder der Bedelle.

') Ausdrückliche Erwähnung der späteren Eidleistung: 113, 21; 113, 24:Matrikel 1417, Eid 1423; 114, 24: M. 1417, E. 1425; 249, 81 Zusatz über Eid nach2 Jahren; 253, 79 = 266, 12: M. 1451, E. 1455; 308, 35. 36: M. 14^6, E. 1470(324, 9); 313, 12: M. 1467, E. 1468; 387, 69: M. 1485, E. 1493 usw. Ichfinde 9 Eidleistungen nach 1 Jahre, 12 nach 2, 8 nach 3, 6 nach 4, 6 nach 5,2 nach 6, 1 nach 7, 4 nach 8, 1 nach 9, 2 nach 12, 1 nach 14 und 1 nach 18Jahren verzeichnet. Im letzteren Falle ist der Grund der Verspätung nicht ersicht-lich; im vorletzten Falle schwor der Bruder des Rektors unter dessen Rektorat.Nach 12 Jahren schwor der Sohn des Rats-Türwärters und ein Baccalaureus kurzvor der Meldung zum Tentamen.

2 ) 254, 38 = 298, 28: ein magister in artibus, der, 1452 immatrikuliert,infolge seiner irrigen Anschauung erst 1463 den Eid leistete.

8 ) Der Vater verspricht für den Minderjährigen den Eid, 'postquam veneritad annos discrecionis, si gaudere voluerit privilegiis universitatis: 332, 70.

4 ) II 152 a b.

5 ) II 161 a.

6 ) Willi. Battenburch schwor 3 Tage vor der Determination: 381, 42.Arn. Koylman leistete den Eid 2 Tage vor Erlangung der Licenz; er war damalsschon 2 Jahre b. art.: 364, 2.

7 ) Der nachmalige Professor Adam Kaltbecker, 1454 immatrikuliert, leisteteerst 1465 den Eid, als er schon b. leg. et art. war (261, 15 = 305, ina).

8 ) 336, 55: Der Vater, der Eidbürge gewesen war, verlangte die Streichung.

9 ) 183, 25.

10 ) 144. 36.

n ) z. B. wurden von 6 Angehörigen der Kölner Familie Rolandswerth 3 alsminderjährige immatrikuliert: 300, 12; 461, 14; 635, 6.