Einleitung.
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werde 1 ); versprochen wurde es manchmal ausdrücklich von denImmatrikulanden, einmal mit Rücksicht auf eine Bestimmung deskanonischen Rechts. 2 ) Sehr selten jedoch erfolgte eine Nachzahlung 3 );in einem Falle geschah sie allerdings noch nach n 4 ), 21 5 ), 25®),in einem anderen nach 26 7 ) Jahren. Aber bei einer anderen Ge-legenheit wurde auch die Seltenheit dieser nachträglichen Pflicht-erfüllung hervorgehoben. 8 )
Schließlich ward die Universität es müde, auf die Dankbarkeitder ehemaligen Schüler zu rechnen. In einer Aufzeichnung über diean der Hochschule hervorgetretenen Mängel wurde geraten, nach demBeispiele anderer Universitäten Armut nicht mehr als Entschuldigungfür die Nichtzahlung der Gebühren gelten zu lassen, da niemand soarm sei, daß er nicht einmal die zur Immatrikulation benötigtensieben Albus zahlen könne. 9 ) Demgemäß wurde i. J. 1503 die Auf-hebung des Privilegium paupertatis beschlossen; es stand dem Rek-tor fortan nur noch frei, seinen eigenen Anteil an den Gebühren zuerlassen. 10 )
Die in der zweiten Hälfte des 15. Jhdts. stark einsetzende Ver-schlechterung des Geldes, infolge deren der Gulden von 24 auf 36Albus gestiegen war, führte i. J. 1493 zu einem Vertrage zwischender Stadt Köln, dem Kölner Erzbischof und dem Herzog von Jülich-Berg über das Schlagen einer neuen guten Münze. Die Universitäthielt darauf, daß ihre Gebühr in der neuen vollwichtigen Münze ge-zahlt wurde. Am 5. Mai 1494 wurde in der Matrikel zuerst darauf
x ) 253, 3: nichil solvit, quia pauper pronunc.
2 ) 106, 48; vgl. die Anmerkung zur Stelle.
s ) z. B. 106, 12; 354, 38 (nach 2 Jahren). — In Leipzig erfolgten die Nach-zahlungen gelegentlich der Baccalaureatsprüfung: Erler 1, LVII-III. — In Kölnwurden solche anscheinend von denen nicht geleistet, die früher Teilzahlungengemacht hatten.
4 ) 567, 13 -
6 ) 317 , 54 -
o) 422, 51.
7 ) 135, 37 verglichen mit 238, 6.
8 ) nota, quia raro fit simile (1477): 356, 61.
9 ) Farragines Gelenii (im Kölner Stadtarchiv) 27, 146b. — 450, 4 (1503Juli 1): n. s. — iste fecit iuramentum ante conclusum de solvendo. —- Diesemstrengeren Gebrauche entspricht es, daß das artistische Dekanatsbuch eine großeZahl von armen Studenten nachweist, welche die Immatrikulationsgebühr entrichtethatten. Im Rechnungsbuch der Artistenfakultät 1518 ff. ist nur eine geringe Zahlvon solventes (13 alb.), eine große Zahl von pauperes, welche 6 alb. zahlen, undviele, welche nichts geben. — In Rostock trat nach 1450 eine augenfällige Ver-minderung der pauperes statt, die in manchen Semestern vollständig verschwanden:Hofmeister 1, XX.
I0 ) IVMatr. 133 b (z. J. 1529). — Das geschah namentlich vom 504. Rektorat ab.