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1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
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Einleitung.

Diener, Haus- und Tischgenossen der Professoren 1 ), die Bursen-bediensteten, namentlich die Köche, denen man im übrigen denStudentencharakter nicht absprechen darf. 2 ) Auch von ihnen erhieltder Bedell meist seine zwei Albus oder auch einen Albus, der nur beiganz armen Studenten, namentlich Schotten, völlig wegfiel. 3 )

Oft wurde die Armut vom Rektor nicht auf guten Glaubenangenommen, sondern ein Eid 4 ) oder Zeugenaussagen 6 ) verlangt. 6 )Bei den in den Bursen lebenden Studenten genügte mündliche 7 ) oderschriftliche 8 ) Erklärung des Bursenregenten, die auch durch denBedell vermittelt wurde 9 ), des zuständigen Pfarrers 10 ) oder die Bitteder Examinatoren. 11 ) Das Ermessen des Rektors war nach dessenPersönlichkeit verschieden; bisweilen war sein Maßstab für Armuteng begrenzt. 12 ) Mißtrauen des Rektors erweckte wohl ein gut-gekleideter Student, der seine Armut beschwor 13 ); öfter aber über-zeugte er sich allerdings schon durch den Augenschein 14 ) von derMittellosigkeit des Aspiranten und stellte das Vorhandensein desPrivilegium paupertatis 16 ) fest. Es gab Studenten, die durch Ab-schreiben sich den Lebensunterhalt erwerben mußten' 6 ); ja einer gaban, daß er von Tür zu Tür betteln gehe. 17 ) Ein anderer wird als

infra 30 libras hallensium in valore: Wormser Quellen 3, 33. In Leipzig über-wogen Anfangs die Vollzahlungen bedeutend, um 1450 aber die, welche wenigerzahlten: Erler 1, LV.

1 ) conregens, quorum famuli sunt liberi: 676, 10.

2 ) wie die zugefügten Fakultätsangaben erweisen; ein clericus als Koch ineiner Burse: 132. 9. 477, 25.

3 ) z. B. 313, 96.97. Dagegen 328, 46. 47 ambo valde, ut apparuit, pauperes,promiserunt tamen post iuramemum solvere bedellis, sed nondum ad me redierunt.

4 ) 132. 73 i 328, 495 355 - 4 - 60. 62.

5 ) 208. 4; 282, 6; 284, 3.

6 ) Persönliche Paupertäts-Erklärungen der Armen: L. R. 69b. 70a.438, 81: allegavit tenuitatem temporalium suorum.

7 ) z. B. 306, 18. 19; 325, 39.

8 ) z. B. 305, 44-50: 306, 8. 11. 33-37; 481,121; 489, 21; 525, 59. cedulasapuperum exhibuerunt: 426, 91 ff. non habuit testimonium de paupertate: 452, 56.

9 ) 306, 52-55; 433 . 19 -

10 ) cum literis testimonialibus sui pastoris parochialis: 602,25.

J1 ) 620, 126.

12 ) z. B. kommen im Rektorat 440 nur wenige pauperes vor; bei zwei Stu-denten ist p. durch s. ersetzt.

13 ) pauperem se iuravit licet bene vestitus: 169, 73.

11 ) pauperes, ut apparuit ad oculum: 307, 38-40. uti evidenter satisapparuit, totaliter egenus exliterat: 484, 6. 511, 17; 514, 73; 519, 8; 550, 73.

15 ) 106, 47: 210, 49. 50.

16 ) 142, 27: lucratur victum scribendo; 443, 52: questuans se suis manibuspro pretio scribendo.

) 438, 184: mendicus ostiatim (1498); trotzdem zahlte er eine Busche, d. i./e Mark. sogar 4 mendici Scoti zahlten 4 albi communes an den Bedell: 438,226-230. 510, 121.