Druckschrift 
1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
Seite
27
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Einleituns.

dem Rektor einen eingewickelten rheinischen Gulden in die Küche 1 ),andere sandten Kapaunen 2 ) oder Wein. 3 ) Wenn ein solches Trink-geld nicht gegeben wurde, vergaß der Rektor nicht, die übel an-gebrachte Sparsamkeit in der Matrikel anzumerken. 4 ) Umgekehrtaber gab i. J. 1502 ein Immatrikulierter gar einen Goldgulden, wo-für im Hause des Rektors ein Essen angerichtet wurde. 5 ) Es kamaber auch im Gegenteil vor, daß der Rektor namens der Hoch-schule einer angesehenen Person bei der Immatrikulation den Ehren-trunk kredenzte. 6 ) Vornehmer denkende Studenten weigerten sichwohl gelegentlich, eine Befreiung für ihre Person eintreten zulassen.')

Nach den Statuten sollte Armut 8 ) von der Zahlung der Imma-trikulationsgebühren befreien. Neben der Armut wurden auch hartesGeschick, Blindheit 9 ), Verwaisung 10 ), Verbannung 11 ), Beraubung 12 )oder der Universität geleistete Dienste berücksichtigt. 13 ) Die Grenzeder Armut zog man meist ziemlich weit. Schon bald unterschiedman auch Halbarme (semipauperes, semidivites, mediocres), denennur ein Teil der Zahlung erlassen wurde 14 ); je nach dem Vermögenzahlte diese Klasse mehrere Albus in den verschiedensten Abstu-fungen. 16 ) Befreit wegen ihrer Armut waren durchschnittlich die

ü 247, 15- 16; 3 11 > I2 -

s ) 192, 6. 7.

3 ) 205, 118; 286, 1; 321, 3; 337, 9; 383, 1; 387, 78 (habunde); 437, 21;438, 87; 498, 135. 137.

J ) 233, 29-31: nichil propter nobilitatem, neque prebuerunt.

5 ) 453,173. Eine Gesellschaft von Immatrikulanden, bestehend aus einemHerzog, zwei Grafen und einem Ritter, findet eine besonders ehrenvolle Erwäh-nung: rectorem univ. cum 2 magistris et pluribus aliis laute tractarunt, 1 flor,auri pro bedellis, alterum pro familia rectoris honorifice propinarunt (425, 17-20).

6 ) 138, 65; 432, 170-172; 445. 32.

7 ) 161, 59; 278, 49. In Leipzig erfolgte von 1444 ab eine höhere Zahlungseitens der Vornehmen: Erler 1 LV. Über die Gebührenzahlung der nobiles inHeidelberg vgl. Toepke 1, 502.

8 ) 106, 47: privilegium, quod habent pauperes; vielfach immatrikulierte derRektor um Gottes Willen (gratis propter Deum).

9 ) 438 , 240.

10 ) 295, 5: pauper orphanus; 663, 225: pauper utroque parente privatus,propter Deum inscriptus.

u ) 41, 2: expulsus de Flandria. 319, 56: depauperatus, quando Leodiumcapiebatur (1468).

12 ) 3 3 V 34 ; 440, 99. 100.

13 ) 185, 45: servivit universitati in certis literis; 228, 23: captus propteruniversitatem, ita consumpsit pecunias, ut dixit, in carceribus.

14 ) sonst nur noch abermalige Immatrikulation: 87, 10; 104, 22; 106, 10.

15 ) namentlich häufig im 184. Rektorate statt der ganz Armen; darin zeigtsich der dem Ermessen des Rektors eingeräumte freie Spielraum. In der WormserSchulordnung (1307) heißt es: mediocres dicimus, quorum parentes constat habere