- Xk. 5 - -Z-KK (.äk( -s. KII)
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Dritter Fall. ?. Wenn der Ge-wölbebvgen gothisch, und alsoein Kreisbogen ist, dessen SinuSund Halbmesser — .ve.
6. Man bere6)ns die Länge des Bogens^lül aus seinem Sinus Kl^l und Halbmesser^L, so ist die krumme Fläche
^«7- - (Bog - Ktt). cot äkk
wo denn der Winkel aus tsnZ n- --
K.K
gefunden werden kann.
Beweis.
Für den Fall I. Wenn man sichdas erwähnte Gewölbestück /rKl^T-lc/ä wiederals das mit eben den Buchstaben bezeichneteCylinderstnck (küZ .76. Kr.,.) gedenkt, so ist diekrumme Fläche ^1^7-— der cylindrischen Flächeweniger der Fläche des halbhusförmigenZlbschnitts d.h. den elliptischen Quadranten^ m 5 gesetzt, die Fläche
^ Z'I?'. s — ^1.7^ — Kk. z —
8- Aber der halbhufförmige Zlbschnitthat zu seiner Grundfläche den elliptischen Qua«dranten I.K?-rt-^ LK(Z. Ist demnach
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