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Lyon aufgefordert, die in vorstehender Circular-Verfügung namhaft gemachten Versuche vor densich einstellenden Dcputirtcn ausführen zu lassen.
Im Laufe des Monats August erschienen nun vor der Kommission der Handelskammer inLyon vor und nach 17 Dcputirte, und zwar 10 Deputirte der Rathskammer in Privas, 2 De-putate der Handelskammer in Nnnes, 2 Deputirte der Handelskammer in Avignon, und 3 De-putirte der Handelskammer in St. Eticnne. In Gegenwart dieser Dcputirtcn wurden diejenigenVersuche ausgeführt, welche dieselben für nöthig erachteten, um ihre Zweifel und Einwürfe bestä-tigt und beseitigt zu sehen.
Uebcr die Verhandlungen der Kommission, die Ergebnisse der Versuche und die Schlußsitzungder Handelskammer wurden genaue Protokolle aufgenommen, und diese eben machen, nebst demBerichte des Herrn Gamot, Dirigenten der Versuche, den Inhalt der oben benannten Schrift aus.
Außer den beiden in dem ministeriellen Erlaß schon angeführten Einwürfen gegen das Ta-labot'sche Verfahren, wurde von den Deputirten noch ein dritter vorgebracht, dahin lautend:das neue Verfahren sei strenger als das alte, das heißt, unter Zurechnung von Ivz für Feuchtig-keit zu dem Gewichte der absolut trocknen Seide ergebe sich ein geringeres Gewicht für die ver-käufliche Seide, als dies durchschnittlich durch die bisherige Conditionirung sei ermittelt worden.Merkwürdiger Weise wies sich dieser erst so spät verlautbartc Einwurf allein als theilweise be-gründet aus.
Ich will die Resultate der angestellten Versuche so zusammenordncn, wie sie auf die dreivorgebrachten Einwürfe antworten, weil mir diese Anordnung die natürlichste und übersichtlichstezu sein scheint.
I. Genauigkeit des Tal ab o t'sehen Verfahrens.
Im Allgemeinen sprachen mehrere Dcputirte die Befürchtung aus, es könnten die noth-wendigen vielen und sehr genauen Abwägungen, besonders weil ein kleiner Fehler in dem Gewichteder Proben auf den ganzen Ballen Seide von großer Bedeutung werde, leicht zu Irrungen Ver-anlassung geben. Auf diesen Einwand antworteten die Kommissionsglieder, alle Abwägungengeschähen doppelt und durch geübte Hände, und seien von dem Direktor strenge überwacht. Beider geringsten Differenz zwischen den beiden Abwägungen müßten sie wiederholt werden. DasGewicht werde durch genaue Wagen bestimmt, deren Genauigkeit, Empfindlichkeit und guterZustand unter genauer Aussicht gehalten werde. Es hätte noch bemerkt werden sollen, daß, dadas Gewicht von 10 Strängen in der Regel über 500 Gramme beträgt, ein Fehler im Aus-wägen von 5 Dccigramme nur xZ Z ausmacht, also die Genauigkeit des Austrockncns im Mittelwahrscheinlich übertrifft; daß aber ein Abwägen dieser Stränge bis auf 5 Ccntigramme genau,ziemlich leicht ausgeführt werden kann, und das in Vorschlag gebrachte Reglement sogar eineGenauigkeit von 5 Milligramme vorschreibt; daß es ferner im Allgemeinen leichter und sichererist, bei Gewichten unter einem Kilogramme eine prozentweise ausgedrückte große Genauigkeit zuerreichen, als bei Gewichten über einen metrischen Ccntner hinaus.
Andere Deputirte machten den Einwand geltend, die Auswahl der dreißig Probestränge(es wurde nämlich neuerdings festgesetzt, statt der früheren 27 Stränge fernerhin 30 Stränge