gültigen Beweis ab, daß ich die Mittheilung derselben an die vaterländischen Gewerbtreibendenfür nützlich halten muß, auch abgesehen davon, daß diese Mittheilung zur Vervollständigung derBerichte über eine wichtige industrielle Maaßrcgel in uuscrm Nachbarstaate als erwünscht erschei-nen möchte.
Die im Jahre 1838 und 1839 angestellten Versuche hatten im Anfange des Jahres 1840die unbedingte und vollständige Billigung des Limits eoimultatik clos arts et manulaetures inParis erhalten; nur war von dieser Behörde in Vorschlag gebracht worden, statt der 27 Probe-stränge aus jedem Ballen 3V Stränge auszuwählen. Zugleich waren aber auch bei dem Mini-sterium zahlreiche Reklamationen gegen die Einführung des neuen Verfahrens eingegangen, diefreilich auf nichts weniger als auf bestimmte Thatsachen gestützt waren.
In einem vom 18. Juni 1840 datirtcn Circulare des Ministers an die Handels- und Raths-kammern derjenigen Departements, welche bei dem Seidenbau und der Seiden-Industrie betheiligtsind, wird gesagt, daß der Minister schon unter dem 10. Februar desselben Jahres die Kammernaufgefordert habe, von den im Jahre 1839 in Lyon stattgcfundenen Versuchen über das Tala-bot'sche Verfahren Kenntniß zu nehmen, und ihm die Bemerkungen mitzutheilen, wozu dieseKenntnißnahme Veranlassung geben möchte. Er habe die an ihn gerichteten Schreiben aufmerk-sam gelesen, auch in seinem Kabinet die Klagen angehört, welche von den Organen der Mouli-nirer und Seiden-Produzenten gegen das vorgeschlagene System seien erhoben worden. Aussolchen Mittheilungen scheine ihm hervorzugehen, daß das Talabot'sche System bei den Oppo-nenten nicht genau genug bekannt sei, und daß die gemachten Einwürfe sich auf die beiden fol-genden beschränkten:
1) das Verfahren, aus dem Feuchtigkeitsgehalt von 27 Strängen auf den Feuchtigkeitsgehalteines ganzen Ballen Seide zu schließen, sei ungenau; und
2) die hohe Temperatur, der man die Stränge aussetze, wirke nachtheilig auf die Seide ein,und verringere ihre Stärke und ihren Werth.
Obgleich nun die Handelskammer in Lyon, gestützt auf die früher angestellten vielfachen Versuche,darauf bestehen bleibe, diese Einwürfe für nichtig zu halten; so habe doch die obschwcbcnde Fragezu hohe Wichtigkeit, um sie durch eine einfache Entscheidung abzuschneiden. Um nun zuvörderstdie Moulinirer und Seiden-Produzenten in den Stand zu setzen, sich mit dem Talabot'sche»Verfahren genau bekannt zu machen, übersende er den Kammern die drei von der Handelskammerin Lyon zum Druck beförderten Schriften, dieses Verfahren betreffend (wovon die Titel frühervon mir mitgctheilt worden sind); ferner habe er verordnet, daß in Lyon neue Versuche solltenangestellt werden, und zwar in Gegenwart von Moulinircrn und Seiden-Produzenten, welchedie Kammern aus ihrer Mitte oder ihrer Gegend dahin abordnen würden. Die Versuche solltenden 1. August anfangen und den 30. August beendigt werden. Auch sei es den Deputirten frei-gestellt, durch diese Versuche, außer den beiden obigen Einwürfen noch andere zur Entscheidungzu bringen, vorausgesetzt, daß sich dieselben direkt auf das Talabot'sche Verfahren bezögen.Die Kammern würden also hierdurch eingeladen, die geeigneten Männer zur Bciwohnung derangeordneten Versuche abzusenden.
Zugleich wurde in einem ministeriellen Erlaß von demselben Tage die Handelskammer in