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Gemüther aufzuregen, die Gewissen zu verwirren su-chen, um ihre zerstörenden und weitgreifenden Plänedurchzusetzen. Jndircct hat aber jedenfalls augen-scheinlich der Erzbischof mit der hierarchischen Par-tei zusammengewirkt, da sein Verfahren, damit har-monirend, feindlich den Gesetzen des Staats gegen-übersteht und er selbst öffentlich und unumwundenin seiner Schrift: Ucber die Religionsfreiheitder Katholiken (Münster, 1817) seine Ansichtenin Beziehung auf die Verhaltnisse der katholischenKirche in Deutschland, welche den positiven Gesetzenfast aller europaischen Staaten zuwider sind, ausge-sprochen hat, indem er Seitens des Staats sactischeAnerkennung der Freiheit und Unabhängigkeit derkatholischen Kirche, Einheit derselben, freien Verkehrim Kirchlichen zwischen dem Papste, den Kirchen-obern und sonstigen Mitgliedern, Unabhängigkeit vonder Staatsgewalt fordert und theilweise Hauptan-thcil, theilweise selbst ausschließlichen Antheil an derAufsicht über Volks- und Gymnasiallehrer und dieganze Gymnasialbildung, wie auch bei Anstellungder Professoren, Aufsicht über ihren Wandel für diekatholische Kirchengcwalt und den katholischen Kle-rus in Anspruch nimmt. Grade aus dieser letzterenAnforderung ist nicht zu verkennen, daß — wie sichauch der Staatsminister von Altenstcin ausspricht —mit jenem Verfahren in Beziehung auf die Hcrmesi-schen Professoren der Universität zu Bonn von dem