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Von Messung unzugänglicher Weiten, bloßdurch Ketten und Maaßsiäbe.
Aufgabe.
§. 178. XXVII. sind zwey
Obiecte, die sich in einer Horizon-talcbene befinden, man soll ihrenAbstand finden, der sich wegeneines dazwischen liegenden Hin der-nisses ? nicht unmittelbar messenläßt: vorausgesetzt, daß von einemdritten willkührlich angenomme-nen Punkte, L, ein freper Zugangnach k, verstattet ist.
Aufl. Man scke in L einen Stab senk-recht ein, und messe die Weiten ^eL, LL,mit den Maaßstäben, oder der Mcßkette; diegemessenen Weiten, /rL, LL, trage man inden Verlängerungen von ^L, KL, rückwärtsvon L nach a, und von L nach b, dergestalt,daß La — L^ und Lk — LiZ werde; messedann die Entfernung ba, so wird dieselbe— Xtt scyn.
Der Beweis ist aus der Gleichheit der Drcy-ccke /tLL, dLa, klar.
Z u s. I. Dieses Verfahren setzt zum voraus,daß sich die Weiten /^L, LL, ungehindertauf einer horizontalen Ebene rückwärts tragen
P 5 lassen.