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5. Der bei der Courantausprägung anzuwendende Durchmesserwird hierdurch
für die Zweithalerstücke auf: 41 Millimeter- Einthalerstücke - : 34- - '/ 8 Thalerstücke - : 23
festgesetzt.
§. 6. Das Mischungsverliältniss soll
bei den Zweithalerstücken in: 9 Theilen Silber zu- liinthalerstiicken in: 12 -
- - $ Thalerstiicken in: 25
bestehen; es werden demnach
63 neue Zweithalerstücke:
21 dergl. Einthalerstücke:
175 dergl. Einsechstelthalerstücke:
1 Theil Kupfer (14?- lüthig *),4 Theilen Kupfer (12 löthig°°),
23 Theilen Kupfer (8} lötliig ***),
io mi),
2 w/m4 mm),
wiegen.
§. 7. Den Durchmesser und das Mischungsverliältniss der l - und3 - Thalerstücke hat, wenn zu deren Ausprägung verschütten wird, UnserFinanzministerium besonders bekannt zu machen.
§. 8. Wir wollen unter dem Vorwände eines sogenannten Reme-diums an dem den Courantmünzen des 14 Thalerfusses zukommenden Ge-halte oder Gewichte schlechterdings Etwas nicht kürzen, vielmehr eineAbweichung hierunter nur insoweit nachsehen lassen, als sic durch dieUnerreichbarkeit absoluter Genauigkeit bedingt wird. Es darf aber diehiernach im Mehr oder Weniger zulässige Abweichung in keinem Falleden Betrag von
Drei Tausendthcilen oder tWV Grän im Feingehalte und DreiTausendtheilen oder y- Procent im Gewichte: beim einzelnenZ wei t ha ler stück,
Einem Grän im Feingehalte und einem halben Procent im Ge-wichte: beim einzelnen Einthalerstück, und von
Einem und einem halben Grän im Feingehalte und einem Procentim Gewichte: beim einzelnen Einsechstelthalerstückübersteigen.
Rücksichtlich der und ^-Thalerstücke bleibt das Verhältuissder zulässigen äusserlichen Fehlergrenze eintretenden Falles (§. 7.) derbesonderii Veröffentlichung durch Unser Finanzministerium Vorbehalten.
°) 10 Theile = 10 Lotli 1 9 Theile ----- 14? Lotli.
co ) 16 - = 16 - V 12 - =12
*”) 48 - = 16 - ? 25 - = 6? -
f ) 9 Mark Silber uml 1 Mark Kupfer,ff) H - - - i -
fff) 2 t 't - - - 1-H -