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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
Seite
673
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Beilagen.

673

Gefechten, Paniern, Gezehltenaufschlagen, Insiegeln, Petschafften,Clainothen, Begrähnussen, Gemählden, vnd sonst an allen endenvnd Orthen, nach Ihren Ehren, Notturfften, willen vnd Wolgefallengebrauchen, auch all vnd ieglicher Gnad, Freyheit, Ehr vnd Würde,Vortheil, Recht vnd Gerechtigkeit mit Ämbtern vnd Lehen Geist-vnd Weltlichen zu haben, zu halten vnd zu tragen, mit andern Vnsernvnd des Reichs Wappens- vnd Lehensgenossleuthen, Lehen- vndall andere Gericht vnd Recht zu besitzen, Vrtheil zu schöpften,vnd Recht zu sprechen, dessen alles theilhafftig, wüerdig, empfäng-lich vnd dartzue tauglich, schickhlich vnd guet sein, in Geist-vnd Weltlichen Ständten vnd Sachen sich dessen alles freuen,gebrauchen vnd gemessen sollen vnd mögen, alss andere Vnserevnd des Reichs Lehens- vnd Wappensgenossleuthe solches alleshaben, vnd sich dessen freuen, gebrauchen vnd gemessen vonRecht oder Gewonheit, von allermeniglich vnuerhindert. Dochsolle gedachter Kielman ein vleissiges aufsehen haben, dass Erin Crafft dieser Vnserer Kaiserlichen Freyheit vnd Gnad, VnsernKaiser- vnd Königlichen Adler, auch anderer Fürsten, Grauen oderFreyherrn alt Erblich Wappen vnd Clainoth, auch iemandts, werder were, ein oder mehr Königliche Cron auf dem Helmb nitverleihe, welches Wir Vns hiemit austrückhlich Vorbehalten habenwollen.

Dazu geben Wir Ihme D r Johann Adolph Kielman nochweitter Vnsere vollkombene Macht, also, dass Er von allerhandtPrivilegien, Instrumenten, Vrkunden, Brieuen vnd Schrifften, wiedie Nahmen haben möchten, da Er von iemandt derhalben ersuechtwürde, ein oder mehr Transumpt machen, dieselben Vidimiren,vnd vnder seinem aufgedruckhten oder anhangenden Innsiegelauthentisiren soll vnd möge, welchen Transumpten vnd Vidimussenallenthalben inn- vnd ausserhalb Gerichts vollkombner glaubenzugestellet werden solle in allermassen, als ob sie von einemFürsten, Praelaten, Grauen, Freyherrn, Statt, Gemeinde, Landt-oder andern Gericht vidimirt vnd authentisirt weren.

Vnd zu mehrer gezeuckhnus, glauben vnd Gedachtnus VnsererKaiserlichen Gnad, damit Wir vilgedachtem Doctor Johann AdolphKielman billicher weis genaigt, geben Wir Ihme auch diesebesondere Gnad vnd Freyheit, dass Er, seine Ehewüerthin, auchIhre Eheliche Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben IhresNahmens vnd Stammens von Geburth, Schildt vnd Helmb, Manns-

Kielmansegg, Familienchronik. 43