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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
Seite
670
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Beilagen.

setzen vnd erheben, also vnd dergestalt, dass nicht allein solcheLegitimatio, wann gleich Eheliche Khinder vnd andere Bluets-freundte dartzue citiret, noch Ihres Consensus befragt worden,allerdings gültig vnd krefftig sein (ob auch schon keine eintzigecausa omissa citationis vom Ihme Kielman exprimiert wurde),sondern dass auch denen, so wie obstehet, von Ihme DoctorKielman geehelicht vnd legitimirt, solch Ihre vneheliche Geburthweder inner- noch ausserhalb Gerichts, noch sonsten in kaineandere weis, zu keiner Schmähe oder Schandt fürgehalten, nochSie deren in einigen Händeln oder Sachen entgelten, sondern fürEhelich gehalten vnd zu allen Ehren, Würden, Ämbtern, Zunfftenvnd Handtwerkhen wie andere, so von Vatter vnd Muetter Ehelichgeboren sein, angenommen vnd zugelassen werden, vnd derselbenauch aller vnd ieglicher Gnad, Freiheit, Vortheil, Recht und Ge-rechtigkeit, auch guette gewonheit mit Lehen vnd Ämbtern zu haben,zu empfahen, zu tragen, Lehen- vnd all ander Gericht vnd Rechtzu besitzen, Vrtheil zu schöpffen vnd Recht zu sprechen in allenvnd ieglichen Ständten vnd Sachen fähig, vnd dass alles emp-fänglich, dartzue tauglich vnd guett sein, auch Ihrer Vatter, Muettervnd Geschlecht Nahmen, Standt, Schildt, Helmb vnd Clainothhaben, sich auch deren zu allen Ehrlichen Sachen vnd nach IhremWillen vnd gefallen gebrauchen, auch aller Erbschafft, es seyedurch Testamenter, letsten Willen, Donation oder ab intestato,zuvorab vnd in Sonderheit Ihren Vattern, Müettern vnd Freundenohne Mittel succediren vnd dieselben gleich, alss ob Sie aus Ehe-lichem Standt geboren vnd herkommen weren, Erben sambt allenLegaten fähig vnd empfänglich sein, vnangesehen vnd vnuerhin-dert aller Recht, Satzungen, Statuten, Ordnung, gewonheiten,Breuche vnd Freyheiten, so dawider sein vnd aufkommen, ver-standen oder angezogen werden möchten, denen Wir in diesemFall gänzlich vnd sonderlich derogirt haben wollen, doch denandern Ehelichen natürlichen Erben in ab- vnd aufsteigender Liniderselben Geschlecht, an Ihrer gebüerender Erbschafft vnd legitimavnuergriff- vnd vnschädlich.

Gleichergestalt geben Wir auch obgenantten Doctor JohannAdolph Kielman Vnser vollkommene Macht vnd Gewaldt, Vor-münder, Curaiores, Vogt vnd Pfleger, so von andern gegebenvnd gesetzt werden, zu confirmiren, auch selbst zu setzen vnd zuverordnen, vnd wiederumb aus rechtmässigen redlichen Vrsachen