aus Holstein.
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klaren Einblick in die dort geführten Verhandlungen und bietetin lebhafter, bilderreicher Darstellung und schöner Sprachewertvolle kulturgeschichtliche Schilderungen aus dem Lebenjener Tage.
In der für Kielman ausgefertigten herzoglichen Instruktion,die zweifelsohne auch Spuren seiner gewandten Feder trägt,heißt es wörtlich: „Das Friedenswerk und die Wiedereinführungdes alten guten teutschen Vertrauens ist vor allem andern wohlzu beobachten, zumaln in allen Reichen nichts nötigeres, denndaß Haupt und Glieder in guter Einigkeit leben, und alles wasdem zuwiderläuft, wie ein Brunnquell alles Uebels aus demWege geräumet, und allgemeine Amnestie und Vergessenheit[über das] was in den beinächsten Jahren geführten Kriegen undEmpörungen [vorgekommen], publiziert werde. In Werbungen,Musterplätzen, Märschen und Einquartierung sind so abscheu-liche Proceduren vor die Hand vernommen, alles der Willkürund Gewalt der Soldateska gleichsam überlassen, auch dar-über ganze Kreise, Provinzen und Landschaften verödet, ver-wistet, daß es kein Türk oder Tartar ärger machen könnenund kein Unterschied unter Freund und Feind mehr observiretworden.“
Für die von Feindeshand so arg heimgesuchten Herzog-tümer hatte Kielman vor allem auszuwirken, daß die Einquar-tierung im Verhältnis zur Reichsmatrikel und nach der spe-ziellen Berechnung verteilt würde. Es lag ihm ferner ob, demHerzog von Gottorf den streitig gemachten Rang unter denReichsfürsten wieder zu erwerben, indem der Herzog vonWürttemberg, der Landgraf von Hessen und der Markgraf vonBaden sich den Vorsitz anmaßen wollten. Endlich war ihmaufgetragen worden, nach dem im November 1640 erfolgtenTode des letzten Grafen von Schauenburg die Erbansprüchedes Herzogs wie des Königs von Dänemark auf dessen Be-sitzungen, die Ämter Pinneberg, Hatzburg und Barmstedt, geltendzu machen. Sein Beglaubigungsschreiben an den Reichserz-kanzler ist noch heute im Original erhalten und in den Beilagenunter No. III, 2 abgedruckt.