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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
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Beilagen.

er ein Majestätsgesuch, welches seine Erledigung dahin fand, „daßdenjenigen Stipendisten, welche ihre Verwandtschaft mit demStifter legal nachgewiesen haben, zu ihren Stipendien eine Zulagevon 200 fl. flüssig gemacht werde“. Wegen der Ausdehnung desStipendiengenusses auf militärische Studien behielt sich der Unter-richtsminister die fallweise Entscheidung vor. 1 )

Aber auch jetzt waren noch nicht alle Fragen der Bezugs-berechtigung klar. Im Jahre 1888 schlug der Präsentant zweiKandidaten für erledigte Stiftplätze vor, die nicht mit dem Stifterverwandt, sondern nur mit dem Präsentanten selbst verschwägertwaren. Das Ministerium für Kultus und Unterricht stellte diesenBesetzungsvorschlag zurück, da zum Genüsse der Kielmansegg-schen Stiftung in erster Linie lediglich Verwandte des Stiftersberufen erscheinen, in deren Ermanglung aber arme Waisen An-spruch darauf hätten. Um für die Zukunft den Intentionen desStifters gerecht zu werden, schlug das Ministerium vor, diejenigenStiftplätze, welche von Verwandten nicht benutzt werden können,zwischen den vom Stifter in zweiter Linie berufenen armen Waisenund den mit Mitgliedern der freiherrlichen Familie von Kielmanseggbedürftigen Verschwägerten je zur Hälfte zu teilen. Kurator undPräsentant waren wohl im allgemeinen mit diesem Vorschlägeeinverstanden, doch über einzelnes herrschten Meinungsverschieden-heiten, die zu Verhandlungen führten, welche erst 1895 abgeschlossenwurden, wobei nicht unerwähnt bleiben darf, daß gleichwie voreinigen hundert Jahren die holsteinischen Kielmanseggs sich zuGunsten der Stiftung verwendet hatten, so auch jetzt ein Ab-kömmling dieser Familie, Statthalter Graf Erich Kielmansegg,sich der Stiftungssache angenommen hat.

Das Resultat dieser Verhandlungen war die Allerhöchste Ent-schließung vom 16. Mai desselben Jahres 2 ), mit welcher folgendeNormen genehmigt wurden:

1. Zum Genüsse der Stipendien aus der Johann BaptistKielman von Kielmanseggschen Familienstiftung sind in ersterLinie berufen: die römisch-katholischen Nachkommen der Bluts-

*) Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 10. Oktober1877, Z. 16.514. Vgl. auch den Stiftsbrief-Nachtrag vom 20. Februar 1875.

2 ) Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 25. Mai 1895,Z. 11.811 im k. k. Archiv für Niederösterreich unter Statth.-Z. 52.320 und115.972, Jahr 1895.