Beilagen.
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Dies bot dem nunmehrigen Präsentanten der Stiftung, KarlFreiherrn von Kielmansegg, der 1858 an die Stelle seinesim Vorjahre verstorbenen Oheims Josef getreten war 1 ) und nochheute als solcher fungiert, den willkommenen Anlaß neuerdingsVorstellungen gegen die Vereinigung der Stiftung mit dem Löwen-burgschen Konvikt zu erheben. Er legte dar, daß immer mehrund mehr Stiftplätze an arme Waisen verliehen werden, das seidoch nicht im Sinne des Testaments des Stifters, der doch keineöffentliche, sondern eine Familienstiftung, und zwar für die Kindermännlichen Geschlechts seiner eigenen Verwandten schaffen wollte.Er stellte demnach folgende Anträge:
Die Kielnranseggschen Stiftlinge scheiden aus dem Löwen-burgschen Konvikte aus und erhalten ein Handstipendium von je600fl. jährlich, das vom 7. Lebensjahre bis zur Vollendung derStudien, d. i. nicht nur für die Volksschule und das Gymnasium,sondern auch für die Realschulen sowie für jedes Fachstudium,sei es Medizin, Jus, Theologie, Technik, Kriegs- oder Handels-wissenschaft währt.
Gar bald nach Stellung dieses Antrages wurde das Löwen-burgsche Konvikt aufgelöst und nun wurden auch die Kielmansegg-schen Stiftplätze in 14 Handstipendien zu 300 fl. für Studierendeder Mittelschulen und zu 400 fl. für Hochschüler umgewandelt. ImGegensatz zu der bisherigen Einrichtung im LöwenburgschenKonvikt, wo sie nur für die Zeit der Gymnasialstudien genossenwerden konnten, wurden sie nun auch auf die Universitätsstudien,dann aber auch noch auf die Realschulen und die technischenStudien ausgedehnt; ausgeschlossen blieben also nur die militärischen.
Da aber der Präsentant im Gegensatz zum Ministerium fürKultus und Unterricht 2 ) noch immer der Anschauung war, daß dieStiftung nicht für arme Studierende geschaffen worden, vielmehrin erster Linie damit durch sie des Stifters katholische und seinevom Protestantismus in die katholische Kirche übergetretenen Ver-wandten „eine standesgemäße Lebensstellung“ sich erwerben, wozu„doch unbedingt auch der militärische Beruf gehört“, überreichte
x ) Statthaltereierlaß vom 25. Jänner 1858, Z. 1656.
3 ) Erlässe des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 20. Sep-tember 1872, Z. 11.797, und vom 14. Juli 1874, im k. k. Archiv für Nieder-österreich unter den Statth.-Z. 29.312, Jahr 1872, Z. 21.619, Jahr 1874 undZ. 3734, Jahr 1875.