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Beilagen.
Stiftung in erster Linie Verwandte des Stifters und in derenErmanglung Waisen bezugsberechtigt seien. Es hatte sich in derzweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Übung eingeschlichenauch andern Protektionskindern, so dem Sohne eines k. k. Kammer-dieners und eines Beamten der ungarischen Hofkanzlei solcheStipendien zu verleihen. Er bewirkte, daß diesen das Stipendiumwieder entzogen und sie mit einem andern aus der WindhagschenStiftung entschädigt wurden. Auch einem Versuche der in Hattingenlebenden Verwandten die Stiftung nach Westfalen auszuliefern, trater mit Erfolg entgegen. Um den Wiener Erzbischof als Stiftungs-kurator scheint er sich allerdings nicht viel gekümmert zu haben.
Als ihm nun sein gleichnamiger ältester Sohn als Stiftungs-präsentant, „nachdem er seine Abstammung von dem als nächstenVerwandten des Stifters bereits anerkannten letzten Präsentantennachgewiesen hatte,“ nachfolgte, erinnerte man sich auch des Erz-bischofs als Kurator und stellte ihm die Gesuche der Bewerber umStipendien „zur vorläufigen Vernehmung“ zu. Bald aber vergaßman dieses wieder, bis dann mit der Allerhöchsten Entschließungvom 25. Juli 1842 bestimmt wurde, daß „der KielmanseggschenFamilie ihr bisheriger Einfluß auf die Stiftung zu belassen sei, demjeweiligen Fürsterzbischof von Wien aber ebenfalls die ihm nachdem Willen des Stifters zustehende Einsicht in die Angelegenheitendieser Stiftung und insbesondere die Vergutachtung für erledigteStiftungsplätze zu gestatten ist“. 1 )
Als 1849 eine neuerliche Auflösung des LöwenburgschenKonvikts geplant wurde und das Unterrichtsministerium dieKielmanseggschen Stiftungsplätze in Handstipendien umwandelnwollte-, erhob der Fürsterzbischof als Kurator Vorstellung dagegen.Zufolge deren blieben diese Stiftlinge noch weiter im genanntenKonvikt.
Die Stiftungsplätze im Löwenburgschen Konvikte waren mitnur 250 fl. dotiert und deshalb hatte man, nachdem auch dasStiftungskapital angewachsen war, ganz allmählich und allerdingsganz gegen den Willen des Stifters die Stiftplätze vermehrt, sodaß man 1863 deren schon 18, statt der Maximalzahl von 15, und1866 deren gar 21 zählte. 1871 verlangte die Direktion desLöwenburgschen Konvikts eine Erhöhung der Verpflegstaxe.
*) Hofkommissionsdekret vom 28. Juli 1842, Z. 4826.