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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
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Beilagen.

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am selben Tage einen Teil der Kaufsumme, 1000 Gulden, bei demSchemnitzer Stadtmagistrat.

Der Erblasser David v. Haag war aber der Hofkammer inWien eine größere Summe schuldig, für welche seine Bergwerke,der Rubigallische Maierhof und überhaupt sein Schemnitzer Ver-mögen hätte haften sollen.

Als daher die Hofkammer vom Verkaufe dieses Maierhofessamt Zugehör erfuhr, wandte sie sich am 23. August 1600 an dieSchemnitzer Kammer und befahl, den Rubigallus-Haagschen Maier-hof in Sequester (Arrest) zu nehmen. Auch Maria v. Haag hattedie Wiener Hofkammer gebeten, den Verkauf, den ihr SchwagerPompeius v. Paar wohl in ihrem Namen, jedoch ohne ihr Ein-verständnis abgeschlossen habe, rückgängig zu machen; ihr Vaterhabe seinerzeit für den Maierhof allein 2600 Thaler gezahlt, aberAndreas v. Kielmansegg die ganze Besitzung für bloß 1800 Thaleran sich gebracht. Kielmansegg wollte nun aber vom Kaufe nichtfreiwillig zurücktreten, zumal er sich in dem Kastell wohnlichund wie es heißt sogar prunkvoll eingerichtet hatte.

Die Hofkammer in Wien forderte aber am 26. Juli 1601 denSchemnitzer Stadtmagistrat auf, die Sache so zu ordnen, daß derKauf rückgängig gemacht und das fragliche Besitztum der Mariav. Haag wieder übergeben werde. Diese Aufforderung wieder-holte die Hofkammer am 16. und 20. Oktober 1602, jedoch ohneErfolg. Auch ein strengeres Befehlschreiben der Hofkammervom 26. Oktober blieb erfolglos. Richter und Rat der freienBergstadt SChemnitz hielten nämlich ihrem neuen WaldbürgerKielmansegg die Stange, der in kurzer Zeit eine in der Stadtsehr angesehene und beliebte Persönlichkeit geworden war. Nunproduzierte den 29. November 1602 von Wien aus Maria v. Haageine schriftliche Erklärung ihrer Schwester Susannav. Paar, inwelcher behauptet wurde, der letztem Gatte Pompeius v. Paarhabe gar kein Recht gehabt, den Erbteil der Maria v. Haag zuverkaufen. Der Kauf sei daher ungültig.

Auf das hin bewies Kielmansegg den 10. April und dannden 24. September 1603, daß der Vormund der damals nochminderjährigen Maria v. Haag gesetzmäßig ihr Schwager Pom-peius v. Paar war, welcher laut dem ungarischen Gesetzbuch( Tripartitum, Paragraph 1, Punkte 112 und 113) als Tutor dasvolle Recht gehabt habe, die fragliche Besitzung zu verkaufen.

Kielmansegg, Familienchronik. 5