vom hell. Röm. Reich. . 987
daß die Churfücsten nicht nur dieser stü- ta reden von territorüs auch deutlich gnug/undcke slienation, wovon oben die liste erzehletist/ von denen gräntzen der landschafften / auchapprobiret/ sondern auch zu allen Zukunft den Jnsulen/welche verschencket worden/ undtlgett mchrern veräusserungcn und zer- alles pleno jure Lc integre in lpiritualibuz öc tem-gliederung des S raaes in Italien gleich- poralibus. Will man sagen/ es habe gleichwohlsinn zum voraus ihr jawort ertheilee: aber hernach der Kaysir weder in diesen noch seinewas war es auch wunder? die obgedachten nachkommen an dem throne in folgenden zei-drey weltlichen Churfürsten waren des Kay- ten expreüe ihrem Majestätischen rechte übersers schwieger - söhne / und durfften oder wol- die Päbstlichen lande^ und Rom renunLüret/ten nicht mißstimmen; Chur - Mayntz hatte vielmehr aber die Pabste der Käyser höchsteden Kaysir über die masse sehr pormt/ und «utorität erkennet; so dienet zur amwort/daß/zum thron befördert; Chur - Cölln hatte mit wann akälcativs und 'cum pleno jure mit allerdem Grafen von Jülich und Berg gnug zu Hoheit lande und leute weggegeben werden/ ssthun/und Chur-Trier ließ sich durch Ertz- ist die renunciation überfiüßig / und esBischsff Werners beredtsamkeit auch mit ein- brauchte auch derselben nicht/ weniger einerziehen/ die majora waren auch da/ wo nicht relign-nion an die Stande und städte deseine volle einstimmigkelt. Von geistlichen Pabsts/ weil damahls durch die pr^äomini-Fürsten waren Salzburg/ Chiemsee/ Se- rende kackion der Guelfen der nähme des Kay-ckau/etliche äbte und hohe geistliche/ Burg- sers in Italien dermassen verHast war/ daßgras Friedrich von Nürnberg/die Grafen man ihn ungern nennen höretc/ und wo dieAlbert und Herrmann von Ryburg/zc. am Päbste hernach noch in der titulatur eine höff-hofe gegenwärtig; man liefet auch nicht/ daß lichkeit in memoria der verfallenen Kaysir-die andern geist - und weltlichen Fürsten sich liehen gewalt gebraucht/ so ist es ihnen nichtdarüber beschweret oder dem Reiche gegen die- von hertzen gangen/ weniger haben sie inten-se conürmation und schenckung was relervirct cliret / einen apicem der wohl oder Übel erwor-hätten. Laroluz 8igoniuz hat in Italien alle denen macht damit wieder zurück zusrckiven durchkrochen / und giebt man ihme in geben. Die annale« melden aber auch/und ausandern vollen glauben; indem er aber schreibt/ denenselben lob. kalatiu« im angezogenen ortedaß Kayser-Rudolph die louverainität inJta- fol. 50/ daß der Kayser Bischoff Henrichen!tien bey vielen orten sonderlich gegen den von Basel habe in Italien versendet/mit befehlPabft hinweg geben habe/ soll er fabelhafft in seinem nahmen auf den exarckae zu renun-styn. Der Freyherr von Fugger/ der vor cüren / und hätte er lieber wegschencken wollen/LiZonio geschrieben/ meldet in dem spiegel der was er durch die Waffen auch nicht einmahl be-ehren des Ertz-Hauses Oesterreich tol. ül/ daß halten können. Was mit König Carln vor-der Rayser diese suche mit denen Fürsten bey gegangen/ist älter und eher geschehen/alsdes Reichs überlegt / und nach deren ein- das ckploma des Kaysers / welcher aufdem zugeholtem rath die stadce in Italien vom Nürnberg gehaltenen Reichs - tage mit dmReiche lcdig zumachen entschloffen/habe Ständen über wiederherbeybringung derauch zu solchem ende Bischofs Henrichen zu Kayserlichen und des Reichs güter und würdsBasel/ welcher bald hernach Ery-Bischoss und aneorität rath pflegte/ aber keinen fand/zu Mayny und des Reichs Ery - Canylex daher wurde die conkrmation und hinlaffungworden/ A. 128 s mit unbeschriebenen mem. zu Wien desto ungehinderter expeckret. EsKranen oder blanqvetten in Italien abgesendet/ hatten die Römer und Stände des Reichs mder bey seiner wiederkunsst viel maul-esel mit Italien dem Kaysir nicht einmahl die ehre ge-gelde zurück gebracht habe. Daß Laroniu« chan/ daß sie ihme zur Crone gratuliret hät-und L?oviu8 rtwas variiren / geschiehet wohl ten / daher er auch wenig rellexion wiederumeher; man sehe die compüatores der alten lli- auf sie machte / oder mit bestände machen kön-plomatum an / und collationire die brieflichen nen; ja/ es har der Kayser leiden müssen/ daßcopeyen / so werden sich sehr viel varise leckonez pabst plonoriu« IV den Grafen von Hohen-linden/ wie bey dem Hortleder mit den Chur- eck/ dessen schwester der Kayser in der ersten ehefürstlich - Sächsischen und Fürstlich-Wür- gehabt/und ihn zum Verweser und statt-tembergischen / Chur - und Hertzoglichen lehn- Halter in Italien verordnet hatte / ab-briefen das exempel zeiget/ deswegen sind doch schaffte/und hergeZen ?inclvallum kliscum,die orißinalia in denen amkiven/die fache auch an Grafen von Genua/ zum Reichs - Vicario insich selbst richtig. Es giebt auch keinen schluß denen noch übrigen Reichs-lehn einsitzte / denin contrarium, wenn man sagen will/ es habe der Kaysir auch wider willen und dauck inder Pabst nichts mehr als die conkrmaüon ge- seiner ckarge bestätigen muste. Es muste auchsucht der vorigen Kayserlichen Privilegien/ der Kayser die Huldigung cMren/die er in Jta-nemlich Rayser Ottens IV und Rayser lien von denen zum patrimonio v.?etii gehöri-Friedrichs IV in welchen aber nur die worte: gen städten durch seinen Hof-Cantzler einneh-cum omni juriscltÄione, MriAu konore luv» men lassen. Im übrigen ist nicht zu vermu-zu finden; also siy es nur ein geringes werck then / daß die reichung futters und Mahls vonund von keinem jure regio zu verstehen. Allein dem Pabste als eine lehns - schuldigkeit unddaß omniz jurislliAio damahls die herrlichkei- frohndienst etlichen von denen folgenden Kay-ten und hohen reaatien mit unter sich begriffen/ fern solte siyn prXlKret worden / sonderlichist so wenig zu läugnen/ als bekandt ist / daß wann man es in pr^juck? der erlangten hobeitnach dem üylo solcher zeiten cüttriÄus so viel ausdeuten wollen / sie würden es vor eine gast-als rerritorium, und konor so viel als lehn-und freyheit auszulegen gewust haben. Daß aberichnschafften bedeutet haben. Die äiploma- Ysi hinlaffung der lande / wie ^veminu« will/Erste Haupp, Handlung, Iii iii ^ Mb