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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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986
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986 Des Europäischen Her olds erste H aupt-Handlung

Reichs / wie es die p-^ publica mit sich brin- treten / was er vor kriege zu führen / wie ergen. liebe und einigtest im Reiche zu erhalten und-Ob dasReich Hiernechst und auf die particularia zu kom- seinem Haufe die wichtigen erblande zu ver-müßÄit^ me"/ so scheinet es wohl/als ob Ihre Ray- sichern/ des Pabsts freunbschafft und gutennoch habe serticheMajestät und dasReich noch alle willen allerdings bedurfft gehabt: wann erKr des von dem pabst besitzende guter in ihrer sich auch zu gemüthe geführet / wie mißlichesde? gräny-befestung und oberbotmaßigkejt seinen vorfahren mit ihren Römer-zügen wi-hätten/ denn bey der clvnation und conlirma- der die Päbste ergangen / wie starck die Guel-tion Raysir Rudolphs l wäre das clomini- sin auch in Italien clommiret/ und es ihme ei-Urfachen zurum clireÄum vorbehalten worden. Dieäiplo- ne blosse Unmöglichkeit gewesen/die verlohrnenbejahuns- mata, welche ^brabam L20VM8 eäiret / waren lande und .Hoheit in komania zu Rom und inunächt: allenfalls hatten nicht alle Stande Italien/auch förder in dem Königreich Arelatcdnlemiret in diese hinlassung; denn die mei- und Burgund vermählen wieder zu erlangen/sten Fürsten hätten das cUploms nicht mit un- solte er ziemliche entschuldigung dieser seinerterschrieben. Der Pabst habe auch nichts mehr conlstmation und deren erweitcrung halberals die conZrm-ztion derer briesi Raysir Ot- finden ; daß er nur das utile 6czminiuw hin-tens IV und Rayster Friedrichs Ii gesucht/ gelassen / und sich und dem Reiche bey denendiese geben aber nichts neues/ der Kayser habe Pabstlichen und andern solchen landen das 6i-auch nichts mehr intenckretzu geben/ und die reäum vorbehalten/ damit wäre S. PeterWorte cum omni juriscli^ione, (MriÄu A kono- nicht zu frieden gewesen z in antiguis muß manIS luv, importirten bloß das mindere eigen- dem ö2vvio, der doch aus dem arcbiv sein 6i-thum. Es habe Rayser Rudolph auch ei- ploma abgeschrieben/die copey paßiren lassen/nen weg wie den andern zu Rom gebot und da man keine zuverlaßigere abschrifft wenigerverbot gethan / insonderheit aber Rönig ein oriZinal in Teutschlands hat / darinn dasCarlen von Sicilien nicht gestattet/ daß er pleno jure nicht/ sondern das dominiummilsunterm titul eines Senators, die stadt ^uberni- ^ lesen stünde. Es beziehet sich gleichwohlret harre. Der Pabst hätte denen nachfol- solch zu Wien in Oesterreich Ä. 1279 am 14genden Kaysern futter und mahl gegeben / wel- Febr. Wirtes cllploma auf eine hinlassung de-ches ein Bischöfflich landes-pr-elkanäum gewe- rer darinnen angezeigter lande cum pkno jure,fen; allenfalls wäre die hinlassung dieser lan- welches auch die vollkommene Hoheit importi-de / welche man unter dem nahmen komanäio- ret. Und weil nun einige geist- und weltlichelse begriffen / und die 70OOOO -ecciuen jähr- Fürsten dem Kayser/ der damahls nach glück-lich schon A. 1511 gerentet haben/mit dem be- lich geendigter camp^us das kriegs -volck indinge dem Pabst übergeben worden / daß er die ^Kernen gelassen / und wenig Fürsten mehrden Türcken-krieg auf seine kosten führen/ bey sich hatten/ sccousentiret/fo ist es auch nurauch Palästina und ändere landschafften wie- von denselben als gegenwärtigen gezeugen un-der erobern solte: so hätte auch Raysir Al- terschrieben worden / worauff aber die aotck.brecht dessen söhn nichts mehr vergeben kön- catioues an andere Chur - und Fürsten ersan-nen. Rayser Heinrichs ckploma äe äato l.o- gen seyn müssen / darauff derer Churfürstensanna A.lzro/welches noch mehr als das Ru- ihre zur selben zeit / wie auch noch ietzo üblichedolphinische in sich hat/ fty ohne des Reichs rvill-briefe ausgeftrtiget/ und also Reichs we-couseus per lub . Lc obreptionem ausgebracht, gen in diese alienation conlcntiret worden/ nem-Und ein gleicher haupt-mangel bestehe auch bey lich vonEry-VischossHenrichen von Trier/der folgenden Kayser ihren schenckungen und Ery - Bischofs wernern zu Mayny unddarüber aufgerichtetem besistigungs-briesi: da Ery-BischofsSiegfrieden zu Cölln/ dic-tum vollends gar die Kayser eydlich ihren wähl- se müssen entweder als linkst oder in einercapitulatioucn cbüßiret worden / dem entblös- schrifft zusammen ihre ratillcationes ausgefer-seten adler die schwingfedern wieder zu ver- tiget haben: denn man liefet bey dem Zok. k>a!a-schaffen / so sey der Pabst noch mehr in malam eis in./^uüa vaxa f. 5z, daß die weltlichen Chur-öäem gesetzet. Dannenhero ihme auch keine fürsten/ nemlich pfaly-Graf Ludwigprselcription noch anderer rechtmäßiger titul zu bey Rhein / Johann und AlbrechtHeryo-statten kommen könte / sondern alles allenfalls ge zu Sachsen / und Otto Marckgraf zudahinaus gedeutet werden müste / daß die Brandenburg/ am 19 Martii dieses jahrslande noch des Reichs lehn und unter die ihr äiploma conllrmatorium zusammen ausge-Rayserliche und des Reichs oberbotmäßig- fertiget haben / welche Documenta in der Eti-kett gehörig; die übrigen landschafften/ gelsburg zu Rom / als dem arclüv des Pabsts/Republiqven/Fursienthümerund siädte/ oriZinsIiter anzutreffen seyn sollen. Wiewohlwenige örter ausgenommen/ des Rönigreichs man sich verwundern muß / wie schimpf - undItalien eigenthum nicht minder wären/ spöttlich der stylus in beyderseits nemlichund bey aller gelegenheit wieder weg zu neh- des Kayftrs und derer Churfürsten will-briefenwen stünden/ gleichwie auch das meiste/ was geführet worden; allein es muste die siderzum Königreich Burgund und Arelat gehö- schreiben bey dem Reichs - Vice - Canyler/ret hat/ annoch vor des heiligen Reichs Graf Rudolphen von Hochberg/wie es dereigenthum zu achten / und alle stunden/wenn Pabstliche Hof gerne hatte/und man war derrecht recht wäre / der Cron Franckreich ange- insolent fast gewohnt. Die gegeneinander-sprochen oder weggenommen werden könte. Haltung derer ckplomatum zeiget an / daß dasUrsachen der Wann man aber erweget/ in was vor ei- Churfürstliche aus dem Kayserlichen gutenVerneinung, nem zustande und nscellstate temporum Ray- theils/ sonderlich so viel die ellential ingreäi-sie Rudolph l die Reichs - regierung ange- entiev betrifft/genommen worden.Es war viel/

daß