vom hcll. Rom. Reich.
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Die stadtColmar.
Die stadtGchlett-stadt.
Frantzosen haben darauffweni'greüeAiretunddie noth hat keine privilegia rest?e<kiret.
Das regiment bestünde aus einem Stad-temcister/welcher aus denen zwölssschöp-pcn / die seine beysitzer waren / erwehlet wur-de. Hiernechst waren xxiv Personen ausden zünfften verordnet/ aus deren mittel jähr-lich ein Marschali/ so die stadt mit regierete/ge-zogen wurde. Das rvnpen war eine rose.Sie hatte vorzeiten des heiligen RömischenReichs rent-amt oder Ratierliche kammerbey sich/ die religio» war Evangelisch.
Colmar/ ist auch eine der zehen verein-städtcn/ mit welcher es der landvoigtey halbergleiche bewandniß/ als mit der vorstehenden/hat.
Schlettstadt ist von sonderbarem alter-thum und zu derRömer zeiten/desg leichen unterdem Königreich Austrasien schon ansehnlichgewesen. Der Magistrat war von alters hermit Vlii Personen besetzt worden/ die von demRath aus denen zwoiss zünfften gezogenwurden/in wichtigen fachen erforderte man dengroßen Rath/aus wo Personen bestehend/nach der Hand sind XXXV Personen zum gan-zen Rathe verordnet worden/ darunter vmBürgermeister/und xxivZunffcmeister/vonjeder zunfft zween. Es werden auch alle jähr ausden achten des Magistrats viere erwehlet/ de-ren jeder drey monat als Bürgermeister regie-ret/auch werden zween/so am ältesten der linienach im Magistrat sind/ ein jähr um das ande-re zuSchultheißen erkohren. Die alten Pa-tricien waren rechte stifft-und turniersfahigeedelleute; darvon noch einige leben.Jhr wapenist der gekrönte Reichs-adler.
StadtWess Wetssenburg am Rhein oder im U?as-gow/ wird auch Cron-Weissenburg genennet/hat seinen Ursprung und privilegia von denKömgen in Australien/ sonderlich aber Dago-berten ; und war vormahls dem Abte daselbstunterworffen/ von dessen botmäßigkeit sie sichaber mit derzeitentzogen / und ob wohlChur-Trier als Probst zu Weissenburg wider ihreimmellietät p^otcttiret/ und sie zu einer stijfts-stadt machen wollen / ist doch solches nicht at-tenäim/ sondern die stadt bey ihren fteyheitenvnd altem herkommen gelassen worden. Merk-würdig ist es/ daß sie in peinlichen Wen kei-ne executton gehabt / sondern selbige durchden Rayserlichen Reichs - voigt thun las-sen müssen. Wie es die Frantzosen seitherder reunionoder lubjußztion gehalten/ ist unsundekandt. Der Magistrat wird bestelletaus denen pgtnLus oder so genannten hauß-genoffen/so viel die VIII Bürgermeister be-trifft/welchem aus den vierzehnern/ die vonden zünffcen bestellet sind/jährlich sieben adjun-xiret werden ; aus denen hat der fürnehmstedas prädicat eines Marschallen/undnedenstdem Stadtmeister die höchste gewalt zufüh-ren. Das wapen-sichild ist demSchlettstädti-schen gleich.
Landau/ ein glied der landvoigtey Hage-nau/wurde A. 1291 von Kayser Rudolphenizur Reichs-stadt gemacht/ und von KayserLudwigen lv vor ssoo 1b Heller dem Bi-sckoff zu Speyer verpfändet/von Kayser Ma-Mmimn 1 aber A. lsii wieder eingelöset/
ftnburg.
Kav.
und zur vorigen freyheit z-eK'tuiret/daheroauchChur-Trier mit der aufdie^andsusserey ge-machten prsctenlicin abgewiesen worden; aller-massen auch mit dem anspruche aufWeissm-burg/wie nur gemeldet/ dergleichen gesche-hen.
Die Frantzosen haben sie nach der incorpo-rlrung zu einer gewaltigen vestung gemacht/welche aber der glorwürdigste Held und Rö-mische König Joseph zweymahl mit hülstedes Reichs nach tangwürigen belagerungenund tapfferem widerstand A. 1702 und 1704durch accord kostbarlicherobert/ und dadurchder armee/ welche nun unter GOttes siegengegen Frankreichs gräntzen agiren soll/denrücken frey und sicher gemacht. Sie warvor alters schon eine gräntz-veste/ aber nachder heutigen art könte man sie vor ein Modellder ingenieur-kunst halten.
Ihre privilegia und regiments - Verfassungwaren aufden fuß der Hagenauer gerichtet.
Von C>ber-Ghenheim / Raxsersberg/Munster im S. Gregorien-tha! / Roß-Heim und Cürckhem» ist nichts weiter zu er-zehlen / als daß sie hiebevor Reichs-städte un-ter der landvoigtey Hagenau gewesen/ undes ihnen in gewisser masse/nemkich der lubsiöti-on an Frankreich wegen/ wie Hagenau er-gangen ist/ daher sie auch gleiche Hoffnungihrer erledigung zu hoffen haben.
Italien hat Kayser Carl der grosse bißauf die anfersten provinzieu Apulien und Reich daV-Gicjlien eon^uettiret/ und ist vermittels des von verl^mit dem Griechischen Kayserrhume aufgerich- 'teten erb-Haupt-vergleich in der posseß undeigenthums - rechte des L^rcksts der stadtRom und andern stücken bestätiget worden.Und haben auch dejsin nachsichrer am Reichdie stadt Rom/ das keZnum i t-lliX und die demKayserthum anhängige landschafften/ obwohlnicht ohne viele von denen Päbsien erregte unddurch die Fürsten des landes (deren ^-do8jZvletgnu5und öerenAMUZvon Friaul die vor-nehmsten waren) ausgeübte blutige Wider-wärtigkeiten biß auf Kayser Carin den fei-sten besessen. Zwar wird von denen schen-ckungen derer Kayser viel gerühmt; aller-Massen aber in der Übergabe K. Ludwigsdes frommen (denn von K. Pipm und K.
Carla die diplomata nicht mehr vorhanden)nur stehet: daß die insulen Corsica/ Sardi-nien und Sicilien/ingleichen in CampamenSora / die schlöszer /^gumo,
Lspu-?, Lenevento, d?eZpoIl8,u. a. m.aiso cou-ceöixet worden/ daß sie m ditiouem des Padjts/welches die verstandigen der alten schrifftenvor das dominium utile oder das mindere eigen-thum auslegen können; das domimum dux.6kumaber/so man vorzeiten potentem genen-net/in der Kayser Händen verblieben; alsowürde es dißfalls noch leidlich gewesen siyn/dafern nicht K. Otto iV, K. Friedrich,1, K.Rudolph I, K.Carl IV, K. N)enyel/ K. Sig-mund/ K.Friedrich III, K. Marinniian K.
Carl V u. a. m. so v:el beygetragen hätten.
Die Hunnen und Saraccnen bemächtig-ten sich nachhero dieser lande/ wurden abervon des Tancredo/ der ein unverwandterdes Hexyogs mder Normandte war/taps--Shh hhh Z fem