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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

Die lehn-briefe/ wie dieser Kayser HeryogRoberten von -Vurgund mit demDauphi-ne beliehen A. -284/und wie sich dieser mitHumberto verglichen/ sind in dem Kecoeuääesir^ 1.15ol. 9? zu finden. Seither habendie friedenschlüsse und rransaAiones die CronFrankreich in dem besitze und rechte dieses nunzur Provintz gemachten Königreichs feste gese-tzet/ und wird auch wohl dabey bleiben / wannnicht durch gewalt der waffen es wieder ansReich gebracht werden kan. Lotharingenoder das alte Königreich Ausrasten kamvermöge freundbrüderlichen Vergleichs äeA.840 Rapser Loehariozu/ welches Carl dereinfältige Ron ig in Franckrerch mit gewaltwieder an sich reisten / und Speyer/ Wormsund Mayntz noch darzu haben wolte. KayserHeinrich 1 aber trieb ihn ab/und machtees zueinem Reichs-lehn / A. 5>zv- Solcher lehns-contrattward A. IOO8wieder erneuert/ undOber-Lotharingen in des Reichs cltentelbehalten/ Unter-Lotharingen aber zumHeryogthum Vrabant geschlagen/ und ge-hörete auch dermahlen die Grafschafft Cham-panien zu Lotharingen/ und unter des Römi-schen Reichs Hoheit. Die Cron Franckreich hatsich aber sslchen Königreichs nicht weiter an-gemaßet/ biß nach Rapser Friedrichs li Zei-ten/ da das langwierige schädliche Interregnumurfach und gelegenheit gegeben/ die alten gran-tzen zu überschreiten/und eine provintz nachder andern bey folgenden zeiten zu sich zu ziehen;welche mvalion der obgedacbten Burgundi-schen undLotharingischen iandschafften/die Rö-mischen Kaysire/ und sonderlich auch Maxi-milian l hochgeahndet. Was seither dißfallsvorgegangen/und was der Hertzogvon Lo-tharingen wider Franckreich vor klagen führe/ist unterm titu! dieses Hertzogthums angezei-get worden. Wozu noch dieses anzufügen/daßHertzog Carl zu Lotharingen A.16Z2 der Kay-serlichen Majestät als seinem Lehnherrn10000 mann überlassen/und eine müntze zuschlagen befohlen/ aufderen einer feite die über-schrifften t Larolus Kex ^ulkratiX,l)ux Gürten-bereise, Lc ruontis belicaräi, I.anäß. /älanX;

und auf der andern seiten : ttabeo öL bade-bo.

Die drey Reichs siadte/ tNey / TullundVerdun hat Rönig Heinrich Ii A. 1552unter dem scheinbaren titul der prots6kic,nderbedrängten Augsburgischen Conseßions-ver-wandten dem Reiche entzogen/und ist derCron Franckreich die Iferivntat darüber undüber die stiffter daselbst/ und allen deren zuge-hörungen durch den Westfälischen friedenzugeeignet / mithin der grund geleget worden/worauff Franckreich hernach die hochschädli-chen reunions -focesse gebauet/ welche auchnachfolgende städte betroffen.

Die edle siadt und grang - vessungr"i>- g. Straßburg ist würdig / ihrer alihicr mitmehrern und also zu gedencken/ weil die Hoff-nung durch GOttes gnade nahe ist/ sie samtdenen zehen verein-städten dem Reiche unterdenen gesegneten waffen zu reincorponren /daß ihr gedachtniß auch avisier in dieser Teut-schen Reichs-beschreibung dergestalt erhaltenwerde/ daß man sie und die zehn verein-städte

unter die landschafften setze/ dabey das Reichsein intereffe hat. Von vielen zeiten her ist siewegen der fürtrefflichen structuren / und son-derlich des ungemeinen schönen Münsters/dann wegen ihres regierungs-staatsund des-sen Privilegien/ vor allen andern Reichs-städtenberühmt/ am allermeisten aber als ein unver-gleichliches kleinod und Vormauer des Tcut-schen Reichs wegen ihrer luuation, machl/gros-se/ magazins und dergleichen zu couliäsmengewesen.

Unter denen Privilegien war vornemlich die,ses/ daß sie/ seither/ als vor der regierungGtraßburz.Rapser Otten des III ntemahls einigemRapser die Huldigung und unterthanen-Pflicht geschworen/ und daheroeinelsmpcr-frey stadt genennet worden.

Die Römischen Kaysere pflegten zwar durchrelcripte/ inmaßen die jetzige Römische Kayserl.

Maj.cle äawWien am i8Iun.i66c> gethan/dieHuldigung zu erfordern/ die stadt hat sich aberallezeit gar glimpflich allerunterthanigst ent-schuldiget/ und ist dabey gelassen worden/wiedie in druck ausgegebene schrifft bey Hr. Frit-sehen in aää. I4mn. I s?. c. z. p. 2 21 wohlzu lesen. Kayser Carl V hat nach seiner vi-ctorie wider die Schmalkaldischen bunds-ge-noffen die stadt zwar zum juramento Häelitati5angehalten A. is47; allein es ist gnugsamverreverüxet/ und aufdiesesKaysers allerhöch-ste person eingeschräncket worden. Es hat auchder Rath allein vor dem Kayserlichen Com-missario Hr. Christophen von SchauenburgaufderPfaltz in der grossen Rarh-stube undnicht die gemeinde in loco^^biico solche gelübdegethan/ und der Kayser des Raths protelkatl-on, die seinem Vice-Cantzler v. Selben ge-schehen/keines weges ungnädigst aufgenom-men; sie ist auchfrey gewesen von allenReichs-schillingen/ schatzungen und contribmivnen.Die Römischen Kayser haben sie einer sonder-baren proteciion gewürdiget/und das mung-recht auf gold-und silbernen sorten erthei-let/ mit einer absonderlichen messe 14 tagelang auf St. Johannis-tag begnadiget;mit einem brücken-zol!/ wie auch dem privile-gio äs uon evucanäis lubäiw, nicht weniger M !teinem austrags - gerichte / dem privilegio äsnon Zppellünäc» in fachen/ so unter 600 fl. Werthsind/ besreyet. Wegen der bürgerlichenguter/aussnahme der Etüden/ ingleichendes Rheinzolls oder grundruhr/und ande-rer regaijen sind ihnen auch besondere freyhei-ten verliehen worden.

Ob der Ikarus publicus eine srilkocratie oderDiewii,

äemvLratle, oder aus bcyden ein vermengter'"fassung/staat gewesen / darüber haben sich die ?v!-ticinicht allerdings vereinigen können. Die mei-sten sind gleichwohl mit ihrer meynung auf ei-ne solche pöbels. regierung/ die von demAdel etwas gemaßlget wird/ ausgeschla-gen/und haben dem 'Adel 1 drtttheU/ derbürgerschafft aber 2 drittheil zugeleget.Es bestünde biß A. 1680 der Ikarus auf demRathe und denen em und zwangtgern.

In der ersten ordnung des Raths waren dieHerren drepzehner/ deren colleZmm besetztwurde aus vier Edelleueen oder Stadt-meisiern/ sechs Ammejsiern oder eoulu-

llbus,